Personalausweis Ausstellung neu wegen Diebstahl
- Personalausweis Ausstellung neu wegen Diebstahl
- Diebstahl des Personalausweises muss gemeldet werden bei
- einer Polizeibehörde oder
- einer Personalausweisbehörde, zum Beispiel Bürgeramt
- Kosten für Beantragung eines neuen Personalausweises:
- EUR 37,00 für antragstellende Personen ab 24 Jahren
- EUR 22,80 für antragstellende Personen unter 24 Jahren
- EUR 10,00 für den vorläufigen Personalausweis
- EUR 13,00 Zuschlag bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder nicht am Hauptwohnsitz
- EUR 30,00 Zuschlag für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland
- Bearbeitungsdauer: ab Antragstellung mindestens 2 Wochen
- zuständig: Personalausweisbehörde am Hauptwohnsitz oder jedes andere Bürgeramt
Leistungsbeschreibung
Sie können den Diebstahl Ihres Personalausweises melden bei:
- jeder Personalausweisbehörde, in der Regel dem örtlichen Bürgeramt, oder
- jeder Polizei
Zudem müssen Sie einen neuen Personalausweis beantragen, wenn Sie über 16 Jahre alt sind und kein gültiges Passdokument besitzen, also Reisepass oder vorläufigen Reisepass. Das ist möglich bei dem Bürgeramt an ihrem Hauptwohnsitz.
Wenn Sie Ihren neuen Personalausweis nicht am Hauptwohnsitz beantragen, brauchen Sie einen wichtigen Grund. Außerdem wird zur Gebühr ein Zuschlag in Höhe von EUR 13,00 erhoben. Wenn Sie vorher mit dem von Ihnen ausgewählten Bürgeramt Kontakt aufnehmen, können Sie in Erfahrung bringen, ob und inwieweit das Bürgeramt Ihren Grund anerkennt.
Verfahrensablauf
Um einen neuen Personalausweis nach Diebstahl zu beantragen, gehen Sie folgendermaßen vor:
- Melden Sie den Diebstahl bei einer Personalausweisbehörde, in der Regel das Bürgeramt, oder bei der Polizei. Die Anzeige können Sie formlos schriftlich oder persönlich erstatten.
- Wenn Sie im Bürgeramt gleichzeitig einen neuen Ausweis beantragen wollen, müssen Sie dies persönlich tun und die erforderlichen Unterlagen dafür mitbringen.
- Ihr Bürgeramt informiert Sie bei der Beantragung, ab wann Sie Ihren Personalausweis abholen können.
- Ihr Personalausweis wird zentral von der Bundesdruckerei GmbH hergestellt.
- Bei vielen Bürgerämtern können Sie online, per E-Mail oder telefonisch einen Abholtermin vereinbaren. Welche Möglichkeiten Ihr Bürgeramt anbietet, erfahren Sie zum Beispiel auf dessen Internetseite.
Zuständige Stelle
örtliche Personalausweisbehörde
Voraussetzungen
Die Pflicht zur Beantragung eines Personalausweises gilt für Sie, wenn Sie
- die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
- das 16. Lebensjahr vollendet haben,
- in Deutschland gemeldet sind
- kein gültiges Passdokument besitzen, also Reisepass oder vorläufiger Reisepass.
Für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes:
- Sie müssen einen wichtigen Grund darlegen können, warum Sie den Personalausweis nicht bei der Personalausweisbehörde beantragen, die an Ihrem Hauptwohnsitz zuständig ist.
- Ausnahme: Der vorläufige Personalausweis kann im Ausland nicht beantragt werden.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- biometrietaugliches Passfoto: Das Foto muss
- aktuell sein und
- die Anforderungen an Fotos für elektronische Personalausweise erfüllen.
- falls vorhanden und noch nicht entwertet: alter Reisepass beziehungsweise Kinderreisepass (gültig oder bereits abgelaufen)
- falls kein gültiger Reisepass oder Kinderreisepass vorhanden: Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde
- sofern vorhanden: polizeiliche Verlustanzeige
- bei Kindern unter 16 Jahren: gegebenenfalls Einverständniserklärung des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils
- bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
Welche Gebühren fallen an?
- EUR 37,00 für antragstellende Personen ab 24 Jahren
- EUR 22,80 für antragstellende Personen unter 24 Jahren
- EUR 10,00 für den vorläufigen Personalausweis
- EUR 13,00 Zuschlag bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder nicht am Hauptwohnsitz
- EUR 30,00 Zuschlag für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland
Gebührenreduzierung oder -befreiung sind möglich für Bedürftige. Dies liegt im Ermessen der Personalausweisbehörde.
Die Gebühr ist bei der Beantragung zu entrichten. Es kann in bar oder mit EC-Karte bezahlt werden. Kreditkarten können nicht verwendet werden.
Gebührenfrei sind:
- die erstmalige Einschaltung des elektronsichen Identitätsnachweises nach Vollendung des 16. Lebensjahres
- die Sperrung des elektronischen Identitätsnachweises
- die Änderung der Anschrift im elektronischen Speicher- und Verarbeitungsmedium
Außerdem sind die hier zur Verfügung gestellten Online-Dienste (Statusabfrage und PIN-Brief) kostenfrei.
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie müssen den Diebstahl schnellstmöglich anzeigen.
Bearbeitungsdauer
Ab Antragstellung dauert es in der Regel mindestens 2 Wochen, bis Sie Ihren Personalausweis im Bürgeramt abholen können.
Dokumente
Anträge / Formulare
- Statusabfrage zum beantragten Personalausweis (auch im grauen Infokasten unter "Links & Onlinedienste")
- Online-Ausweisfunktion aktivieren und PIN anfordern (auch im grauen Infokasten unter "Links & Onlinedienste")
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat