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Reisepass - Meldung über das Wiederauffinden


Leistungsbeschreibung

Wird Ihr Reisepass nach Verlust- bzw. Diebstahlmeldung wiederaufgefunden, so ist dieser, im Original, unverzüglich in der Passbehörde (Bürgerservice) vorzulegen, auch wenn bereits ein neuer Reisepass ausgestellt wurde. 

Die Passbehörde (Bürgerservice) in der Ihre Haupwohnung/alleinige Wohnung gemeldet ist. 

Wiedergefundener Reisepass

§ 15 Nr. 3 Passgesetz (PassG)