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Wohnsitz - Abmeldung einer Nebenwohnung


Leistungsbeschreibung

Zieht eine meldepflichtige Person aus einer ihrer Nebenwohnungen im Inland aus, so hat sie dies der Meldebehörde, die für die Nebenwohnung zuständig ist, oder der Meldebehörde, die für die alleinige Wohnung oder die Hauptwohnung zuständig ist, mitzuteilen.

Eine Nebenwohnung kann auch online abgemeldet werden.

Meldebehörde der Nebenwohnung 

Nebenwohnung oder Hauptwohnung in Brandenburg an der Havel

Bei persönlicher Vorsprache ist der Personalausweis oder Reisepass vorzulegen.

Bei der schriftlichen Beantragung oder per Mail ist formlos anzugeben, wann der Auszug aus der Nebenwohnung erfolgte und die Angaben zur bestehenden alleinigen Wohnung/ Hauptwohnung und Kopie Personalausweis oder Reispass.

 

innerhalb von zwei Wochen nach Auszug aus der Nebenwohnung

Formlose Antragsstellung möglich: ja