Personalausweis - Meldung über den Verlust bzw. Diebstahl
Personalausweis - Meldung über den Verlust bzw. Diebstahl
Leistungsbeschreibung
Bei Verlust oder Diebstahl eines Personalausweises muss dies unverzüglich bei der Personalausweisbehörde (Bürgerservice) angezeigt werden. Dies kann persönlich vor Ort oder online erfolgen.
Bitte beachten Sie, dass die Online-Funktion des Ausweises unbedingt gesperrt werden muss. Die telefonische Sperrhotline lautet 116 116.
Bei Vorsprache in der Personlausweisbehörde (Bürgerservice) legen Sie bitte, wenn vorhanden, ein Dokument (Reisepass) oder eine Urkunde (Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde im Original) vor.
Sollten Sie durch den Verlust/ Diebstahl nicht mehr im Besitz eines gültigen Dokumentes sein, muss ein neues Dokument (Personalausweis, vorläufiger Personalausweis, Reisepass) beantragt werden.
Wurde der Diebstahl bei der Polizei angezeigt, dann ist diese Anzeige bei der Personalsausweisbehörde (Bürgerservice) vorzulegen bzw. im Online-Verfahren zu übersenden.
Zuständige Stelle
Personalausweisbehörde (Bürgerservice)
Welche Unterlagen werden benötigt?
wenn vorhanden, Reisepass
oder Urkunde (Geburts- bzw. Heiratsurkunde) im Original
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie müssen den Verlust unverzüglich melden.
Anträge / Formulare
- Online-Formular Verlusterklärung eines Personalausweises (Online-Antrag im Bereich "Links & Onlinedienste")