Wohnsitz Anmeldung einer Nebenwohnung
Wohnsitz Anmeldung einer Nebenwohnung
Leistungsbeschreibung
Sie haben bereits eine Wohnung (Hauptwohnung) in Deutschland und möchten eine weitere Wohnung (Nebenwohnung) in die Stadt Brandenburg an der Havel anmelden.
- Nach Bezug Ihrer Wohnung in der Stadt Brandenburg an der Havel müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen, nach Einzug, anmelden.
- Hauptwohnung ist die vorwiegend benutzte Wohnung des Einwohners und jede weitere Wohnung im Inland ist Nebenwohnung.
Anmeldung in der Meldebehörde:
- Für diese Anmeldung ist die persönliche Vorsprache erforderlich bzw. besteht die Möglichkeit der Vertretbarkeit (mit formloser Vollmacht und ausgefüllten Anmeldeschein).
- Für Personen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr ist die Meldepflicht von demjenigen zu erfüllen, in dessen Wohnung die minderjährige Person einzieht.
- Bei Familien, die in eine gemeinsame Nebenwohnung ziehen, kann die Anmeldung durch eine volljährige Person für die gesamte Familie erfolgen.
Online-Anmeldung:
Eine Anmeldung im Online-Verfahren ist nur möglich, wenn Ihre Nebenwohnung sich in Deutschland befindet.
Familien können sich gemeinsam online anmelden, wenn sie in eine gemeinsame Nebenwohnung in Brandenburg an der Havel beziehen.
Voraussetzungen für die Nutzer der Online-Anmeldung:
-
- Personalausweis oder eID-Karte mit Online-Ausweisfunktion,
- PIN,
- offizielle AusweisApp des Bundes (Software zur Nutzung der Online-Ausweisfunktion),
- ein Smartphone mit NFC-Funktion oder ein Kartenlesegerät.
Zuständige Stelle
die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt, in der die Nebenwohnung liegt
Welche Unterlagen werden benötigt?
Bestätigung des Wohnungsgeber (Im Online-Verfahren müssen Sie die Wohnungsgeberbestätigung hochladen.)
Vollmacht bei persönlicher Vorsprache
Personalausweis, Reisepass bei der persönlichen Vorsprache
Bei Anmeldung durch Betreuer ist der Betreuerausweis im Original, das Dokument des Betreuers und der anzumeldenen Person vorzulegen.
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug anzumelden.