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Personalausweis Meldung wegen Fund


 

  • das Wiederauffinden des Personalausweises muss unverzüglich bei der zuständigen Peronalausweisbehörde (Bürgerservice) gemeldet werden, wenn zuvor der Verlust angezeigt wurde
  • Kosten: keine

Leistungsbeschreibung

Als deutsche Staatsbürgerin oder deutscher Staatsbürger sind Sie ab einem Alter von 16 Jahren dazu verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen. Wenn Sie einen als verlorengegangen gemeldeten Personalausweis anschließend wiederfinden, müssen Sie dies melden.
Erst wenn Sie Ihren Personalausweis als "aufgefunden" offiziell gemeldet haben, wird ein entsprechender Eintrag bei der Polizei gelöscht. Danach können Sie Ihren wiedergefundenen Ausweis in Deutschland bis zum Ende seiner Gültigkeit uneingeschränkt weiternutzen.
Wenn Sie Ihren Ausweis wiederfinden, können Sie auch die gesperrte Online-Ausweisfunktion wieder entsperren lassen. Das geht nur persönlich in Ihrem Bürgeramt. Das Bürgeramt veranlasst dann das Entsperren und informiert gegebenenfalls die Polizei darüber, dass der Personalausweis wiedergefunden wurde.
Bitte beachten Sie: Deutschland kann nicht beeinflussen, ob und wie andere Staaten ihre nationalen polizeilichen Informationssysteme einrichten beziehungsweise ob und wie häufig diese aktualisiert werden. Daher kann es in Einzelfällen dazu kommen, dass ausländische Behörden die Sachfahndung nicht oder nicht rechtzeitig löschen und daher das Wiederauffinden Ihres Personalausweises für die Nutzung im Ausland nicht anerkennen oder ihn gar einziehen.
Wenn Sie bei internationalen Reisen solche möglichen Unannehmlichkeiten vermeiden wollen, empfiehlt es sich, bei Meldung des Verlusts oder Diebstahls des Ausweises einen neuen Ausweis zu beantragen.

Melden Sie persönlich bei einem Bürgeramt, dass Sie Ihren Personalausweis wiedergefunden haben

Sperrhotline 116 116

Bürgerservice

Nicolaiplatz 30

buergerservice@stadt-brandenburg.de

 

örtliche Personalausweisbehörde

Sie hatten Ihren Personalausweis zuvor als verloren gemeldet.

-    wiedergefundener Personalausweis

Für Sie entstehen durch die Meldung keine Kosten.

Sie müssen es unverzüglich melden, wenn Sie Ihren Personalausweis wiederfinden.

Ihre Meldung wird sofort aufgenommen.

Bürgerserive

Nicolaiplatz 30

14770 Brandenburg an der Havel

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Der Verlust kann persönlich oder online angezeigt werden