• Personalausweis Meldung wegen Diebstahl
  • Diebstahl des Personalausweises ist muss gemeldet werden
  • Kosten: keine
  • Bearbeitungsdauer: keine
  • Fristen: unverzüglich
  • zuständig:
    • jede Personalausweisbehörde (Bürgeramt)
    • Polizei

Leistungsbeschreibung


Als deutsche Staatsbürgerin oder deutscher Staatsbürger sind Sie ab einem Alter von 16 Jahren dazu verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen, wenn kein gültiger Reisepass vorliegt. Jeder Diebstahl Ihres Personalausweises ist beim Bürgeramt oder bei der Polizei zu melden. Wenn Sie dies nicht machen, handeln Sie ordnungswidrig.
Nach der Meldung können Sie einen neuen Personalausweis beantragen. Sofern Sie einen gültigen Reisepass besitzen, müssen Sie keinen neuen Personalausweis beantragen.
Zeigen Sie den Diebstahl bei Ihrem Bürgeramt oder Polizei an, wird die Sperrung des Online-Ausweises miterledigt.
Sie können den Online-Ausweis auch selbst telefonisch sperren lassen.
Die Sperrung stellt sicher, dass jeder Missbrauchsversuch sofort erkannt wird. Nach der Sperrung ist es nicht mehr möglich, die Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises zu nutzen, oder diesen vor Ort auslesen zu lassen.
Die Sperrung der Unterschriftsfunktion können Sie ausschließlich bei dem Anbieter Ihres Signaturzertifikats veranlassen.

Verfahrensablauf


Melden Sie den Diebstahl beim Bürgeramt oder bei der Polizei.

Zuständige Stelle


örtliche Personalausweisbehörde

Voraussetzungen


  • Personalausweis wurde gestohlen.

Welche Unterlagen werden benötigt?


Sie müssen keine Unterlagen einreichen.

Welche Gebühren fallen an?


Für Sie entstehen durch die Meldung keine Kosten.

Welche Fristen muss ich beachten?


Sie müssen den Diebstahl unverzüglich melden.

Bearbeitungsdauer


Ihre Meldung wird sofort aufgenommen.

Rechtsbehelf


  • Einspruch.
  • Widerspruch.
    Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid über Ihren Antrag entnehmen.
  • verwaltungsgerichtliche Klage

Anträge / Formulare


Fachlich freigegeben durch


Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Fachlich freigegeben am


14.10.2021