Personalausweis Ausstellung erstmalig
Personalausweis Ausstellung erstmalig
- Personalausweis Ausstellung erstmalig
- in Deutschland besteht Ausweispflicht für Personen, die
- das 16. Lebensjahr vollendet haben,
- die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen und
- in Deutschland gemeldet sind.
- Antrag auf Ausstellung ist notwendig, wenn kein gültiges Passdokument (Reisepass oder vorläufiger Reisepass) vorliegt und die Person das 16. Lebensjahr vollendet hat.
- Jugendliche ab 16 Jahren können den Personalausweis selbst beantragen.
- Für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren stellen alle sorgeberechtigen Elternteile den Antrag gemeinsam
- Gültigkeitsdauer hängt vom Alter ab:
- Personen unter 24 Jahren: 6 Jahre
- Personen ab 24 Jahren: 10 Jahre
- Kosten:
- EUR 37,00 für Personen ab 24 Jahren
- EUR 22,80 für Personen unter 24 Jahren
- EUR 10,00 für den vorläufigen Personalausweis
- Bearbeitungsdauer: Ab Antragstellung mindestens zwei Wochen
- zuständig: Bürgeramt am Hauptwohnsitz
Verfahrensablauf
Sie müssen den Personalausweis persönlich beim Bürgeramt beantragen.
Wenn Sie Ihren Personalausweis nicht am Hauptwohnsitz beantragen, brauchen Sie einen wichtigen Grund und zur Gebühr wird ein Zuschlag erhoben. Wenn Sie vorher mit dem von Ihnen ausgewählten Bürgeramt Kontakt aufnehmen, können Sie in Erfahrung bringen, ob und inwieweit das Bürgeramt Ihren Grund anerkennt.
- Jugendliche ab 16 Jahren können den Personalausweis selbst und allein beantragen. Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres können sich die Jugendlichen durch Personen mit gesetzlicher Vertretungsbefugnis begleiten lassen.
- Für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren stellen alle sorgeberechtigten Elternteile den Antrag gemeinsam. Die Kinder und Jugendlichen müssen immer auch persönlich erscheinen, da das Bürgeramt ihre Identität prüft. Außerdem müssen sie unterschreiben, wenn sie zum Antragszeitpunkt 10 Jahre oder älter sind.
- Fingerabdrücke werden zur Speicherung im Chip des Ausweisdokuments aufgenommen, wenn das Kind 6 Jahre oder älter ist.
- Sie erhalten eine Geheimnummer und die Entsperrnummer des Personalausweises (PIN) in einem geschlossenen Kuvert.
- Bei vielen Bürgerämtern können Sie online, per E-Mail oder telefonisch einen Abholtermin vereinbaren. Alternativ können Sie sich das Ausweisdokument in vielen Fällen per Post an Ihre Wohnadresse schicken und persönlich an der Haustür übergeben lassen.
- Welche Möglichkeiten Ihr Bürgeramt anbietet, erfahren Sie zum Beispiel auf dessen Internetseite.
Zuständige Stelle
örtliche Personalausweisbehörde
Welche Unterlagen werden benötigt?
- ein aktuelles biometrisches Lichtbild
Bitte beachten Sie, dass Lichtbilder ab dem 01.05.2025 nur noch in digitaler Form akzeptiert werden. Es werden keine Lichtbilder in der Behörde angefertigt. Die Bilder werden weiterhin beim Fotografen oder bei DM angefertigt.
- bereits vorhandener Personalausweis
- soweit vorhanden, der Kinderausweis/Kinderpass oder Reisepass
- Original der Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde (bei Erstbeantragung oder Verlust bzw. bei Änderungen der Urkunde)
- bei Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit - Einbürgerungsurkunde (Original)
- bei Eheschließung - Eheurkunde (Original)
- bei Namensänderung - entsprechende Urkunde (Original)
Für die Beantragung eines Personalausweises bzw. eines vorläufigen Personalausweises ist ein Antrag erforderlich, welcher im Bürgerservice computergestützt erstellt wird und von Ihnen persönlich unterschrieben werden muss.
Welche Gebühren fallen an?
Eine Gebührenreduzierung oder -befreiung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
https://www.gesetze-im-internet.de/pauswgebv/BJNR147700010.html
Für antragstellende Person ab 24 Jahren
https://www.gesetze-im-internet.de/pauswgebv/BJNR147700010.html
Für antragstellende Person unter 24 Jahren
https://www.gesetze-im-internet.de/pauswgebv/BJNR147700010.html
Für den vorläufigen Personalausweis
https://www.gesetze-im-internet.de/pauswgebv/BJNR147700010.html
Zuschlag bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder nicht am Hauptwohnsitz
https://www.gesetze-im-internet.de/pauswgebv/BJNR147700010.html
Zuschlag für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland
https://www.gesetze-im-internet.de/pauswgebv/BJNR147700010.html
Gebühr für Passfoto, wenn es durch die Behörde erstellt wird
https://www.gesetze-im-internet.de/pauswgebv/BJNR147700010.html
Gebühr bei Versand an Ihre Wohnadresse
Die Gebühr ist bei der Beantragung zu entrichten. Es kann in bar oder mit EC-Karte bezahlt werden. Kreditkarten können nicht verwendet werden.
Gebührenfrei sind:
- die erstmalige Einschaltung des elektronsichen Identitätsnachweises nach Vollendung des 16. Lebensjahres
- die Sperrung des elektronischen Identitätsnachweises
- die Änderung der Anschrift im elektronischen Speicher- und Verarbeitungsmedium
Außerdem sind die hier zur Verfügung gestellten Online-Dienste (Statusabfrage und PIN-Brief) kostenfrei.
Welche Fristen muss ich beachten?
Sind Sie gerade 16 Jahre alt geworden, besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit und sind in Deutschland gemeldet, muss der Antrag unverzüglich gestellt werden, sofern Sie kein gültiges Passdokument besitzen, also Reisepass oder vorläufigen Reisepass.
Für antragstellende Personen unter 24 Jahre.
Für antragstellende Personen über 24 Jahre.
Bearbeitungsdauer
Ab Antragstellung dauert es in der Regel mindestens 2 Wochen, bis Sie Ihren Personalausweis im Bürgeramt abholen können.
Anträge / Formulare
- Statusabfrage zum beantragten Personalausweis (auch im grauen Infokasten unter "Links & Onlinedienste")
Was sollte ich noch wissen?
- Informationen zum Personalausweis auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern
- Fragen und Antworten zum Thema "Biometrie" und Passfotos auf dem Personalausweisportal
- Informationen zur Sperrung des Personalausweises bei Verlust auf dem Personalausweisportal des Bundesministeriums des Innern (BMI)