Personalausweis Ausstellung neu wegen Diebstahl
Personalausweis Ausstellung neu wegen Diebstahl
- Personalausweis Ausstellung neu wegen Diebstahl
- Diebstahl des Personalausweises muss unverzüglich bei einer Polizeibehörde oder einer Personalausweisbehörde (Bürgerserive)bemeldet werden
- Sperrhotline 116 116
- Kosten für Beantragung eines neuen Personalausweises:
- 37,00 EUR für antragstellende Personen ab 24 Jahren
- 22,80 EUR für antragstellende Personen unter 24 Jahren
- 10,00 EUR für den vorläufigen Personalausweis
- Bearbeitungsdauer: ab Antragstellung 2 bis 3 Wochen
- zuständig: Personalausweisbehörde am Hauptwohnsitz
Zuständige Stelle
örtliche Personalausweisbehörde
Voraussetzungen
- Sie müssen einen neuen Personalausweis beantragen, wenn Sie
- die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
- das 16. Lebensjahr vollendet haben,
- keinen gültigen Reisepass besitzen
- Antragstellung an Hauptwohnsitz
Welche Unterlagen werden benötigt?
- ein aktuelles biometrisches Lichtbild (Fronalansicht, neutrale Gesichtsausdruck)
Bitte beachten Sie, dass Lichtbilder ab dem 01.05.2025 nur noch in digitaler Form akzeptiert werden. Es werden keine Lichtbilder in der Behörde angefertigt. Die Bilder werden weiterhin beim Fotografen oder bei DM angefertigt.
- bereits vorhandenen Personalausweis/Reisepass
- soweit vorhanden, der Kinderreisepass
- die Geburtsurkunde (Original) oder Heiratsurkunde(Original) bei Erstbeantragung oder Verlust bzw. Änderungen der Urkunde)
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühr ist bei der Beantragung zu entrichten. Es kann in bar oder mit EC-Karte bezahlt werden. Kreditkarten können nicht verwendet werden.
Gebühr: 37,00 EUR für antragstellende Personen ab 24 Jahren
Gebühr: 22,80 EUR für antragstellende Personen unter 24 Jahren
Gebühr: 10,00 EUR für den vorläufigen Personalausweis
Gebührenfrei sind:
- die erstmalige Einschaltung des elektronsichen Identitätsnachweises nach Vollendung des 16. Lebensjahres
- die Sperrung des elektronischen Identitätsnachweises
- die Änderung der Anschrift im elektronischen Speicher- und Verarbeitungsmedium
Außerdem sind die hier zur Verfügung gestellten Online-Dienste (Statusabfrage) kostenfrei.
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie müssen nach Diebstahl schnellstmöglich einen neuen Personalausweis beantragen, sofern Sie kein anderes gültiges Ausweisdokument besitzen.
Anträge / Formulare
- Statusabfrage zum beantragten Personalausweis (auch im grauen Infokasten unter "Links & Onlinedienste")
- Online-Ausweisfunktion aktivieren und PIN anfordern (auch im grauen Infokasten unter "Links & Onlinedienste")