Personalausweis Ausstellung neu wegen Diebstahl
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Personalausweis Ausstellung neu wegen Diebstahl
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- Diebstahl des Personalausweises muss unverzüglich bei einer Polizeibehörde oder einer Personalausweisbehörde (Bürgerserive)bemeldet werden
- Sperrhotline 116 116
- Kosten für Beantragung eines neuen Personalausweises:
- 37,00 EUR für antragstellende Personen ab 24 Jahren
- 22,80 EUR für antragstellende Personen unter 24 Jahren
- 10,00 EUR für den vorläufigen Personalausweis
- Bearbeitungsdauer: ab Antragstellung 2 bis 3 Wochen
- zuständig: Personalausweisbehörde am Hauptwohnsitz
Zuständige Stelle
örtliche Personalausweisbehörde
Voraussetzungen
- Sie müssen einen neuen Personalausweis beantragen, wenn Sie
- die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
- das 16. Lebensjahr vollendet haben,
- in Deutschland gemeldet sind
- keinen gültigen Reisepass besitzen
- Antragstellung an Hauptwohnsitz
Welche Unterlagen werden benötigt?
- ein aktuelles biometrisches Lichtbild (Fronalansicht, neutrale Gesichtsausdruck (bis zum 24. Lebensjahr darf das Bild nicht älter als ½ Jahr, ab dem 24. Lebensjahr nicht älter als ein Jahr sein)
- bereits vorhandenen Personalausweis/Reisepass
- soweit vorhanden, der Kinderreisepass
- die Geburtsurkunde (Original) oder Heiratsurkunde(Original) bei Erstbeantragung oder Verlust bzw. Änderungen der Urkunde)
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühr ist bei der Beantragung zu entrichten. Es kann in bar oder mit EC-Karte bezahlt werden. Kreditkarten können nicht verwendet werden.
Gebühr: 37,00 EUR für antragstellende Personen ab 24 Jahren
Gebühr: 22,80 EUR für antragstellende Personen unter 24 Jahren
Gebühr: 10,00 EUR für den vorläufigen Personalausweis
Gebührenfrei sind:
- die erstmalige Einschaltung des elektronsichen Identitätsnachweises nach Vollendung des 16. Lebensjahres
- die Sperrung des elektronischen Identitätsnachweises
- die Änderung der Anschrift im elektronischen Speicher- und Verarbeitungsmedium
Außerdem sind die hier zur Verfügung gestellten Online-Dienste (Statusabfrage) kostenfrei.
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie müssen nach Diebstahl schnellstmöglich einen neuen Personalausweis beantragen, sofern Sie kein anderes gültiges Ausweisdokument besitzen.
Anträge / Formulare
- Statusabfrage zum beantragten Personalausweis (auch im grauen Infokasten unter "Links & Onlinedienste")
- Online-Ausweisfunktion aktivieren und PIN anfordern (auch im grauen Infokasten unter "Links & Onlinedienste")
Bemerkungen
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Urheber
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI)
Fachlich freigegeben am
03.01.2024