Wohnsitz Anmeldung als Nebenwohnsitz
Wohnsitz Anmeldung als Nebenwohnsitz
Textblöcke ein-/ausklappenWenn Sie eine Wohnung beziehen, die Sie nicht vorwiegend nutzen, müssen Sie diese als Nebenwohnung anmelden.
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie eine Wohnung beziehen, die Sie nicht vorwiegend nutzen, müssen Sie diese als Nebenwohnung anmelden.
An wen muss ich mich wenden?
die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt, in der die Nebenwohnung liegt
Zuständige Stelle
die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt, in der die Nebenwohnung liegt
Voraussetzungen
Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen anzumelden sind, in deren Wohnung sie einziehen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Bestätigung des Wohnungsgebers
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug anzumelden.
Anträge / Formulare
- Anmeldung einer Haupt- bzw. Nebenwohnung (PDF zum ausdrucken)
- Vollmacht zur Anmeldung (PDF zum ausdrucken)
- Erklärung bei mehreren bestehenden Wohnungen (Online-Formular, Ausdruck am Ende nötig)
- Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten anlässlich des Umzugs eines minderjährigen Kindes (Online-Formular, Ausdruck am Ende nötig)
Urheber
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
Fachlich freigegeben durch
BMI, Dr. Laier, RL VII2
Fachlich freigegeben am
19.11.2015