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Personalausweis Ausstellung neu wegen Namensänderung bei Heirat


  • Personalausweis Ausstellung neu wegen Namensänderung bei Heirat
  • bei Namensänderung wegen Heirat ist ein neuer Personalausweis nötig, wenn kein gültiges Passdokument (Reisepass oder vorläufiger Reisepass) mit dem neuen Namen vorhanden ist
  • gilt auch für Kinder, falls sich deren Familienname mit der Heirat ebenfalls geändert hat
  • Gültigkeitsdauer des Personalausweises hängt vom Alter zum Zeitpunkt der Beantragung ab:
    • Personen unter 24 Jahren: 6 Jahre
    • Personen ab 24 Jahren: 10 Jahre
  • Kosten:
    • EUR 37,00 für antragstellende Personen ab einschließlich 24 Jahren
    • EUR 22,80 für antragstellende Personen unter 24 Jahren
    • EUR 10,00 für den vorläufigen Personalausweis
  • Bearbeitungsdauer: ab Antragstellung mindestens 2 Wochen
  • zuständig: Personalausweisbehörde am Hauptwohnsitz 

örtliche Personalausweisbehörde

  • ein aktuelles biometrisches Lichtbild (Fronalansicht, neutrale Gesichtsausdruck (bis zum 24. Lebensjahr darf das Bild nicht älter als ½ Jahr, ab dem 24. Lebensjahr nicht älter als ein Jahr sein)
  • bereits vorhandenen Personalausweis/Reisepass
  • bei Eheschließung – Eheurkunde im Original
  • Bei Namensänderung – entsprechende Urkunde im Original

Die Gebühr ist bei der Beantragung zu entrichten. Es kann in bar oder mit EC-Karte oder  Kreditkarten entrichtet werden.

  • EUR 37,00 für antragstellende Personen ab 24 Jahren
  • EUR 22,80 für antragstellende Personen unter 24 Jahren
  • EUR 10,00 für den vorläufigen Personalausweis

Gebührenfrei sind:

  • die erstmalige Einschaltung des elektronsichen Identitätsnachweises nach Vollendung des 16. Lebensjahres
  • die Sperrung des elektronischen Identitätsnachweises
  • die Änderung der Anschrift im elektronischen Speicher- und Verarbeitungsmedium

Außerdem sind die hier zur Verfügung gestellten Online-Dienste (Statusabfrage) kostenfrei.

Sie müssen den neuen Personalausweis unverzüglich nach der Eheschließung beantragen, wenn ein Namenswechsel erfolgte und Sie keinen gültigen Reisepass oder vorläufigen Reisepass mit dem neuen Namen besitzen.

Ab Antragstellung dauert es in der Regel mindestens 2 Wochen, bis Sie Ihren Personalausweis im Bürgeramt abholen können.

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat