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Wohnsitz - Anmeldung als Hauptwohnung/ alleinige Wohnung


Leistungsbeschreibung

Sie ziehen von außerhalb in die Stadt Brandenburg an der Havel.

  • Nach Bezug Ihrer Wohnung in der Stadt Brandenburg an der Havel müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen, nach Einzug, anmelden. 
  • Sie müssen sich nicht bei der bisherigen Meldebehörde, in deren Zuständigkeitsbereich die bisherige Wohnung lag, abmelden.

Anmeldung in der Meldebehörde/Bürgerservice:

  • Für diese Anmeldung ist die persönliche Vorsprache erforderlich bzw. besteht die Möglichkeit der Vertretbarkeit (mit formloser Vollmacht und Anmeldeschein).
  • Bei einer Anmeldung aus dem Ausland ist von allen anzumeldenden Personen die persönliche Vorsprache (unabhängig vom Alter) erforderlich.
  • Für Personen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr ist die Meldepflicht von demjenigen zu erfüllen, in dessen Wohnung die minderjährige Person einzieht.
  • Bei Familien, die in eine gemeinsame Wohnung ziehen, kann die Anmeldung durch eine volljährige Person für die gesamte Familie erfolgen.
  • Pfleger und Betreuer, mit der Aufenthaltsbestimmungsbefugnis, haben für die Pflegeperson bzw. den Betreuten die Meldepflichten zu erfüllen.

Online-Anmeldung:

Eine Anmeldung im Online-Verfahren ist nur möglich, wenn Ihre bisherige Hauptwohnung/alleinige Wohnung sich in Deutschland befindet. 

Familien können sich gemeinsam online anmelden, wenn sie aus einer gemeinsamen Hauptwohnung/alleinige Wohnung  ausziehen und eine gemeinsame Hauptwohnung/alleinige Wohnung in Brandenburg an der Havel beziehen.

Voraussetzungen für die Nutzer der Online-Anmeldung:

  • Personalausweis oder eID-Karte mit Online-Ausweisfunktion,
  • PIN,
  • offizielle AusweisApp des Bundes (Software zur Nutzung der Online-Ausweisfunktion),
  • ein Smartphone mit NFC-Funktion oder ein Kartenlesegerät.

 

Bestätigung des Wohnungsgeber (Im Online-Verfahren müssen Sie die Wohnungsgeberbestätigung hochladen.)

Vollmacht bei persönlicher Vorsprache

Personalausweis, Reisepass bei der persönlichen Vorsprache

Bei Anmeldung durch Betreuer ist der Betreuerausweis im Original, das Dokument des Betreuers und der anzumeldenen Person vorzulegen.

Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug bei der Meldebehörde anzumelden.