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Personalausweis Ausstellung erstmalig


  • Personalausweis Ausstellung erstmalig
  • in Deutschland besteht Ausweispflicht für Personen, die
    • das 16. Lebensjahr vollendet haben,
    • die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen und
    • in Deutschland gemeldet sind.
  • Antrag auf Ausstellung ist notwendig, wenn kein gültiges Passdokument (Reisepass oder vorläufiger Reisepass) vorliegt und die Person das 16. Lebensjahr vollendet hat.
  • Jugendliche ab 16 Jahren können den Personalausweis selbst beantragen.
  • Für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren stellen alle sorgeberechtigen Elternteile den Antrag gemeinsam
  • Gültigkeitsdauer hängt vom Alter ab:
    • Personen unter 24 Jahren: 6 Jahre
    • Personen ab 24 Jahren: 10 Jahre
  • Kosten:
    • EUR 37,00 für Personen ab 24 Jahren
    • EUR 22,80 für Personen unter 24 Jahren
    • EUR 10,00 für den vorläufigen Personalausweis
    • EUR 13,00 Aufschlag bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder nicht an ihrem Hauptwohnsitz
    • EUR 30,00 Aufschlag für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland
  • Bearbeitungsdauer: Ab Antragstellung mindestens zwei Wochen
  • zuständig: Bürgeramt am Hauptwohnsitz oder jedes andere Bürgeramt
  • Personalausweis Ausstellung erstmalig
  • in Deutschland besteht Ausweispflicht für Personen, die
    • das 16. Lebensjahr vollendet haben,
    • die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen und
    • in Deutschland gemeldet sind.
  • Antrag auf Ausstellung ist notwendig, wenn kein gültiges Passdokument (Reisepass oder vorläufiger Reisepass) vorliegt und die Person das 16. Lebensjahr vollendet hat.
  • Jugendliche ab 16 Jahren können den Personalausweis selbst beantragen.
  • Für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren stellen alle sorgeberechtigen Elternteile den Antrag gemeinsam
  • Gültigkeitsdauer hängt vom Alter ab:
    • Personen unter 24 Jahren: 6 Jahre
    • Personen ab 24 Jahren: 10 Jahre
  • Kosten:
    • EUR 37,00 für Personen ab 24 Jahren
    • EUR 22,80 für Personen unter 24 Jahren
    • EUR 10,00 für den vorläufigen Personalausweis
  • Bearbeitungsdauer: Ab Antragstellung mindestens zwei Wochen
  • zuständig: Bürgeramt am Hauptwohnsitz 

Leistungsbeschreibung

Deutsche Staatsangehörige ab 16 Jahren sind verpflichtet, einen gültigen Personalausweis oder einen gültigen Reisepass zu besitzen.
Die Gültigkeitsdauer ist von Ihrem Alter bei der Antragstellung abhängig:

  • Antragstellung unter 24 Jahren: Personalausweis ist 6 Jahre gültig.
  • Antragstellung ab 24 Jahren: Personalausweis ist 10 Jahre gültig.

Ein vorläufiger Personalausweis ist höchstens drei Monate lang gültig. Sie können Ihren Personalausweis bei Ihrem Bürgeramt am Hauptwohnsitz beantragen. Antragstellungen bei jedem anderen Bürgeramt sind möglich, wenn Sie einen wichtigen Grund darlegen. In diesem Fall fällt ein Unzuständigkeitszuschlag an.

Sie müssen den Personalausweis persönlich beim Bürgeramt beantragen. Wenn Sie Ihren Personalausweis nicht am Hauptwohnsitz beantragen, brauchen Sie einen wichtigen Grund und zur Gebühr wird ein Zuschlag erhoben. Wenn Sie vorher mit dem von Ihnen ausgewählten Bürgeramt Kontakt aufnehmen, können Sie in Erfahrung bringen, ob und inwieweit das Bürgeramt Ihren Grund anerkennt.

  • Jugendliche ab 16 Jahren können den Personalausweis selbst beantragen.
    • Kommen Jugendliche ab 16 Jahren ihrer Pflicht nicht nach, müssen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres die Personen mit gesetzlicher Vertretungsbefugnis zusammen mit der jugendlichen Person den Antrag stellen. Ein sorgeberechtigtes Elternteil kann sich bei der Antragstellung durch Bevollmächtigung des anderen Elternteils vertreten lassen.
  • Für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren stellen alle sorgeberechtigten Elternteile den Antrag gemeinsam. Die Kinder und Jugendlichen müssen immer auch persönlich erscheinen, da das Bürgeramt ihre Identität prüft. Außerdem müssen sie unterschreiben, wenn sie zum Antragszeitpunkt 10 Jahre oder älter sind.
  • Bei der Beantragung müssen Sie erklären, ob Ihre Fingerabdrücke auf dem Ausweis-Chip gespeichert werden sollen. Ab 2. August 2021 entfällt die Erklärung zur Abgabe der Fingerabdrücke, da bei jeder Personalausweisbeantragung Fingerabdrücke zur Speicherung im Dokument abgenommen werden.
    Ausnahme: Kindern unter 6 Jahren werden keine Fingerabdrücke abgenommen.
  • Der Personalausweis wird zentral von der Bundesdruckerei GmbH in Berlin hergestellt.
  • Bei vielen Bürgerämtern können Sie online, per E-Mail oder telefonisch einen Abholtermin vereinbaren. Welche Möglichkeiten Ihr Bürgeramt anbietet, erfahren Sie zum Beispiel auf dessen Internetseite.

örtliche Personalausweisbehörde

  • ein aktuelles biometrisches Lichtbild (bis zum 24 Lebensjahr darf das Bild nicht älter als ein 1/2 Jahr, ab dem 24. Lebensjahr nicht älter als ein Jahr sein)
  • bereits vorhandener Personalausweis
  • soweit vorhanden, der Kinderausweis/Kinderpass oder Reisepass
  • Original der Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde (bei Erstbeantragung oder Verlust bzw. bei Änderungen der Urkunde)
  • bei Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit - Einbürgerungsurkunde (Original)
  • bei Eheschließung - Eheurkunde (Original)
  • bei Namensänderung - entsprechende Urkunde (Original)

Für die Beantragung eines Personalausweises bzw. eines vorläufigen Personalausweises ist ein Antrag erforderlich, welcher im Bürgerservice computergestützt erstellt wird und von Ihnen persönlich unterschrieben werden muss.

  • EUR 37,00 für antragstellende Person ab 24 Jahren
  • EUR 22,80 für antragstellende Person unter 24 Jahren
  • EUR 10,00 für den vorläufigen Personalausweis
  • EUR 13,00 Zuschlag bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder nicht am Hauptwohnsitz
  • EUR 30,00 Zuschlag für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland

Gebührenreduzierung oder -befreiung sind möglich für Bedürftige. Dies liegt im Ermessen der Personalausweisbehörde.

Die Gebühr ist bei der Beantragung zu entrichten. Es kann in bar oder mit EC-Karte bezahlt werden. Kreditkarten können nicht verwendet werden.

Gebührenfrei sind:

  • die erstmalige Einschaltung des elektronsichen Identitätsnachweises nach Vollendung des 16. Lebensjahres
  • die Sperrung des elektronischen Identitätsnachweises
  • die Änderung der Anschrift im elektronischen Speicher- und Verarbeitungsmedium

Außerdem sind die hier zur Verfügung gestellten Online-Dienste (Statusabfrage und PIN-Brief) kostenfrei.

Sind Sie gerade 16 Jahre alt geworden, besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit und sind in Deutschland gemeldet, muss der Antrag unverzüglich gestellt werden, sofern Sie kein gültiges Passdokument besitzen, also Reisepass oder vorläufigen Reisepass.

Ab Antragstellung dauert es in der Regel mindestens 2 Wochen, bis Sie Ihren Personalausweis im Bürgeramt abholen können.

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Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat