Personalausweis Ausstellung neu wegen Ablauf der Gültigkeit
Personalausweis Ausstellung neu wegen Ablauf der Gültigkeit
- Personalausweis Ausstellung neu wegen Ablauf der Gültigkeit
- Personen ab 16 Jahren müssen einen Personalausweis besitzen, sofern sie in Brandenburg an der Havel ihren Hauptwohnsitz haben und über kein gültiges Passdokument verfügen
- läuft die Gültigkeit des Personalausweises ab, muss dieser vor Ablauf neu beantragt werden
- gilt nicht für Personen, die ein anderes gültiges Passdokument (Reisepass, vorläufiger Reisepass) besitzen
- gegebenenfalls zusätzlich Antrag auf vorläufigen Personalausweis nötig, wenn Personalausweis abgelaufen und kein gültiger Reisepass vorhanden
- Kosten:
- 37,00 EUR für antragstellende Personen ab 24 Jahren
- 22,80 EUR für antragstellende Personen unter 24 Jahren
- 10,00 EUR für den vorläufigen Personalausweis
- Bearbeitungsdauer: Abholung in der Regel nach 2 bis 3 Wochen möglich
- zuständig: Bürgeramt am Hauptwohnsitz
Zuständige Stelle
örtliche Personalausweisbehörde
Welche Unterlagen werden benötigt?
- ein aktuelles biometrisches Lichtbild (Fronalansicht, neutrale Gesichtsausdruck)
Bitte beachten Sie, dass Lichtbilder ab dem 01.05.2025 nur noch in digitaler Form akzeptiert werden. Es werden keine Lichtbilder in der Behörde angefertigt. Die Bilder werden weiterhin beim Fotografen oder bei DM angefertigt.
- bereits vorhandenen Personalausweis/Reisepass
- soweit vorhanden, der Kinderreisepass
- die Geburtsurkunde (Original) oder Heiratsurkunde(Original) bei Erstbeantragung oder Verlust bzw. Änderungen der Urkunde)
- bei Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit - zusätzlich Einbürgerungsurkunde im Original
- bei Eheschließung – Eheurkunde im Original
- bei Namensänderung – entsprechende Urkunde im Original
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühr ist bei der Beantragung zu entrichten. Es kann in bar oder mit EC-Karte bezahlt werden. Kreditkarten können nicht verwendet werden.
Gebühr: 37,00 EUR für antragstellende Personen ab 24 Jahren
Gebühr: 22,80 EUR für antragstellende Personen unter 24 Jahren
Gebühr: 10,00 EUR für den vorläufigen Personalausweis
Gebührenfrei sind:
- die erstmalige Einschaltung des elektronsichen Identitätsnachweises nach Vollendung des 16. Lebensjahres
- die Sperrung des elektronischen Identitätsnachweises
- die Änderung der Anschrift im elektronischen Speicher- und Verarbeitungsmedium
Außerdem sind der hier zur Verfügung gestellte Online-Dienst (Statusabfrage) kostenfrei.
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie müssen Ihren neuen Ausweis vor Ablauf der Gültigkeit ihres alten Ausweises beantragen.
Wenn die Gültigkeit Ihres alten Personalausweises abgelaufen ist und Sie über 16 Jahre alt sind, müssen Sie unverzüglich einen neuen Personalausweis beantragen, wenn Sie kein gültiges Passdokument besitzen.
Anträge / Formulare
- Statusabfrage zum beantragten Personalausweis (auch im grauen Infokasten unter "Links & Onlinedienste")
- Online-Ausweisfunktion aktivieren und PIN anfordern (auch im grauen Infokasten unter "Links & Onlinedienste")