Personalausweis Ausstellung neu wegen sonstiger Namensänderung
Personalausweis Ausstellung neu wegen sonstiger Namensänderung
- Personalausweis Ausstellung neu wegen sonstiger Namensänderung
- Daten im Personalausweis müssen immer aktuell sein
- Personalausweis ist bei falscher Namensangabe ungültig. Deshalb ist bei Namensänderung ein neuer Personalausweis zu beantragen.
- Ausnahme: gültiges Passdokument mit dem neuen Namen liegt vor.
- Gültigkeitsdauer hängt vom Alter ab:
- Personen unter 24 Jahren: 6 Jahre
- Personen ab 24 Jahren: 10 Jahre
- Kosten:
- 37,00 EUR für antragstellende Personen ab einschließlich 24 Jahren
- 22,80 EUR für antragstellende Personen unter 24 Jahren
- 10,00 EUR für den vorläufigen Personalausweis
- Bearbeitungsdauer: Abholung in der Regel nach 2 bis 3 Wochen möglich
- zuständig:
- Bürgeramt am Hauptwohnsitz
Zuständige Stelle
örtliche Personalausweisbehörde
Welche Unterlagen werden benötigt?
- alter Personalausweis, Reisepass oder Kinderreisepass (mit dem alten Namen) und, sofern vorhanden, gültiger Reisepass (mit dem neuen Namen)
- Bescheinigung/Urkunde des Standesamtes über die Namensführung im Original
- bei Kindern unter 16 Jahren: Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten
- bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
- aktuelles, biometrisches Passfoto
Bitte beachten Sie, dass Lichtbilder ab dem 01.05.2025 nur noch in digitaler Form akzeptiert werden. Es werden keine Lichtbilder in der Behörde angefertigt. Die Bilder werden weiterhin beim Fotografen oder bei DM angefertigt.
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühr ist bei der Beantragung zu entrichten. Es kann in bar oder mit EC-Karte bezahlt werden. Kreditkarten können nicht verwendet werden.
gebührenfrei sind:
- die erstmalige Einschaltung des elektronsichen Identitätsnachweises nach Vollendung des 16. Lebensjahres
- die Sperrung des elektronischen Identitätsnachweises
- die Änderung der Anschrift im elektronischen Speicher- und Verarbeitungsmedium
Außerdem sind die hier zur Verfügung gestellten Online-Dienste (Statusabfrage) kostenfrei.
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie müssen den neuen Personalausweis unverzüglich nach der Namensänderung beantragen, wenn Sie kein gültiges Passdokument (Reisepass oder vorläufiger Reisepass) mit dem neuen Namen besitzen .
Anträge / Formulare
- Statusabfrage zum beantragten Personalausweis (auch im grauen Infokasten unter "Links & Onlinedienste")
- Online-Ausweisfunktion aktivieren und PIN anfordern (auch im grauen Infokasten unter "Links & Onlinedienste")