BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)


Leistungsbeschreibung

Sie ziehen innerhalb der Stadt Brandenburg an der Havel um?

  • Sie müssen sich innerhalb von zwei Wochen, nach Einzug, ummelden.

Besondere Hinweise

  • Für die Anmeldung ist die persönliche Vorsprache erforderlich bzw. besteht die Möglichkeit der Vertretbarkeit (mit Vollmacht).
  • Für Personen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr ist die Meldepflicht von demjenigen zu erfüllen, in dessen Wohnung die minderjährige Person einzieht.
  • Bei Familien, die in eine gemeinsame Wohnung ziehen, kann die Ummeldung durch eine volljährige Person für die gesamte Familie erfolgen.
  • Pfleger und Betreuer, mit der Aufenthaltsbestimmungsbefugnis, haben für die Pflegeperson bzw. den Betreuten die Meldepflichten zu erfüllen.

Für die Anmeldung müssen Sie den amtlich vorgeschriebenen Meldeschein ausfüllen und unterschreiben. Diesen müssen Sie persönlich abgeben oder eine andere geeignete Person mit der Abgabe beauftragen.

Je nach Angebot der Gemeinde kann vom Ausfüllen des Meldescheins abgesehen und die Daten direkt entgegen genommen werden, wenn Sie persönlich bei der zuständigen Stelle erscheinen. Sie müssen dann auf einem Ausdruck die Richtigkeit der Daten durch Unterschrift bestätigen.

Familienangehörige und Angehörige einer Lebenspartnerschaft sollen, wenn sie am gleichen Tag von einer gemeinsamen Wohnung in eine neue gemeinsame Wohnung umziehen, einen Meldeschein gemeinsam verwenden.

Im Anschluss an die erfolgte Anmeldung erhalten Sie eine Meldebestätigung.

Wenn die zuständige Stelle Ihres neuen Wohnortes für die Anmeldung einen Internet-Zugang eröffnet hat, können Sie die geforderten Angaben unter Verwendung einer qualifizierten elektronischen Signatur auch über diesen Zugang übermitteln.

Diesen Service können Sie nicht in Anspruch nehmen wenn Sie

  • aus dem Ausland zuziehen oder
  • anstelle Ihres Namens ein Pseudonym in Ihrer elektronischen Signatur verwenden.

In diesen Fällen müssen Sie sich wie oben beschrieben anmelden.

die Meldebehörde Ihres neuen Wohnortes

die Meldebehörde Ihres neuen Wohnortes

  • Bei der Ummeldung sind Personalausweis und/oder Reisepass sowie alle Dokumente (z. B. Kinderreisepass, Personalausweise und Reisepässe) mitziehender Familienangehöriger und die Geburtsurkunde für Kinder, die kein Dokument besitzen, vorzulegen. 
  • Bei einer  Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist die unterschriebene Vollmacht vorzulegen.
  • Hat eine zur Ummeldung kommenden Personen eine weitere Wohnung, außerhalb der Stadt Brandenburg an der Havel, ist zusätzlich die "Erklärung zur Hauptwohnung bzw. Erklärung über eine Hauptwohnungsänderung"  auszufüllen.
  • Bei der Ummeldung ist unbedingt die aktuelle Wohnungsgeberbestätigung vorzulegen.

Alle Wohnungsgeber sind ab dem 01.11.2015 durch das Bundesmeldegesetz (BMG) verpflichtet, ihren Mietern eine Wohnungsgeberbestätigung auszustellen. Bei jedem Einzug ist vom Wohnungsgeber diese Bestätigung auszufüllen. In dieser Bestätigung müssen vom Wohnungsgeber alle Personen, auch Kinder, die in die Wohnung einziehen, eingetragen werden.

Die Vorlage des Mietvertrages ersetzt nicht die Wohnungsgeberbestätigung.

Keine

Wenn Sie Ihrer Pflicht zur Ummeldung nicht oder nicht rechtzeitig nachkommen, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal