Personalausweis Meldung wegen Fund
Personalausweis Meldung wegen Fund
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- das Wiederauffinden des Personalausweises muss unverzüglich bei der zuständigen Peronalausweisbehörde (Bürgerservice) gemeldet werden, wenn zuvor der Verlust angezeigt wurde
- Kosten: keine
Leistungsbeschreibung
Als deutsche Staatsbürgerin oder deutscher Staatsbürger sind Sie ab einem Alter von 16 Jahren dazu verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen. Wenn Sie einen als verlorengegangen gemeldeten Personalausweis anschließend wiederfinden, müssen Sie dies melden.
Erst wenn Sie Ihren Personalausweis als "aufgefunden" offiziell gemeldet haben, wird ein entsprechender Eintrag bei der Polizei gelöscht. Danach können Sie Ihren wiedergefundenen Ausweis in Deutschland bis zum Ende seiner Gültigkeit uneingeschränkt weiternutzen.
Wenn Sie Ihren Ausweis wiederfinden, können Sie auch die gesperrte Online-Ausweisfunktion wieder entsperren lassen. Das geht nur persönlich in Ihrem Bürgeramt. Das Bürgeramt veranlasst dann das Entsperren und informiert gegebenenfalls die Polizei darüber, dass der Personalausweis wiedergefunden wurde.
Bitte beachten Sie: Deutschland kann nicht beeinflussen, ob und wie andere Staaten ihre nationalen polizeilichen Informationssysteme einrichten beziehungsweise ob und wie häufig diese aktualisiert werden. Daher kann es in Einzelfällen dazu kommen, dass ausländische Behörden die Sachfahndung nicht oder nicht rechtzeitig löschen und daher das Wiederauffinden Ihres Personalausweises für die Nutzung im Ausland nicht anerkennen oder ihn gar einziehen.
Wenn Sie bei internationalen Reisen solche möglichen Unannehmlichkeiten vermeiden wollen, empfiehlt es sich, bei Meldung des Verlusts oder Diebstahls des Ausweises einen neuen Ausweis zu beantragen.
Verfahrensablauf
Melden Sie persönlich bei einem Bürgeramt, dass Sie Ihren Personalausweis wiedergefunden haben
An wen muss ich mich wenden?
Sperrhotline 116 116
Bürgerservice
Nicolaiplatz 30
buergerservice@stadt-brandenburg.de
Zuständige Stelle
örtliche Personalausweisbehörde
Voraussetzungen
Sie hatten Ihren Personalausweis zuvor als verloren gemeldet.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- wiedergefundener Personalausweis
Welche Gebühren fallen an?
Für Sie entstehen durch die Meldung keine Kosten.
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie müssen es unverzüglich melden, wenn Sie Ihren Personalausweis wiederfinden.
Bearbeitungsdauer
Ihre Meldung wird sofort aufgenommen.
Amt/Fachbereich
Bürgerserive
Nicolaiplatz 30
14770 Brandenburg an der Havel
Urheber
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat
Fachlich freigegeben am
Hinweise / Besonderheiten
Der Verlust kann persönlich oder online angezeigt werden