Fundsachen
Fundsachen
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Im Fundbüro werden Fundsachen die auf öffentlichen Wegen, Grünanlagen, Badeanstalten und Sportanlagen, Kaufhäusern, Theatern, Museen, Messen und den öffentlichen Verkehrsmitteln verlorenen und gefundenen wurden registriert und verwahrt. Die Fundsachen warten hier bis zu 6 Monate auf ihre Eigentümer und werden danach zu bestimmten Terminen versteigert.
Wenn Sie eine verlorene Sache gefunden haben und mangels Hinweise nicht an den rechtmäßigen Eigentümer zurückgeben können, zeigen Sie den Fund bitte unverzüglich in Ihrem Fundbüro an (§ 965 BGB) an. Es sei denn, es handelt sich um einen Gegenstand, der nicht mehr als 10,00 € an Veräußerungswert hat - sogenannte Bagatellfunde sind nicht anzeige- bzw. abgabepflichtig.
An wen muss ich mich wenden?
Telefon: (03381) 58-3215
Fax: (03381) 58-3204
Welche Gebühren fallen an?
- Verwahrung von Fundsachen im Wert von 25,- bis unter 150,- EUR: 6,00 Euro
- Verwahrung von Fundsachen im Wert von 150,- bis unter 500,- EUR: 11,00 Euro
- Verwahrung von Fundsachen je angefangene 500,- EUR: 16,00
Die Gebühren sind bei Abholung von Fundsachen (durch den Besitzer oder ggf. nach 6 Monaten durch den Finder, sofern dieser die Fundsache behalten möchte) zu zahlen.
Welche Fristen muss ich beachten?
Kann die Sache innerhalb der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist (6 Monate ab Anzeigedatum gemäß § 973 BGB) dem Eigentümer nicht wieder zurückgegeben werden, kann der Finder das Eigentum an der Sache für sich beanspruchen und vom Fundbüro wieder abholen. Finder werden grundsätzlich nach Ablauf der Frist über die Möglichkeit der Abholung informiert.
Verzichtet der Finder entweder von vorn herein oder durch Nichtabholung auf das erworbene Eigentum, geht dieses Recht auf die Stadt Brandenburg an der Havel über (§ 976 BGB). Sofern die Sache noch gebrauchsfähig ist, wird Sie dann gemäß § 979 BGB versteigert. Der Termin der Versteigerung wird öffentlich bekannt gegeben.
Hinweise / Besonderheiten
Für verlorene Dokumente ist ein persönliches Erscheinen im Bürgerservice notwendig, um zugleich neue Dokumente zu beantragen.
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