Personalausweis Ausstellung neu wegen Namensänderung bei Heirat
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Personalausweis Ausstellung neu wegen Namensänderung bei Heirat
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- bei Namensänderung wegen Heirat ist ein neuer Personalausweis nötig, wenn kein gültiges Passdokument (Reisepass oder vorläufiger Reisepass) mit dem neuen Namen vorhanden ist
- gilt auch für Kinder, falls sich deren Familienname mit der Heirat ebenfalls geändert hat
- Gültigkeitsdauer des Personalausweises hängt vom Alter zum Zeitpunkt der Beantragung ab:
- Personen unter 24 Jahren: 6 Jahre
- Personen ab 24 Jahren: 10 Jahre
- Kosten:
- EUR 37,00 für antragstellende Personen ab einschließlich 24 Jahren
- EUR 22,80 für antragstellende Personen unter 24 Jahren
- EUR 10,00 für den vorläufigen Personalausweis
- Bearbeitungsdauer: ab Antragstellung mindestens 2 Wochen
- zuständig: Personalausweisbehörde am Hauptwohnsitz
Zuständige Stelle
örtliche Personalausweisbehörde
Welche Unterlagen werden benötigt?
- ein aktuelles biometrisches Lichtbild (Fronalansicht, neutrale Gesichtsausdruck (bis zum 24. Lebensjahr darf das Bild nicht älter als ½ Jahr, ab dem 24. Lebensjahr nicht älter als ein Jahr sein)
- bereits vorhandenen Personalausweis/Reisepass
- bei Eheschließung – Eheurkunde im Original
- Bei Namensänderung – entsprechende Urkunde im Original
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühr ist bei der Beantragung zu entrichten. Es kann in bar oder mit EC-Karte oder Kreditkarten entrichtet werden.
- EUR 37,00 für antragstellende Personen ab 24 Jahren
- EUR 22,80 für antragstellende Personen unter 24 Jahren
- EUR 10,00 für den vorläufigen Personalausweis
Gebührenfrei sind:
- die erstmalige Einschaltung des elektronsichen Identitätsnachweises nach Vollendung des 16. Lebensjahres
- die Sperrung des elektronischen Identitätsnachweises
- die Änderung der Anschrift im elektronischen Speicher- und Verarbeitungsmedium
Außerdem sind die hier zur Verfügung gestellten Online-Dienste (Statusabfrage) kostenfrei.
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie müssen den neuen Personalausweis unverzüglich nach der Eheschließung beantragen, wenn ein Namenswechsel erfolgte und Sie keinen gültigen Reisepass oder vorläufigen Reisepass mit dem neuen Namen besitzen.
Bearbeitungsdauer
Ab Antragstellung dauert es in der Regel mindestens 2 Wochen, bis Sie Ihren Personalausweis im Bürgeramt abholen können.
Anträge / Formulare
- Statusabfrage zum beantragten Personalausweis (auch im grauen Infokasten unter "Links & Onlinedienste")
- Online-Ausweisfunktion aktivieren und PIN anfordern (auch im grauen Infokasten unter "Links & Onlinedienste")
Urheber
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat
Fachlich freigegeben am
03.06.2021