Personalausweis - Meldung über das Wiederauffinden
Personalausweis - Meldung über das Wiederauffinden
Leistungsbeschreibung
Wird Ihr Personalausweis nach einer Verlust- bzw. Diebstahlmeldung wiederaufgefunden, so ist dieser, im Original, unverzüglich in der Personalausweisbehörde (Bürgerservice) vorzulegen, auch wenn bereits ein neuer Personalausweis ausgestellt wurde.
Mit der Anzeige des Wiederauffindens und Vorlage des Personalasuweises im Bürgersrvice wird die Online-Funktion des Personalauswieses wieder aktiviert.
Welche Unterlagen werden benötigt?
wiedergefundener Personalausweis
Welche Fristen muss ich beachten?
unverzüglich