Personalausweis Ausstellung neu für unter 16 Jährige
Personalausweis Ausstellung neu für unter 16 Jährige
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- jede Person mit deutscher Staatsbürgerschaft kann einen Personalausweis erhalten, auch Kinder unter 16 Jahren
- Antragstellung persönlich vor Ort mit den Eltern bzw. Erziehungsberechtigen
- beide Elternteile müssen den Antrag gemeinsam stellen, wenn sie gemeinsam sorgeberechtigt sind
- beide sorgeberechtigten Elternteile müssen bei der Antragstellung anwesend sein
- können nicht beide Elternteile anwesend sein, kann sich ein sorgeberechtigtes Elternteil per Vollmacht und Kopie des Personalawisweisesoder reisepass durch das andere sorgeberechtigte Elternteil vertreten lassen, die Vollmacht muss genau das zu beantragende Dokument benennen,
- Kinder oder Jugendliche, für die der Antrag gestellt wird, müssen anwesend sein
- Kosten:
- 22,80 EUR für den Personalausweis
- 10,00 EUR für den vorläufigen Personalausweis
- Bearbeitungsdauer: in der Regel 2 Wochen
- Gültigkeitsdauer: 6 Jahre
- zuständig:
- Personalausweisbehörde an Ihrem Hauptwohnsitz
Zuständige Stelle
örtliche Personalausweisbehörde
Voraussetzungen
Sie können mit unter 16 Jahren einen Personalausweis erhalten, wenn Sie
- die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und
- in Deutschland gemeldet sind.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- ein aktuelles biometrisches Lichtbild (bis zum 24 Lebensjahr darf das Bild nicht älter als ein 1/2 Jahr, ab dem 24. Lebensjahr nicht älter als ein Jahr sein)
- bereits vorhandener Personalausweis
- soweit vorhanden, der Kinderausweis/Kinderpass oder Reisepass
- Original der Geburtsurkunde bei Erstbeantragung oder Verlust
Für die Beantragung eines Personalausweises bzw. eines vorläufigen Personalausweises ist ein Antrag erforderlich, welcher im Bürgerservice computergestützt erstellt wird und von Ihnen persönlich unterschrieben werden muss.
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühr ist bei der Beantragung zu entrichten. Es kann in bar, mit EC-Karte oder Kreditkarte bezahlt werden.
Gebühr: 10,00 EUR für den vorläufigen Personalausweis
Gebührenfrei sind:
- die erstmalige Einschaltung des elektronsichen Identitätsnachweises nach Vollendung des 16. Lebensjahres
- die Sperrung des elektronischen Identitätsnachweises
- die Änderung der Anschrift im elektronischen Speicher- und Verarbeitungsmedium
Außerdem ist der hier zur Verfügung gestellte Online-Dienst (Statusabfrage) kostenfrei.
Welche Fristen muss ich beachten?
Spätestens wenn Sie 16 Jahre alt werden, müssen Sie einen Personalausweis beantragen. Ausnahme: Sie besitzen ein gültiges Passdokument wie einen Reisepass oder einen vorläufigen Reisepass.
Bearbeitungsdauer
Ab Antragstellung dauert es in der Regel mindestens 2 Wochen, bis Sie Ihren Personalausweis im Bürgeramt abholen können.
Anträge / Formulare
- Statusabfrage zum beantragten Personalausweis (auch im grauen Infokasten unter "Links & Onlinedienste")
- Online-Ausweisfunktion aktivieren und PIN anfordern (auch im grauen Infokasten unter "Links & Onlinedienste")
Urheber
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI)