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Personalausweis Ausstellung neu wegen Verlust


  • Personalausweis Ausstellung neu wegen Verlust
  • Verlust des Personalausweises muss gemeldet werden bei
    • Polizei oder
    • Personalausweisbehörde, zum Beispiel Bürgeramt
  • Kosten für Beantragung eines neuen Personalausweises:
    • EUR 37,00 für antragstellende Personen ab 24 Jahren
    • EUR 22,80 für antragstellende Personen unter 24 Jahren
    • EUR 10,00 für den vorläufigen Personalausweis
  • Bearbeitungsdauer: ab Antragstellung mindestens 2 Wochen
  • Wiederauffinden muss ebenfalls der Personalausweisbehörde gemeldet werden
  • zuständig: Bürgeramt an ihrem Hauptwohnsitz oder jedes andere Bürgeramt

Leistungsbeschreibung

Der Verlust seines Dokumentes muss vom/von der  Ausweisinhaber/in beim Bürgerservice angezeigt werden. Wurde der Diebstahl/Verlust  bei der Polizei angezeigt, so ist die Polizeianzeige bei der Verlustmeldung vorzulegen. 

Der Verlust kann online oder persönlich im Bürgerservice angezeigt werden.

Bei Personalausweisen mit eingeschalteter Online-Ausweisfunktion muss der/die Ausweisinhaber/in diese Funktion bei der Sperrhotline sofort sperren lassen. 

Sperrhotline 116 116

örtliche Personalausweisbehörde

  • ein aktuelles biometrisches Lichtbild (Fronalansicht, neutrale Gesichtsausdruck (bis zum 24. Lebensjahr darf das Bild nicht älter als ½ Jahr, ab dem 24. Lebensjahr nicht älter als ein Jahr sein)
  • bereits vorhandenen Personalausweis/Reisepass
  • soweit vorhanden, der Kinderreisepass
  • die Geburtsurkunde (Original) oder Heiratsurkunde(Original) bei Erstbeantragung oder Verlust bzw. Änderungen der Urkunde)
  • bei Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit - zusätzlich Einbürgerungsurkunde im Original
  • bei Eheschließung – Eheurkunde im Original
  • Bei Namensänderung – entsprechende Urkunde im Original

Die Gebühr ist bei der Beantragung zu entrichten. Es kann in bar oder mit EC-Karte bezahlt werden. Kreditkarten können nicht verwendet werden.

  • EUR 37,00 für antragstellende Personen ab 24 Jahren
  • EUR 22,80 für antragstellende Personen unter 24 Jahren
  • EUR 10,00 für den vorläufigen Personalausweis

Gebührenfrei sind:

  • die erstmalige Einschaltung des elektronsichen Identitätsnachweises nach Vollendung des 16. Lebensjahres
  • die Sperrung des elektronischen Identitätsnachweises
  • die Änderung der Anschrift im elektronischen Speicher- und Verarbeitungsmedium

Außerdem ist der hier zur Verfügung gestellten Online-Dienst (Statusabfrage) kostenfrei.

Sie müssen den Verlust schnellstmöglich anzeigen.

Ab Antragstellung dauert es in der Regel mindestens 2 Wochen, bis Sie Ihren Personalausweis im Bürgeramt abholen können.

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat