Leistungsbeschreibung


Vorläufiger Personalausweis

  • ein vorläufiger Personalausweis gilt entsprechend dem Verwendungszweck, maximal jedoch drei Monate
  • die Ausstellung des vorläufigen Personalausweises erfolgt im Bürgerservice und wird sofort ausgehändigt

Voraussetzungen

  • Hauptwohnsitz in Brandenburg an der Havel
  • persönliche Antragstellung
  • Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit

Besonderheit

  • die Beantragung eines Personalausweises vor Vollendung des 16. Lebensjahres ist nur mit Zustimmung der Sorgeberechtigten (siehe Kinderreispass) möglich
  • die Befreiung von der Personalausweispflicht ist bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen auf Antrag möglich

Verlust eines Personalausweises / vorläufigen Personalausweises

Den Verlust seines Dokumentes muss der Bürger persönlich im Bürgerservice bekannt geben. Wurde der Diebstahl eines Dokumentes bei der Polizei angezeigt, so ist die Polizeianzeige bei der Verlustmeldung vorzulegen.

Bei Personalausweisen mit eingeschalteter Online-Ausweisfunktion ist der Ausweisinhaber aufgefordert, diese Funktion sofort sperren zu lassen.

-----

Sperrnotruf: 116 116 (0:00 Uhr - 24:00 Uhr)

-----

Wiederauffinden eines Personalausweises/ vorläufigen Personalausweiseses

Wurde das als Verlust gemeldete Dokument wiederaufgefunden, ist das Wiederauffinden im Bürgerservice anzugeben.

Verfahrensablauf


Sie müssen den vorläufigen Personalausweis persönlich beim Bürgeramt beantragen. Wenn Sie Ihren vorläufigen Personalausweis nicht am Hauptwohnsitz beantragen, brauchen Sie einen wichtigen Grund und zur Gebühr wird ein Zuschlag erhoben. Wenn Sie vorher mit dem von Ihnen ausgewählten Bürgeramt Kontakt aufnehmen, können Sie in Erfahrung bringen, ob und inwieweit das Bürgeramt Ihren Grund anerkennt.
Den vorläufigen und den neuen regulären Personalausweis können Sie gleichzeitig beantragen.
Die Behörde stellt Ihnen den vorläufigen Personalausweis direkt vor Ort aus.

Zuständige Stelle


örtliche Personalausweisbehörde

Voraussetzungen


Sie können einen vorläufigen Personalausweis beantragen, wenn

  • Sie die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen,
  • in Deutschland gemeldet sind
  • keinen gültigen Personalausweis besitzen

Für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes:

  • Sie müssen einen wichtigen Grund darlegen können, warum Sie den vorläufigen Personalausweis nicht bei dem Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz beantragen.
  • Ausnahme: Der vorläufige Personalausweis kann im Ausland nicht beantragt werden.

Welche Unterlagen werden benötigt?


  • biometrietaugliches Passfoto: Das Foto muss
    • aktuell sein und
    • die Anforderungen an Fotos für elektronische Personalausweise erfüllen.
  • Falls vorhanden und noch nicht entwertet: alter Personalausweis oder Reisepass oder vorläufiger Personalausweis oder Kinderreisepass (gültig oder bereits abgelaufen)
  • Falls kein gültiger Reisepass oder Personalausweis vorhanden: Geburtsurkunde, Heiratsurkunde
  • bei Kindern unter 16 Jahren: gegebenenfalls Einverständniserklärung des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils
    • bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis

Welche Gebühren fallen an?


  • EUR 10,00
  • EUR 13,00 Aufschlag bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder nicht am Hauptwohnsitz

Welche Fristen muss ich beachten?


Die Pflicht zur Beantragung eines vorläufigen Personalausweises gilt für Sie, wenn Sie

  • die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
  • das 16. Lebensjahr vollendet haben,
  • in Deutschland gemeldet sind und
  • keinen gültigen Personalausweis oder Reisepass besitzen.

Bearbeitungsdauer


Sie erhalten den vorläufigen Personalausweis sofort.

Fachlich freigegeben durch


Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Fachlich freigegeben am


03.06.2021
Verwandte Dienstleistungen
Personalausweis beantragen