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Um im Land Brandenburg auch Raubfischangeln betreiben zu dürfen, bedarf es den Fischereischein.

Leistungsbeschreibung

Der Erwerb eines Fischereischeines, der Voraussetzung ist für den Erwerb einer Angelkarte zum Fang von Raubfischen, ist von einer bestandenen Anglerprüfung abhängig.

Mit der Änderung der Verordnung über die Anglerprüfung im Land Brandenburg im September 2008 werden in der Stadt Brandenburg an der Havel die Anglerprüfungen auch von Personen durchgeführt, die von der obersten Fischereibehörde anerkannt wurden.

Bitte wenden Sie sich bezüglich der Termine zur Abnahme einer Anglerprüfung an die nachfolgend aufgeführten Personen:

Die 600 Prüfungsfragen für die Anglerprüfung im Land Brandenburg finden Sie im Internet unter: www.fischereischeintest.brandenburg.de
Den Onlinetest für die Beantwortung der 60 Prüfungsfragen finden Sie unter: www.fischereischeintest.brandenburg.de/fischereischeintest

Prüfungstermine sind zu erfragen bei nachstehenden Prüfern:

Zur Ausstellung des Fischereischeins: Untere Fischereibehörde Stadt Brandenburg an der Havel, Nicolaiplatz 30

Mindestalter 14 Jahre

Die Prüfungsgebühr beträgt 25,- Euro. Es besteht keine Pflicht für den Besuch eines Vorbereitungslehrganges im Land Brandenburg.

 § 19 Fischereigesetz des Landes Brandenburg

Prüfungstermine sind zu erfragen bei nachstehenden Prüfern: