Wohnsitz Anmeldung
Wohnsitz Anmeldung
Textblöcke ein-/ausklappen- Bei Einzug in eine neue Wohnung muss sich die melde-pflichtige Person anmelden
- Frist: 2 Wochen
- Gebühren: keine
- Unterlagen: Personalausweis oder Reisepass als Identitätsnachweis und zur Änderung der Wohnungsangaben
Leistungsbeschreibung
Wer eine Wohnung bezieht, muss sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der zuständigen Meldebehörde anmelden bzw. ummelden. Bei Ihrer bisherigen Meldebehörde brauchen Sie sich in diesem Fall nicht abmelden.
Verfahrensablauf
Innerhalb von zwei Wochen nach Ihrem Einzug müssen Sie sich bei der zuständigen Meldebehörde anmelden. Die Anmeldung wird bei Vorlage der erforderlichen Unterlagen in der Regel sofort bearbeitet.
Zuständige Stelle
Meldebehörden der kreisfreien Städte; amtsfreien Gemeinde; des Amtes oder der Verbandsgemeinde
Voraussetzungen
Persönliches Erscheinen (Vertretung möglich):
Die Anmeldung können Sie nur vor Ort abgeben. Sie können sich auch durch eine andere Person vertreten lassen, wenn Sie dieser Person eine Vollmacht mitgeben.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Bei der Anmeldung sind der Personalausweis und/oder Reisepass sowie alle Dokumente (z. B. Kinderreisepass, Personalausweise und Reisepässe) mitziehender Familienangehöriger und die Geburtsurkunden für Kinder, die kein Dokument besitzen, vorzulegen
- Bei einer Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist die unterschriebene Vollmacht vorzulegen sowie zusätzlich das ausgefüllte und unterschriebene Meldeformular.
- Hat eine der zur Anmeldung kommenden Personen eine weitere Wohnung, dann ist zusätzlich die "Erklärung zur Hauptwohnung bzw. Erklärung über eine Hauptwohnungsänderung" auszufüllen.
- Bei der Anmeldung ist unbedingt die aktuelle Wohnungsgeberbestätigung vorzulegen.
Alle Wohnungsgeber sind ab dem 01.11.2015 durch das Bundesmeldegesetz (BMG) verpflichtet, ihren Mietern eine Wohnungsgeberbestätigung auszustellen. Bei jedem Einzug ist vom Wohnungsgeber diese Bestätigung auszufüllen. Auf dieser Bescheinigung müssen alle Personen vom Vermieter eingetragen werden, auch Kinder, die in die Wohnung einziehen.
Die Vorlage des Mietvertrages ersetzt nicht die Wohnungsgeberbestätigung.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Anmeldung muss innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug in die Wohnung erfolgen.
Bearbeitungsdauer
Die Anmeldung wird bei Vorlage der erforderlichen Unterlagen in der Regel sofort bearbeitet.
Anträge / Formulare
- Anmeldung einer Haupt- bzw. Nebenwohnung (PDF zum ausdrucken)
- Vollmacht zur Anmeldung (PDF zum ausdrucken)
- Erklärung bei mehreren bestehenden Wohnungen (Online-Formular, Ausdruck am Ende nötig)
- Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten anlässlich des Umzugs eines minderjährigen Kindes (Online-Formular, Ausdruck am Ende nötig)
Bemerkungen
Wenn die Anmeldung nicht rechtzeitig innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug erfolgt, kann das als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße geahndet werden.
Bitte kommen Sie Ihrer Meldepflicht nach, um unnötige Probleme und Ärger zu vermeiden. Kommen Sie Ihrer Meldepflicht nicht oder nicht rechtzeitig nach, ergeben sich beispielsweise Probleme bei der Kfz-Zulassung, beim Führerscheinerwerb oder beim Beantragen eines Führungszeugnisses. Zudem ist auch Ihr Personalausweis und gegebenenfalls Ihr Kraftfahrzeugschein zu ändern.
Urheber
Fachlich freigegeben durch
Ministerium des Innern und für Kommunales,
Referat 23
Fachlich freigegeben am
Hinweise / Besonderheiten
Bei persönlicher Vorsprache einer volljährigen Person ist es nicht erforderlich, das Anmeldeformular ausgefüllt vorzulegen. Das Anmeldeformular ist nur ausgefüllt vorzulegen, wenn der Zuzug nach Brandenburg an der Havel erfolgt und Sie sich bei der Anmeldung mit Vollmacht vertreten lassen.
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