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Personalausweis Ausstellung vorläufig


  • Personalausweis Ausstellung vorläufig
  • vorläufiger Personalausweis muss zurückgegeben werden, wenn der neue reguläre Personalausweis ausgehändigt wird
  • Antragstellende Personen erhalten vorläufigen Personalausweis in der Regel sofort ausgehändigt,
  • Gültigkeitsdauer: maximal 3 Monate
  • Kosten:
    • 10,00 EUR
  • zuständig: Bürgeramt am Hauptwohnsitz 

Leistungsbeschreibung

Vorläufiger Personalausweis

  • ein vorläufiger Personalausweis gilt entsprechend dem Verwendungszweck, maximal jedoch drei Monate
  • die Ausstellung des vorläufigen Personalausweises erfolgt im Bürgerservice und wird sofort ausgehändigt

Voraussetzungen

  • Hauptwohnsitz in Brandenburg an der Havel
  • persönliche Antragstellung
  • Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit

Besonderheit

  • die Beantragung eines Personalausweises vor Vollendung des 16. Lebensjahres ist nur mit Zustimmung der Sorgeberechtigten möglich

Verlust eines Personalausweises / vorläufigen Personalausweises

Den Verlust seines Dokumentes muss der Bürger persönlich im Bürgerservice bekannt geben. Wurde der Diebstahl eines Dokumentes bei der Polizei angezeigt, so ist die Polizeianzeige bei der Verlustmeldung vorzulegen.

Bei Personalausweisen mit eingeschalteter Online-Ausweisfunktion ist der Ausweisinhaber aufgefordert, diese Funktion sofort sperren zu lassen.

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Sperrnotruf: 116 116 (0:00 Uhr - 24:00 Uhr)

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Wiederauffinden eines Personalausweises/ vorläufigen Personalausweiseses

Wurde das als Verlust gemeldete Dokument wiederaufgefunden, ist das Wiederauffinden im Bürgerservice anzuzeigen.

örtliche Personalausweisbehörde

Sie können einen vorläufigen Personalausweis beantragen, wenn

  • Sie die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen,
  • in Deutschland gemeldet sind und
  • keinen gültigen Personalausweis besitzen.

Sie sind verpflichtet, einen vorläufigen Personalausweis zu beantragen, wenn Sie

  • die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
  • in Deutschland gemeldet sind,
  • keinen gültigen Personalausweis oder Reisepass besitzen und
  • das 16. Lebensjahr vollendet haben.

  • ein aktuelles biometrisches Lichtbild (Fronalansicht, neutrale Gesichtsausdruck (bis zum 24. Lebensjahr darf das Bild nicht älter als ½ Jahr, ab dem 24. Lebensjahr nicht älter als ein Jahr sein)
  • bereits vorhandenen Personalausweis/Reisepass
  • soweit vorhanden, der Kinderreisepass
  • die Geburtsurkunde (Original) oder Heiratsurkunde(Original) bei Erstbeantragung oder Verlust bzw. Änderungen der Urkunde)
  • bei Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit - zusätzlich Einbürgerungsurkunde im Original
  • bei Eheschließung – Eheurkunde im Original
  • bei Namensänderung – entsprechende Urkunde im Original

Es gibt folgende Hinweise:     

  • Sie können den vorläufigen und den neuen, regulären Personalausweis im Inland gleichzeitig beantragen.
  • Sie können den vorläufigen Personalausweis nicht im Ausland beantragen.

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Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI)