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Wohnsitz Anmeldung als Nebenwohnsitz


Wenn Sie eine Wohnung beziehen, die Sie nicht vorwiegend nutzen, müssen Sie diese als Nebenwohnung anmelden.

Leistungsbeschreibung

  • Sie müssen sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug anmelden.

Besondere Hinweise

  • Für die Anmeldung ist die persönliche Vorsprache erforderlich bzw. besteht die Möglichkeit der Vertretbarkeit (mit Vollmacht).
  • Für Personen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr ist die Meldepflicht von demjenigen zu erfüllen, in dessen Wohnung die minderjährige Person einzieht.
  • Bei Familien, die in eine gemeinsame Wohnung ziehen, kann die Ummeldung durch eine volljährige Person für die gesamte Familie erfolgen.
  • Pfleger und Betreuer, mit der Aufenthaltsbestimmungsbefugnis, haben für die Pflegeperson bzw. den Betreuten die Meldepflichten zu erfüllen.

die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt, in der die Nebenwohnung liegt

die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt, in der die Nebenwohnung liegt

Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen anzumelden sind, in deren Wohnung sie einziehen.

Bestätigung des Wohnungsgebers

Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug anzumelden.