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Sie ziehen von außerhalb in die Stadt Brandenburg an der Havel um?

  • Sie müssen sich innerhalb von zwei Wochen, nach Einzug, ummelden.

Besondere Hinweise

  • Für die Anmeldung ist die persönliche Vorsprache erforderlich bzw. besteht die Möglichkeit der Vertretbarkeit (mit Vollmacht).
  • Für Personen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr ist die Meldepflicht von demjenigen zu erfüllen, in dessen Wohnung die minderjährige Person einzieht.
  • Bei Familien, die in eine gemeinsame Wohnung ziehen, kann die Ummeldung durch eine volljährige Person für die gesamte Familie erfolgen.
  • Pfleger und Betreuer, mit der Aufenthaltsbestimmungsbefugnis, haben für die Pflegeperson bzw. den Betreuten die Meldepflichten zu erfüllen.

Leistungsbeschreibung

Sie ziehen von außerhalb in die Stadt Brandenburg an der Havel um?

  • Sie müssen sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug ummelden.

Besondere Hinweise

  • Für die Anmeldung ist die persönliche Vorsprache erforderlich bzw. besteht die Möglichkeit der Vertretbarkeit (mit Vollmacht).
  • Für Personen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr ist die Meldepflicht von demjenigen zu erfüllen, in dessen Wohnung die minderjährige Person einzieht.
  • Bei Familien, die in eine gemeinsame Wohnung ziehen, kann die Ummeldung durch eine volljährige Person für die gesamte Familie erfolgen.
  • Pfleger und Betreuer, mit der Aufenthaltsbestimmungsbefugnis, haben für die Pflegeperson bzw. den Betreuten die Meldepflichten zu erfüllen.

Innerhalb von zwei Wochen nach Ihrem Einzug müssen Sie sich bei der zuständigen Meldebehörde anmelden. Die Anmeldung wird bei Vorlage der erforderlichen Unterlagen in der Regel sofort bearbeitet.

Meldebehörden der kreisfreien Städte; amtsfreien Gemeinde; des Amtes oder der Verbandsgemeinde

Persönliches Erscheinen (Vertretung möglich):

Die Anmeldung können Sie nur vor Ort abgeben. Sie können sich auch durch eine andere Person vertreten lassen, wenn Sie dieser Person eine Vollmacht mitgeben.

  • Bei der Anmeldung sind der Personalausweis und/oder Reisepass sowie alle Dokumente (z. B. Kinderreisepass, Personalausweise und Reisepässe) mitziehender Familienangehöriger und die Geburtsurkunden für Kinder, die kein Dokument besitzen, vorzulegen
  • Bei einer Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist die unterschriebene Vollmacht vorzulegen sowie zusätzlich das ausgefüllte und unterschriebene Meldeformular.
  • Hat eine der zur Anmeldung kommenden Personen eine weitere Wohnung, dann ist zusätzlich die "Erklärung zur Hauptwohnung bzw. Erklärung über eine Hauptwohnungsänderung"  auszufüllen.
  • Bei der Anmeldung ist unbedingt die aktuelle Wohnungsgeberbestätigung vorzulegen.

Alle Wohnungsgeber sind ab dem 01.11.2015 durch das Bundesmeldegesetz (BMG) verpflichtet, ihren Mietern eine Wohnungsgeberbestätigung auszustellen. Bei jedem Einzug ist vom Wohnungsgeber diese Bestätigung auszufüllen. Auf dieser Bescheinigung müssen alle Personen vom Vermieter eingetragen werden, auch Kinder, die in die Wohnung einziehen.

Die Vorlage des Mietvertrages ersetzt nicht die Wohnungsgeberbestätigung.

Die Anmeldung muss innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug in die Wohnung erfolgen.

Die Anmeldung wird bei Vorlage der erforderlichen Unterlagen in der Regel sofort bearbeitet.

 

Bei persönlicher Vorsprache einer volljährigen Person ist es nicht erforderlich, das Anmeldeformular ausgefüllt vorzulegen. Das Anmeldeformular ist nur ausgefüllt vorzulegen, wenn der Zuzug nach Brandenburg an der Havel erfolgt und Sie sich bei der Anmeldung mit Vollmacht vertreten lassen.