Reisepass - Meldung über das Wiederauffinden
Reisepass - Meldung über das Wiederauffinden
Leistungsbeschreibung
Wird Ihr Reisepass nach Verlust- bzw. Diebstahlmeldung wiederaufgefunden, so ist dieser, im Original, unverzüglich in der Passbehörde (Bürgerservice) vorzulegen, auch wenn bereits ein neuer Reisepass ausgestellt wurde.
Zuständige Stelle
Die Passbehörde (Bürgerservice) in der Ihre Haupwohnung/alleinige Wohnung gemeldet ist.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Wiedergefundener Reisepass
Welche Fristen muss ich beachten?
unverzüglich
Rechtsgrundlage
§ 15 Nr. 3 Passgesetz (PassG)