Personalausweis Ausstellung neu wegen Verlust
Personalausweis Ausstellung neu wegen Verlust
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- Verlust des Personalausweises muss gemeldet werden bei
- Polizei oder
- Personalausweisbehörde, zum Beispiel Bürgeramt
- Kosten für Beantragung eines neuen Personalausweises:
- EUR 37,00 für antragstellende Personen ab 24 Jahren
- EUR 22,80 für antragstellende Personen unter 24 Jahren
- EUR 10,00 für den vorläufigen Personalausweis
- Bearbeitungsdauer: ab Antragstellung mindestens 2 Wochen
- Wiederauffinden muss ebenfalls der Personalausweisbehörde gemeldet werden
- zuständig: Bürgeramt an ihrem Hauptwohnsitz oder jedes andere Bürgeramt
Leistungsbeschreibung
Der Verlust seines Dokumentes muss vom/von der Ausweisinhaber/in beim Bürgerservice angezeigt werden. Wurde der Diebstahl/Verlust bei der Polizei angezeigt, so ist die Polizeianzeige bei der Verlustmeldung vorzulegen.
Der Verlust kann online oder persönlich im Bürgerservice angezeigt werden.
Bei Personalausweisen mit eingeschalteter Online-Ausweisfunktion muss der/die Ausweisinhaber/in diese Funktion bei der Sperrhotline sofort sperren lassen.
Sperrhotline 116 116
Zuständige Stelle
örtliche Personalausweisbehörde
Welche Unterlagen werden benötigt?
- ein aktuelles biometrisches Lichtbild (Fronalansicht, neutrale Gesichtsausdruck (bis zum 24. Lebensjahr darf das Bild nicht älter als ½ Jahr, ab dem 24. Lebensjahr nicht älter als ein Jahr sein)
- bereits vorhandenen Personalausweis/Reisepass
- soweit vorhanden, der Kinderreisepass
- die Geburtsurkunde (Original) oder Heiratsurkunde(Original) bei Erstbeantragung oder Verlust bzw. Änderungen der Urkunde)
- bei Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit - zusätzlich Einbürgerungsurkunde im Original
- bei Eheschließung – Eheurkunde im Original
- Bei Namensänderung – entsprechende Urkunde im Original
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühr ist bei der Beantragung zu entrichten. Es kann in bar oder mit EC-Karte bezahlt werden. Kreditkarten können nicht verwendet werden.
- EUR 37,00 für antragstellende Personen ab 24 Jahren
- EUR 22,80 für antragstellende Personen unter 24 Jahren
- EUR 10,00 für den vorläufigen Personalausweis
Gebührenfrei sind:
- die erstmalige Einschaltung des elektronsichen Identitätsnachweises nach Vollendung des 16. Lebensjahres
- die Sperrung des elektronischen Identitätsnachweises
- die Änderung der Anschrift im elektronischen Speicher- und Verarbeitungsmedium
Außerdem ist der hier zur Verfügung gestellten Online-Dienst (Statusabfrage) kostenfrei.
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie müssen den Verlust schnellstmöglich anzeigen.
Bearbeitungsdauer
Ab Antragstellung dauert es in der Regel mindestens 2 Wochen, bis Sie Ihren Personalausweis im Bürgeramt abholen können.
Anträge / Formulare
- Statusabfrage zum beantragten Personalausweis (auch im grauen Infokasten unter "Links & Onlinedienste")
- Online-Ausweisfunktion aktivieren und PIN anfordern (auch im grauen Infokasten unter "Links & Onlinedienste")
Urheber
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat