• Personalausweis Ausstellung
  • jede Person mit deutscher Staatsbürgerschaft kann einen Personalausweis beantragen
  • Kosten:
    • EUR 37,00 für antragstellende Personen ab einschließlich 24 Jahren
    • EUR 22,80 für antragstellende Personen unter 24 Jahren
    • EUR 10,00 für den vorläufigen Personalausweis
    • EUR 13,00 Zuschlag außerhalb der Dienstzeit oder bei nichtzuständiger Behörde
    • EUR 30,00 Zuschlag bei Antragstellung für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland
  • Gültigkeitsdauer hängt vom Alter ab:
    • Personen unter 24 Jahren: 6 Jahre
    • Personen ab 24 Jahren: 10 Jahre
  • Gültigkeit des Personalausweises verfällt, wenn 
    • Eintragungen nicht mehr zutreffen
    • das Lichtbild eine eindeutige Feststellung der Identität nicht mehr zulässt
  • Änderung der Anschrift führt nicht zur Ungültigkeit
  • Bearbeitungsdauer: Abholung in der Regel nach 2 Wochen möglich
  • zuständig:
    • Personalausweisbehörde (in der Regel Bürgeramt) am Hauptwohnsitz
    • jede andere Personalausweisbehörde im Inland (es können Zusatzkosten entstehen) 
    • deutsche Vertretung im Ausland 
       

Leistungsbeschreibung


Als Person mit deutscher Staatsangehörigkeit können Sie sich einen Personalausweis ausstellen lassen. Haben Sie das 16. Lebensjahr vollendet und besitzen keinen gültigen Reisepass, müssen Sie einen Personalausweis beantragen.

Die Gültigkeitsdauer Ihres Personalausweises ist von Ihrem Alter bei der Antragstellung abhängig:

  • Antragstellung unter 24 Jahren: Personalausweis ist 6 Jahre gültig.
  • Antragstellung ab 24 Jahren: Personalausweis ist 10 Jahre gültig.

Ihr Personalausweis verliert die Gültigkeit vor Ablauf der eingetragenen Gültigkeitsdauer, wenn

  • Eintragungen nicht mehr zutreffen oder
  • Ihr Lichtbild nicht mehr eindeutig für Identifizierungen geeignet ist. Das kann insbesondere bei Ausweisen für Säuglinge oder Kleinstkinder der Fall sein.

Es gibt eine Ausnahme: Die Änderung Ihrer Anschrift oder Ihrer Größe führen nicht zur Ungültigkeit.

Sie haben auch die Möglichkeit, einen vorläufigen Personalausweis zu beantragen. Dieser ist höchstens 3 Monate lang gültig.

Das ab dem 2. August 2021 eingeführte EU-Logo auf der Vorderseite des Personalausweises führt nicht dazu, dass Ausweise ohne dieses Logo ungültig werden.

Sie können den Antrag bei Ihrer Personalausweisbehörde am Hauptwohnsitz stellen, das ist in der Regel das Bürgeramt.

Liegt ein wichtiger Grund vor, können Sie Ihren Personalausweis auch bei einer anderen Personalausweisbehörde beantragen. Dadurch können Zusatzkosten entstehen, da die unzuständige Behörde einen erhöhten Verwaltungsaufwand hat (sie muss bei der zuständigen Behörde eine Ermächtigung einholen).

Verfahrensablauf


  • Einen Personalausweis beantragen Sie im Bürgeramt an Ihrem Wohnort, bei mehreren Wohnsitzen an Ihrem Hauptwohnsitz. 
  • Sie können Ihren Personalausweis auch in jedem anderen Bürgeramt beantragen. Sie brauchen dafür aber einen wichtigen Grund. 
    • Wenn Sie vorher mit dem von Ihnen ausgewählten Bürgeramt Kontakt aufnehmen, können Sie in Erfahrung bringen, ob und inwieweit das Bürgeramt Ihren Grund anerkennt.
  • Für die Antragstellung vereinbaren Sie in der Regel einen Termin. 
    • Bei vielen Bürgerämtern können Sie online, per E-Mail oder telefonisch einen Termin vereinbaren. Welche Möglichkeiten Ihr Bürgeramt anbietet, erfahren Sie zum Beispiel auf dessen Internetseite.
  • Ihr Bürgeramt informiert Sie bei der Beantragung, ab wann Sie Ihren Personalausweis abholen können.
  • Ihr Personalausweis wird zentral vom Ausweisproduzenten hergestellt.
  • Sie können Ihren Personalausweis bei Ihrem Bürgeramt abholen. Bei vielen Bürgerämtern können Sie online, per E-Mail oder telefonisch einen Abholtermin vereinbaren. Welche Möglichkeiten Ihr Bürgeramt anbietet, erfahren Sie zum Beispiel auf dessen Internetseite. Für die Abholung können Sie eine andere volljährige Person schriftlich bevollmächtigen. Für ein Muster einer Vollmacht erkundigen Sie sich auf der Internetseite Ihres Bürgeramts.
     

Zuständige Stelle


örtliche Personalausweisbehörde

Voraussetzungen


  • Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit

Für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes:

  • Sie müssen einen wichtigen Grund darlegen können, warum Sie den Personalausweis nicht bei der Personalausweisbehörde an Ihrem Hauptwohnsitz beantragen.

Welche Unterlagen werden benötigt?


  • ein aktuelles biometrisches Lichtbild (bis zum 24 Lebensjahr darf das Bild nicht älter als ein 1/2 Jahr, ab dem 24. Lebensjahr nicht älter als ein Jahr sein)
  • bereits vorhandener Personalausweis
  • soweit vorhanden, der Kinderausweis/Kinderpass oder Reisepass
  • Original der Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde (bei Erstbeantragung oder Verlust bzw. bei Änderungen der Urkunde)
  • bei Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit - Einbürgerungsurkunde (Original)
  • bei Eheschließung - Eheurkunde (Original)
  • bei Namensänderung - entsprechende Urkunde (Original)

Für die Beantragung eines Personalausweises bzw. eines vorläufigen Personalausweises ist ein Antrag erforderlich, welcher im Bürgerservice computergestützt erstellt wird und von Ihnen persönlich unterschrieben werden muss.

Welche Gebühren fallen an?


Die Gebühr ist bei der Beantragung zu entrichten. Es kann in bar oder mit EC-Karte bezahlt werden. Kreditkarten können nicht verwendet werden.

  • die Gebühr für den Personalausweis bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres beträgt 22,80 €
  • nach dem vollendeten 24. Lebensjahr beträgt die Gebühr 37,00 €
  • die Gebühr für den vorläufigen Personalausweis beträgt 10,00 €
  • die Gebühr wird außerhalb der behördlichen Dienstzeit und bei einer unzuständigen Behörde um 13,00 € angehoben

Gebührenfrei sind:

  • die erstmalige Einschaltung des elektronsichen Identitätsnachweises nach Vollendung des 16. Lebensjahres
  • die Sperrung des elektronischen Identitätsnachweises
  • die Änderung der Anschrift im elektronischen Speicher- und Verarbeitungsmedium

Außerdem sind die hier zur Verfügung gestellten Online-Dienste (Statusabfrage und PIN-Brief) kostenfrei.

 

Welche Fristen muss ich beachten?


Spätestens wenn Sie 16 Jahre alt werden, müssen Sie einen Personalausweis beantragen. Ausnahme: Sie besitzen ein gültiges Passdokument, also Reisepass oder vorläufiger Reisepass.

Wenn Sie über 16 Jahre alt sind, müssen Sie spätestens zum Ablauf des alten Personalausweises einen neuen Ausweis beantragen. Ausnahme: Sie besitzen ein gültiges Passdokument.

Bearbeitungsdauer


Ab Antragstellung dauert es in der Regel mindestens 2 Wochen, bis Sie Ihren Personalausweis im Bürgeramt abholen können.

Rechtsbehelf


Beschwerden oder Widerspruch gegen Entscheidungen der Personalausweisbehörde können bei der vorgesetzten Behörde beziehungsweise dem Landesinnenministerium vorgebracht werden. Im Übrigen wäre der Verwaltungsgerichtsweg einschlägig.

Anträge / Formulare


Fachlich freigegeben durch


Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI)

Fachlich freigegeben am


19.01.2015
16.09.2022