Wohnsitz - Bestätigung des Wohnungsgebers
Wohnsitz - Bestätigung des Wohnungsgebers
Leistungsbeschreibung
Die Wohnungsgeberbestätigung ist in der Meldebehörde (Bürgerservice) zur Anmeldung vorzulegen oder zu übermitteln.
Eine Wohnungsgeberbestätigung ist die Bestätigung Ihres Vermieters darüber, dass Sie tatsächlich in die angegebene Wohnung eingezogen sind.