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Personalausweis Ausstellung neu wegen Verlust


  • Personalausweis Ausstellung neu wegen Verlust
  • Verlust des Personalausweises muss gemeldet werden bei
    • Polizei oder
    • Personalausweisbehörde, zum Beispiel Bürgeramt
  • Kosten für Beantragung eines neuen Personalausweises:
    • EUR 37,00 für antragstellende Personen ab 24 Jahren
    • EUR 22,80 für antragstellende Personen unter 24 Jahren
    • EUR 10,00 für den vorläufigen Personalausweis
  • Bearbeitungsdauer: ab Antragstellung mindestens 2 Wochen
  • Wiederauffinden muss ebenfalls der Personalausweisbehörde gemeldet werden
  • zuständig: Bürgeramt an ihrem Hauptwohnsitz 

Leistungsbeschreibung

Der Verlust seines Dokumentes muss vom/von der  Ausweisinhaber/in beim Bürgerservice angezeigt werden. Wurde der Diebstahl/Verlust  bei der Polizei angezeigt, so ist die Polizeianzeige bei der Verlustmeldung vorzulegen. 

Der Verlust kann online oder persönlich im Bürgerservice angezeigt werden.

Bei Personalausweisen mit eingeschalteter Online-Ausweisfunktion muss der/die Ausweisinhaber/in diese Funktion bei der Sperrhotline sofort sperren lassen. 

Sperrhotline 116 116

örtliche Personalausweisbehörde

  • ein aktuelles biometrisches Lichtbild (Fronalansicht, neutrale Gesichtsausdruck)

Bitte beachten Sie, dass Lichtbilder ab dem 01.05.2025 nur noch in digitaler Form akzeptiert werden. Es werden keine Lichtbilder in der Behörde angefertigt. Die Bilder werden weiterhin beim Fotografen oder bei DM angefertigt.

  • bereits vorhandenen Personalausweis/Reisepass
  • soweit vorhanden, der Kinderreisepass
  • die Geburtsurkunde (Original) oder Heiratsurkunde(Original) bei Erstbeantragung oder Verlust bzw. Änderungen der Urkunde)
  • bei Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit - zusätzlich Einbürgerungsurkunde im Original
  • bei Eheschließung – Eheurkunde im Original
  • Bei Namensänderung – entsprechende Urkunde im Original

Die Gebühr ist bei der Beantragung zu entrichten. Es kann in bar oder mit EC-Karte bezahlt werden. Kreditkarten können nicht verwendet werden.

  • EUR 37,00 für antragstellende Personen ab 24 Jahren
  • EUR 22,80 für antragstellende Personen unter 24 Jahren
  • EUR 10,00 für den vorläufigen Personalausweis

Gebührenfrei sind:

  • die erstmalige Einschaltung des elektronsichen Identitätsnachweises nach Vollendung des 16. Lebensjahres
  • die Sperrung des elektronischen Identitätsnachweises
  • die Änderung der Anschrift im elektronischen Speicher- und Verarbeitungsmedium

Außerdem ist der hier zur Verfügung gestellten Online-Dienst (Statusabfrage) kostenfrei.

Sie müssen den Verlust schnellstmöglich anzeigen.

Ab Antragstellung dauert es in der Regel mindestens 2 Wochen, bis Sie Ihren Personalausweis im Bürgeramt abholen können.