Wohnsitz - Abmeldung ins Ausland
Leistungsbeschreibung
Wer aus einer Wohnung auszieht und keine neue Wohnung in Deutschland bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen, nach dem Auszug, bei der Meldebehörde (Bürgerservice) abzumelden.
Eine Abmeldung ins Ausland ist frühstens eine Woche vor dem Auszug möglich.
Bitte beachten Sie, ziehen Sie innerhalb von Deutschland um, muss keine Abmeldung in der bisherigen Meldebehörde erfolgen. Bitte wenden Sie sich an Ihrem neuen Wohnsitz an die dortige Meldebehörde und melden sich dort an. Die neue Meldebehörde informiert dann bisherige Meldebehörde über den Zuzug.
Zuständige Stelle
Meldebehörde (Bürgerservice)
Welche Unterlagen werden benötigt?
Bei persönlicher Abmeldung ist der Personalausweis und/oder Reisepass vorzulegen. Ziehen Familienangehöriger mit, dann sind auch von ihnen die Dokumente vorzulegen.
Bei einer Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist die unterschriebene Vollmacht zusätzlich zu den Dokumenten vorzulegen.
Bei schriftlicher Beantragung oder per Mail ist mitzuteilen, wann der Auszug erfolgte und die neue Anschrift im Ausland sowie die Kopie vom Personalausweis oder Reisepass.
Welche Fristen muss ich beachten?
- innerhalb von zwei Wochen nach Auszug aus der Wohnung
- frühstens eine Wochen vor Auszug aus der Wohnung
Anträge / Formulare
- Vollmacht zur Abmeldung (PDF zum ausdrucken)