Personalausweis Meldung wegen Diebstahl
- Personalausweis Meldung wegen Diebstahl
- Diebstahl des Personalausweises ist muss gemeldet werden
- Kosten: keine
- Bearbeitungsdauer: keine
- Fristen: unverzüglich
- zuständig:
- jede Personalausweisbehörde (Bürgeramt)
- Polizei
Leistungsbeschreibung
Als deutsche Staatsbürgerin oder deutscher Staatsbürger sind Sie ab einem Alter von 16 Jahren dazu verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen, wenn kein gültiger Reisepass vorliegt. Jeder Diebstahl Ihres Personalausweises ist beim Bürgeramt oder bei der Polizei zu melden. Wenn Sie dies nicht machen, handeln Sie ordnungswidrig.
Nach der Meldung können Sie einen neuen Personalausweis beantragen. Sofern Sie einen gültigen Reisepass besitzen, müssen Sie keinen neuen Personalausweis beantragen.
Zeigen Sie den Diebstahl bei Ihrem Bürgeramt oder Polizei an, wird die Sperrung des Online-Ausweises miterledigt.
Sie können den Online-Ausweis auch selbst telefonisch sperren lassen.
Die Sperrung stellt sicher, dass jeder Missbrauchsversuch sofort erkannt wird. Nach der Sperrung ist es nicht mehr möglich, die Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises zu nutzen, oder diesen vor Ort auslesen zu lassen.
Die Sperrung der Unterschriftsfunktion können Sie ausschließlich bei dem Anbieter Ihres Signaturzertifikats veranlassen.
Verfahrensablauf
Melden Sie den Diebstahl beim Bürgeramt oder bei der Polizei.
Zuständige Stelle
örtliche Personalausweisbehörde
Voraussetzungen
- Personalausweis wurde gestohlen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Sie müssen keine Unterlagen einreichen.
Welche Gebühren fallen an?
Für Sie entstehen durch die Meldung keine Kosten.
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie müssen den Diebstahl unverzüglich melden.
Bearbeitungsdauer
Ihre Meldung wird sofort aufgenommen.
Rechtsbehelf
- Einspruch.
- Widerspruch.
Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid über Ihren Antrag entnehmen. - verwaltungsgerichtliche Klage
Dokumente
Anträge / Formulare
- Online-Formular Verlusterklärung eines Personalausweises (auch im grauen Infokasten unter "Links & Onlinedienste")
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat