Reisepass - Meldung über den Verlust bzw. Diebstahl
Reisepass - Meldung über den Verlust bzw. Diebstahl
Leistungsbeschreibung
Der Verlust oder Diebstahl eines Reisepasses muss unverzüglich bei der Passbehörde (Bürgerservice) angezeigt werden. Dies kann persönlich vor Ort oder online erfolgen.
Bei der persönlichen Vorsprache legen Sie bitte, wenn vorhanden, ein Dokument (Personalausweis) oder eine Urkunde (Geburts- oder Heiratsurkunde im Original) vor.
Sollten Sie durch den Verlust/Diebstahl nicht mehr im Besitz eines gültigen Dokumentes sein, muss ein neues Dokument (Personalausweis, vorläufiger Personalausweis oder Reisepass) beantragt werden.
Wurde der Diebstahl bei der Polizei angezeigt , dann ist diese Anzeige bei der Passbehörde (Bürgerservice) vorzulegen bzw. im Online-Verfahren zu übersenden.
Zuständige Stelle
Passbehörde (Bürgerservice)
Welche Unterlagen werden benötigt?
wenn vorhanden, Personalausweis
oder Urkunden (Geburtsurkunde bzw. Heiratsurkunde im Original)
Welche Fristen muss ich beachten?
unverzüglich