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Wohnsitz - Ummeldung einer Hauptwohnung/alleiniger Wohnung


Leistungsbeschreibung

Sie sind innerhalb der Stadt Brandenburg an der Havel mit Hauptwohnung umgezogen.

  • Nach Bezug Ihrer neuen Wohnung in der Stadt Brandenburg an der Havel müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen, nach Einzug, anmelden. 

Anmeldung in der Meldebehörde:

  • Für die Ummeldung ist die persönliche Vorsprache erforderlich bzw. besteht die Möglichkeit der Vertretbarkeit (mit Vollmacht).
  • Für Personen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr ist die Meldepflicht von demjenigen zu erfüllen, in dessen Wohnung die minderjährige Person einzieht.
  • Bei Familien, die in eine gemeinsame Wohnung ziehen, kann die Ummeldung durch eine volljährige Person für die gesamte Familie erfolgen.
  • Pfleger und Betreuer, mit der Aufenthaltsbestimmungsbefugnis, haben für die Pflegeperson bzw. den Betreuten die Meldepflichten zu erfüllen.

Online-Anmeldung:

Familien können sich gemeinsam online ummelden, wenn sie aus einer gemeinsamen Hauptwohnung/alleinige Wohnung  ausziehen und eine gemeinsame Hauptwohnung/alleinige Wohnung innerhalb der Stadt Brandenburg an der  Havel beziehen.

Voraussetzungen für die Nutzer der Online-Anmeldung:

  • Personalausweis oder eID-Karte mit Online-Ausweisfunktion,
  • PIN,
  • offizielle AusweisApp des Bundes (Software zur Nutzung der Online-Ausweisfunktion),
  • ein Smartphone mit NFC-Funktion oder ein Kartenlesegerät.

 

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Bestätigung des Wohnungsgeber (Im Online-Verfahren müssen Sie die Wohnungsgeberbestätigung hochladen.)

Vollmacht bei persönlicher Vorsprache

Personalausweis, Reisepass bei der persönlichen Vorsprache

Bei Anmeldung durch Betreuer ist der Betreuerausweis im Original, das Dokument des Betreuers und der anzumeldenen Person vorzulegen.

innerhalb von zwei Wochen nach Beziehen der neuen Wohnung