BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)

Personalausweis Ausstellung vorläufig


  • Personalausweis Ausstellung vorläufig
  • vorläufiger Personalausweis muss zurückgegeben werden, wenn der neue reguläre Personalausweis ausgehändigt wird
  • Antragstellende Personen erhalten vorläufigen Personalausweis in der Regel sofort ausgehändigt,
  • Gültigkeitsdauer: maximal 3 Monate
  • Kosten:
    • 10,00 EUR
  • zuständig: Bürgeramt am Hauptwohnsitz 

Leistungsbeschreibung

Vorläufiger Personalausweis

  • ein vorläufiger Personalausweis gilt entsprechend dem Verwendungszweck, maximal jedoch drei Monate
  • die Ausstellung des vorläufigen Personalausweises erfolgt im Bürgerservice und wird sofort ausgehändigt

Voraussetzungen

  • Hauptwohnsitz in Brandenburg an der Havel
  • persönliche Antragstellung
  • Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit

Besonderheit

  • die Beantragung eines Personalausweises vor Vollendung des 16. Lebensjahres ist nur mit Zustimmung der Sorgeberechtigten möglich

Verlust eines Personalausweises / vorläufigen Personalausweises

Den Verlust seines Dokumentes muss der Bürger persönlich im Bürgerservice bekannt geben. Wurde der Diebstahl eines Dokumentes bei der Polizei angezeigt, so ist die Polizeianzeige bei der Verlustmeldung vorzulegen.

Bei Personalausweisen mit eingeschalteter Online-Ausweisfunktion ist der Ausweisinhaber aufgefordert, diese Funktion sofort sperren zu lassen.

-----

Sperrnotruf: 116 116 (0:00 Uhr - 24:00 Uhr)

-----

Wiederauffinden eines Personalausweises/ vorläufigen Personalausweiseses

Wurde das als Verlust gemeldete Dokument wiederaufgefunden, ist das Wiederauffinden im Bürgerservice anzuzeigen.

örtliche Personalausweisbehörde

Sie können einen vorläufigen Personalausweis unter folgenden Bedingungen beantragen:

  • Sie besitzen die deutsche Staatsbürgerschaft
  • Sie sind in Deutschland gemeldet
  • Sie besitzen keinen gültigen Personalausweis
  • Sie benötigen dringend ein gültiges Ausweisdokument.

  • ein aktuelles biometrisches Lichtbild (Fronalansicht, neutrale Gesichtsausdruck)

Bitte beachten Sie, dass Lichtbilder ab dem 01.05.2025 nur noch in digitaler Form akzeptiert werden. Es werden keine Lichtbilder in der Behörde angefertigt. Die Bilder werden weiterhin beim Fotografen oder bei DM angefertigt.

  • bereits vorhandenen Personalausweis/Reisepass
  • soweit vorhanden, der Kinderreisepass
  • die Geburtsurkunde (Original) oder Heiratsurkunde(Original) bei Erstbeantragung oder Verlust bzw. Änderungen der Urkunde)
  • bei Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit - zusätzlich Einbürgerungsurkunde im Original
  • bei Eheschließung – Eheurkunde im Original
  • bei Namensänderung – entsprechende Urkunde im Original