Personalausweis Ausstellung vorläufig


Leistungsbeschreibung

Vorläufiger Personalausweis

  • ein vorläufiger Personalausweis gilt entsprechend dem Verwendungszweck, maximal jedoch drei Monate
  • die Ausstellung des vorläufigen Personalausweises erfolgt im Bürgerservice und wird sofort ausgehändigt

Voraussetzungen

  • Hauptwohnsitz in Brandenburg an der Havel
  • persönliche Antragstellung
  • Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit

Besonderheit

  • die Beantragung eines Personalausweises vor Vollendung des 16. Lebensjahres ist nur mit Zustimmung der Sorgeberechtigten (siehe Kinderreispass) möglich
  • die Befreiung von der Personalausweispflicht ist bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen auf Antrag möglich

Verlust eines Personalausweises / vorläufigen Personalausweises

Den Verlust seines Dokumentes muss der Bürger persönlich im Bürgerservice bekannt geben. Wurde der Diebstahl eines Dokumentes bei der Polizei angezeigt, so ist die Polizeianzeige bei der Verlustmeldung vorzulegen.

Bei Personalausweisen mit eingeschalteter Online-Ausweisfunktion ist der Ausweisinhaber aufgefordert, diese Funktion sofort sperren zu lassen.

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Sperrnotruf: 116 116 (0:00 Uhr - 24:00 Uhr)

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Wiederauffinden eines Personalausweises/ vorläufigen Personalausweiseses

Wurde das als Verlust gemeldete Dokument wiederaufgefunden, ist das Wiederauffinden im Bürgerservice anzugeben.

Sie müssen den vorläufigen Personalausweis persönlich beantragen.

  • Beantragen Sie den vorläufigen Personalausweis bei dem Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz.
    • Wenn Sie Ihren vorläufigen Personalausweis nicht am Hauptwohnsitz beantragen, brauchen Sie einen wichtigen Grund. Bitte kontaktieren das von Ihnen ausgewählten Bürgeramt, um zu erfahren, ob das Bürgeramt Ihren Grund anerkennt.
  • Das Bürgeramt stellt Ihnen den vorläufigen Personalausweis aus.

örtliche Personalausweisbehörde

Sie können einen vorläufigen Personalausweis beantragen, wenn

  • Sie die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen,
  • in Deutschland gemeldet sind und
  • keinen gültigen Personalausweis besitzen.

Sie sind verpflichtet, einen vorläufigen Personalausweis zu beantragen, wenn Sie

  • die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
  • in Deutschland gemeldet sind,
  • keinen gültigen Personalausweis oder Reisepass besitzen und
  • das 16. Lebensjahr vollendet haben.
  • aktuelles biometrisches Passfoto
  • Falls vorhanden und noch nicht entwertet: alter Personalausweis oder Reisepass oder vorläufiger Personalausweis oder Kinderreisepass (gültig oder bereits abgelaufen)
  • Falls kein gültiger Reisepass oder Personalausweis vorhanden: Geburtsurkunde, Heiratsurkunde
  • bei Kindern unter 16 Jahren: gegebenenfalls Einverständniserklärung des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils
    • bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis

Gebühr: 10,00 EUR

Gebühr: 13,00 EUR
Zuschlag zur Gebühr bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder nicht am Hauptwohnsitz

Es gibt folgende Hinweise:     

  • Sie können den vorläufigen und den neuen, regulären Personalausweis im Inland gleichzeitig beantragen.
  • Sie können den vorläufigen Personalausweis nicht im Ausland beantragen.

Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI)

03.01.2024