Wohnsitz abmelden
Wohnsitz abmelden
Textblöcke ein-/ausklappenWenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich abmelden.
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich abmelden.
Wichtigste Fälle sind der Wegzug ins Ausland oder die Abmeldung einer Nebenwohnung.
Ziehen Sie innerhalb Deutschlands um, müssen Sie sich nicht abmelden. Es genügt, wenn Sie sich bei Ihrer neuen Gemeinde anmelde n.
An wen muss ich mich wenden?
die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt des bisherigen Wohnortes
Zuständige Stelle
die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt des bisherigen Wohnortes
Voraussetzungen
Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen abzumelden sind, aus deren Wohnung sie ausziehen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Bestätigung des Wohnungsgebers
- Bei persönlicher Abmeldung sind der Personalausweis und/oder Reisepass sowie alle Dokumente (z. B. Kinderreisepass, Personalausweise und Reisepässe) mitziehender Familienangehöriger und Geburtsurkunden für Kinder, die kein Dokument besitzen, vorzulegen.
- Bei einer Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist die unterschriebene Vollmacht vorzulegen.
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Auszug aus der Wohnung bei der Meldebehörde abzumelden. Sie können die Abmeldung bereits in der Woche vor Auszug aus der Wohnung vornehmen.
Anträge / Formulare
- Online-Formular zur Abmeldung einer Nebenwohnung (Onlinedienst, auch im grauen Infokasten unter "Links & Onlinedienste" verfügbar)
- Vollmacht zur Abmeldung (PDF zum ausdrucken)
- Erklärung bei mehreren bestehenden Wohnungen (Online-Formular, Ausdruck am Ende nötig)
- Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten anlässlich des Umzugs eines minderjährigen Kindes (Online-Formular, Ausdruck am Ende nötig)
Urheber
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium des Innern (BMI)