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Personalausweis/Reisepass Meldung wegen Verlust


  • Personalausweis/Reisepass Meldung wegen Verlust
  • Verlust des Personalausweises/Reisepasses muss gemeldet werden
  • Kosten: keine
  • Bearbeitungsdauer: keine
  • Fristen: unverzüglich
  • zuständig: örtliche Personalausweisbehörde (Bürgeramt)

Leistungsbeschreibung

Als deutsche Staatsbürgerin oder deutscher Staatsbürger sind Sie ab einem Alter von 16 Jahren verpflichtet, ein gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass) zu besitzen, wenn Sie in Deutschland mit Hauptwohnsitz gemeldet sind.

Den Verlust Ihres Personalausweises oder Reisepasses müssen Sie unverzüglich im Bürgerservice melden. Wenn Sie dies nicht machen, handeln Sie ordnungswidrig. Nach Ihrer Meldung im Bürgerservice wird Ihr Ausweisdokument bei der Polizei in Fahndung gesetzt.

Wenn Sie den Verlust Ihres Personalausweises melden, wird automatisch auch die Online-Ausweisfunktion gesperrt. Dies stellt sicher, dass jeder Missbrauchsversuch der Online-Ausweisfunktion sofort erkannt wird. Nach der Sperrung ist es nicht möglich, die Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises zu nutzen.

Sie können den Online-Ausweis auch selbst telefonisch sperren lassen.

Die Sperrung der Unterschriftsfunktion können Sie ausschließlich bei dem Anbieter Ihres Signaturzertifikats veranlassen.

Den Verlust Ihres Personalausweises müssen Sie in der Regel persönlich melden. Die Sperrung Ihrer Online-Ausweisfunktion übernimmt in diesen Fällen die Personalausweisbehörde nach Eingang Ihrer Meldung.

Verlust beim Bürgeramt melden:

  • Vereinbaren Sie einen Termin beim Bürgeramt. Bitte informieren Sie sich über die regionalen Möglichkeiten.
  • Ihre Online-Ausweisfunktion wird nach Eingang Ihrer Meldung umgehend gesperrt.
  • Wenn Sie keinen zeitnahen Termin für die Verlustmeldung im Bürgeramt erhalten, melden Sie den Verlust schnellstmöglich bei einer Polizeidienststelle.

Online-Ausweisfunktion über die Hotline selbst sperren lassen:

  • Wählen Sie die Sperrhotline 116 116. Diese ist 7 Tage die Woche rund um die Uhr erreichbar.
  • Geben Sie das Sperrkennwort, dass Sie mit dem PIN-Brief erhalten haben, über die Telefontasten ein, sobald Sie dazu aufgefordert werden.
  • Ihr Online-Ausweis ist umgehend gesperrt.

örtliche Personalausweisbehörde 

  • Ihr Personalausweis oder Reisepass ist verlorengegangen

Sie müssen keine Unterlagen einreichen.

Es fallen keine Kosten an.

Sie müssen den Verlust unverzüglich melden.

Ihre Meldung wird ohne Verzögerung aufgenommen.

  • Einspruch.
  • Widerspruch.
    Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid über Ihren Antrag entnehmen.
  • verwaltungsgerichtliche Klage