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Wohnsitzprämie für Studierende und Auszubildende


Leistungsbeschreibung

Die Stadt Brandenburg an der Havel zahlt eine kommunale Wohnsitzprämie

  • für Studierende der Technischen Hochschule Brandenburg (THB)
  • für Studierende der Medizinischen Hochschule Brandenburg (MHB)
  • für Auszubildende, die einer Ausbildung in der Stadt Brandenburg an der Havel nachgehen.

Die Wohnsitzprämie beträgt 100.- EUR pro Jahr für die Dauer des Studiums bzw. der Ausbildung in Brandenburg an der Havel (Flyer zur Wohnsitzprämie).

Gemäß den Beschlüssen der Stadtverordnetenversammlung ist die Wohnsitzprämie nur unter folgenden Voraussetzungen auszuzahlen:

 

7.1.        Antragsberechtigt sind diejenigen Studenten, die an der THB, MHB eingetragen sind und studieren und Auszubildende, die einer Ausbildung in der Stadt Brandenburg an der Havel nachgehen und ihre alleinige Wohnung oder Hauptwohnung zu diesem Zweck in die Stadt Brandenburg an der Havel verlegt haben.

 

7.2.        Die Studenten/Auszubildenden müssen am 31.12. des Jahres mit alleiniger Wohnung oder Hauptwohnung in der Stadt Brandenburg an der Havel gemeldet sein.

 

7.3.        Zum Erstantrag dürfen die Antragsteller/innen in den letzten 5 Jahren, gerechnet ab dem 01.01.des Antragsjahres, nicht mit alleiniger Wohnung oder Hauptwohnung in der Stadt Brandenburg an der Havel gemeldet gewesen sein.

 

7.4.        Der Antrag ist für jedes Jahr und bis zum 31.12. des Antragsjahres zu stellen.

 

7.5.         Der Antrag ist nur durch persönliches Erscheinen im Bürgerservice der Stadt Brandenburg an der Havel abzugeben. 

Ferner besteht die Möglichkeit der Onlinebeantragung. Für die Beantragung ist ein ELSTER-Zertifikat oder ein Personalausweis mit aktivierter Onlinefunktion notwendig. 

Bei der persönlichen Vorsprache sind die Unterlagen im Original vorzulegen.

  • Antrag auf kommunale Wohnsitzprämie
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Studienausweis oder die Immatrikulationsbescheinigung der THB / MHB für das laufende Semester bzw. Ausbildungsvertrag bzw. Schulbescheinigung aus denen der Ausbildungsberuf hervorgeht (kooperatives Modell)

Die Beantragung für das laufende Kalenderjahr ist bis zum 31.12. möglich. 

Die Prüfung der Auszahlung der Wohnsitzprämie erfolgt im 1. Quartal des Folgejahres der Beantragung.

  • Beschluss der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Brandenburg an der Havel vom 24.08.2005
  • Beschluss der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Brandenburg an der Havel vom 24.10.2007
  • Beschluss der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Brandenburg an der Havel vom 26.04.2017