Entrichtung der Fischereiabgabe
Entrichtung der Fischereiabgabe
Textblöcke ein-/ausklappenUm in Brandenburg angeln und fischen zu dürfen, benötigt einen gültigen Fischereischein
- Zusätzlich muss er jährlich eine Fischereiabgabe entrichten
- Die erforderlichen Fischereiabgabemarken erhalten Sie bei den Gemeinden, in ausgewählten Verbänden und Läden oder im Rahmen eines Pilotprojektes
Leistungsbeschreibung
In Brandenburg muss für jedes Jahr die Fischereiabgabe bezahlt werden, um angeln zu dürfen. Für Kinder und Jugendliche von 8 bis 17 Jahren fallen für ein Jahr 2,50 EUR an. Für Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben fallen pro Kalenderjahr 12,00 EUR Fischereiabgabe an. Die Fischereiabgabe kann auch für fünf Kalenderjahre bezahlt werden. In dem Fall beträgt die Fischereiabgabe 40,00 EUR .
Die Fischereiabgabemarken sind vor Beginn des Angelns oder Fischens in eine ausgefüllte Nachweiskarte einzukleben. Die Marken können bei den Gemeinden, bei ausgewählten Verbänden und Läden, sowie über ein Pilotprojekt unter www.angelkarten.com erworben werden.
Von der Fischereiabgabe befreit sind Personen, die Anlagen der Teichwirtschaft oder der Fischzucht und -haltung bewirtschaften. Auch befreit sind Personen, die in bewirtschafteten Anlagen, in denen die Fische nicht herrenlos sind, mit der Handangel fischen.
Die Fischereiabgabe ist unaufgefordert zu bezahlen, unabhängig ob die Fischereiabgabe für ein oder für fünf Kalenderjahre bezahlt wird.
Verfahrensablauf
Sie begeben sich unaufgefordert zur Ausgabestelle für Fischereiabgabemarken und entrichten die entsprechende Fischereiabgabe.
Nach Entrichtung der Fischereiabgabe erhalten Sie die Abgabemarke als Nachweis. Diese ist in die Nachweiskarte einzukleben.
Zuständige Stelle
Zuständig sind die unteren Fischereibehörden der Landkreise / kreisfreien Städte
Voraussetzungen
Mindestalter 8 Jahre
Welche Unterlagen werden benötigt?
Nachweiskarte ausgefüllt mit Name, Vorname und Adresse
Welche Gebühren fallen an?
Kinder und Jugendliche von 8 bis 17 Jahre: 2,50 EUR
- Nach Vollendung des achtzehnten Lebensjahres für ein Kalenderjahr: 12,00 EUR
- Nach Vollendung des achtzehnten Lebensjahres für fünf Kalenderjahre: 40,00 EUR
Anträge / Formulare
- Angelkarten der Fischereischutzgenossenschaft „Havel“ Brandenburg eG (auch im grauen Infokasten unter "Links & Onlinedienste" verfügbar)
Was sollte ich noch wissen?
Weitere Informationen zum Thema Fischerei und Angeln in Brandenburg finden Sie auf der Internetseite der obersten Fischereibehörde.
Urheber
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) des Landes Brandenburg