BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)


Leistungsbeschreibung

Im Fundbüro werden Fundsachen die auf öffentlichen Wegen, Grünanlagen, Badeanstalten und Sportanlagen, Kaufhäusern, Theatern, Museen, Messen und den öffentlichen Verkehrsmitteln verlorenen und gefundenen wurden registriert und verwahrt. Die Fundsachen warten hier bis zu 6 Monate auf ihre Eigentümer und werden danach zu bestimmten Terminen versteigert.

 

Wenn Sie eine verlorene Sache gefunden haben und mangels Hinweise nicht an den rechtmäßigen Eigentümer zurückgeben können, zeigen Sie den Fund bitte unverzüglich in Ihrem Fundbüro an (§ 965 BGB) an. Es sei denn, es handelt sich um einen Gegenstand, der nicht mehr als 10,00 € an Veräußerungswert hat -  sogenannte Bagatellfunde sind nicht anzeige- bzw. abgabepflichtig. 

Telefon: (03381) 58-3215
Fax: (03381) 58-3299

  • Verwahrung von Fundsachen im Wert von unter 25,- EUR: gebührenfrei
  • Verwahrung von Fundsachen im Wert von 25,- EUR und mehr: 4% des Schätzwertes jedoch mindestens 6,- EUR
  • Für die Verwahrung von Fahrzeugen und sonstigen Gegenständen durch die Ordnungsbehörde nach Freigabe der Polizei entstehen unterschiedlichste Verwahrgebühren. 

Die Gebühren, welche sich nach der Gebührenordnung des Ministeriums des Inneren und für Kommunales (GebOMIK) richten, sind bei Abholung von Fundsachen (durch den Besitzer oder ggf. nach 6 Monaten durch den Finder, sofern dieser die Fundsache behalten möchte) zu zahlen.

Kann die Sache innerhalb der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist (6 Monate ab Anzeigedatum gemäß § 973 BGB) dem Eigentümer nicht wieder zurückgegeben werden, kann der Finder das Eigentum an der Sache für sich beanspruchen und vom Fundbüro wieder abholen. Finder werden grundsätzlich nach Ablauf der Frist über die Möglichkeit der Abholung informiert.

Verzichtet der Finder entweder von vorn herein oder durch Nichtabholung auf das erworbene Eigentum, geht dieses Recht auf die Stadt Brandenburg an der Havel über (§ 976 BGB). Sofern die Sache noch gebrauchsfähig ist, wird Sie dann gemäß § 979 BGB versteigert. Der Termin der Versteigerung wird öffentlich bekannt gegeben.

Für verlorene Dokumente ist ein persönliches Erscheinen im Bürgerservice notwendig, um zugleich neue Dokumente zu beantragen.