Personalausweis beantragen
Personalausweis beantragen
Textblöcke ein-/ausklappen- Personalausweis Ausstellung
- jede Person mit deutscher Staatsbürgerschaft kann einen Personalausweis beantragen
- Kosten:
- 37,00 EUR für antragstellende Personen ab einschließlich 24 Jahren
- 22,80 EUR für antragstellende Personen unter 24 Jahren
- 10,00 EUR für den vorläufigen Personalausweis
- Gültigkeitsdauer hängt vom Alter ab:
- Personen unter 24 Jahren: 6 Jahre
- Personen ab 24 Jahren: 10 Jahre
- Gültigkeit des Personalausweises verfällt, wenn
- Eintragungen nicht mehr zutreffen
- das Lichtbild eine eindeutige Feststellung der Identität nicht mehr zulässt
- Änderung der Anschrift führt nicht zur Ungültigkeit
- Bearbeitungsdauer: Abholung in der Regel nach 2 Wochen möglich
- zuständig:
- Personalausweisbehörde (in der Regel Bürgeramt) am Hauptwohnsitz
- deutsche Vertretung im Ausland
Leistungsbeschreibung
Als Person mit deutscher Staatsangehörigkeit können Sie sich einen Personalausweis ausstellen lassen. Haben Sie das 16. Lebensjahr vollendet und besitzen keinen gültigen Reisepass, müssen Sie einen Personalausweis beantragen.
Die Gültigkeitsdauer Ihres Personalausweises ist von Ihrem Alter bei der Antragstellung abhängig:
- Antragstellung unter 24 Jahren: Personalausweis ist 6 Jahre gültig.
- Antragstellung ab 24 Jahren: Personalausweis ist 10 Jahre gültig.
Ihr Personalausweis verliert die Gültigkeit vor Ablauf der eingetragenen Gültigkeitsdauer, wenn
- Eintragungen nicht mehr zutreffen oder
- Ihr Lichtbild nicht mehr eindeutig für Identifizierungen geeignet ist. Das kann insbesondere bei Ausweisen für Säuglinge oder Kleinstkinder der Fall sein.
Es gibt eine Ausnahme: Die Änderung Ihrer Anschrift oder Ihrer Körpergröße führen nicht zur Ungültigkeit.
Sie haben auch die Möglichkeit, einen vorläufigen Personalausweis zu beantragen. Dieser ist höchstens 3 Monate lang gültig.
Sie können den Antrag bei Ihrer Personalausweisbehörde am Hauptwohnsitz stellen, das ist in der Regel das Bürgeramt.
Voraussetzungen
- Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit und haben ihren Hauptwohnsitz in der Stadt Br5andenburg an der Havel.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- ein aktuelles biometrisches Lichtbild (bis zum 24 Lebensjahr darf das Bild nicht älter als ein 1/2 Jahr, ab dem 24. Lebensjahr nicht älter als ein Jahr sein)
- bereits vorhandener Personalausweis
- soweit vorhanden, der Kinderausweis/Kinderpass oder Reisepass
- Original der Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde (bei Erstbeantragung oder Verlust bzw. bei Änderungen der Urkunde)
- bei Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit - Einbürgerungsurkunde (Original)
- bei Eheschließung - Eheurkunde (Original)
- bei Namensänderung - entsprechende Urkunde (Original)
Für die Beantragung eines Personalausweises bzw. eines vorläufigen Personalausweises ist ein Antrag erforderlich, welcher im Bürgerservice computergestützt erstellt wird und von Ihnen persönlich unterschrieben werden muss.
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühr ist bei der Beantragung zu entrichten. Es kann in bar oder mit EC-Karte bezahlt werden. Kreditkarten können nicht verwendet werden.
- die Gebühr für den Personalausweis bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres beträgt 22,80 €
- nach dem vollendeten 24. Lebensjahr beträgt die Gebühr 37,00 €
- die Gebühr für den vorläufigen Personalausweis beträgt 10,00 €
Gebührenfrei sind:
- die erstmalige Einschaltung des elektronsichen Identitätsnachweises nach Vollendung des 16. Lebensjahres
- die Sperrung des elektronischen Identitätsnachweises
- die Änderung der Anschrift im elektronischen Speicher- und Verarbeitungsmedium
Außerdem sind die hier zur Verfügung gestellten Online-Dienste (Statusabfrage) kostenfrei.
Welche Fristen muss ich beachten?
Wenn die Gültigkeit Ihres alten Personalausweises abgelaufen ist und Sie über 16 Jahre alt sind, müssen Sie unverzüglich einen neuen Personalausweis beantragen, wenn Sie kein gültiges Passdokument besitzen.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungszeit beträgt ca. 2 - 3 Wochen.
Anträge / Formulare
- Statusabfrage zum beantragten Personalausweis (auch im grauen Infokasten unter "Links & Onlinedienste")
Amt/Fachbereich
Bürgerservice der Stadt Brandenburg an der Havel
Bemerkungen
Das ab dem 2. August 2021 eingeführte EU-Logo auf der Vorderseite des Personalausweises führt nicht dazu, dass Ausweise ohne dieses Logo ungültig werden.
Urheber
Fachlich freigegeben am
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