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Wohnsitz - Bestätigung des Wohnungsgebers


Leistungsbeschreibung

Die Wohnungsgeberbestätigung ist in der Meldebehörde (Bürgerservice) zur Anmeldung vorzulegen oder zu übermitteln.

Eine Wohnungsgeberbestätigung ist die Bestätigung Ihres Vermieters darüber, dass Sie tatsächlich in die angegebene Wohnung eingezogen sind.