Beurkundungen für Vaterschaftsanerkennungen, Mutterschaftsanerkennungen, Sorgererklärungen, Verpflichtung zum Unterhalt u.a.
Beurkundungen für Vaterschaftsanerkennungen, Mutterschaftsanerkennungen, Sorgererklärungen, Verpflichtung zum Unterhalt u.a.
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Für bestimmte Willenserklärungen verlangt das Gesetz die Einhaltung einer bestimmten Form, damit sie wirksam sind. Unter einer Beurkundung versteht man die Anfertigung einer Niederschrift über diese Willenserklärungen in der gesetzlich vorgeschriebenen Form. Beurkundungen können nur von Stellen durchgeführt werden, die hierzu durch Gesetz ermächtigt wurden.
In jedem Jugendamt kann die Urkundsperson Folgendes beurkunden:
- Vaterschaftsanerkennungen
- Zustimmungserklärungen der Mutter zur Vaterschaftsanerkennung
- Verpflichtung zum Unterhalt (Erstfestsetzung oder Abänderung)
- Mutterschaftsanerkennungen
- Sorgeerklärungen durch nicht miteinander verheiratete Eltern
- Verpflichtungen zur Erfüllung von ansprüchen von Mutter und Vater aus Anlass der Geburt eines Kindes
- weitere Erklärungen gemäß § 59 SGB VIII
Hinweis: Vaterschaftsanerkenntnisse und Zustimmungserklärungen werden auch beim Standesamt, beim Notar und beim Amtsgericht beurkundet.
An wen muss ich mich wenden?
Telefon: siehe zuständige Mitarbeiter/innen
Fax (für alle Mitarbeiter/innen): (03381) 58 5404
E-Mail (für alle Mitarbeiter/innen): beurkundung@stadt-brandenburg.de
Zuständige Mitarbeiter/innen:
- Buchstaben G - Z:
Kerstin Bussert, Telefon: (03381) 58 5461 - Buchstaben A - C:
Anne Wollny, Telefon: (03381) 58 5431 - Buchstaben D - F:
Marlen Lubitz-Reim, Telefon: (03381) 58 5460
Welche Unterlagen werden benötigt?
Für Vaterschaftsanerkenntnisse und Zustimmungserklärungen:
- Gültiges Personaldokument
- Geburtsurkunde vom Kind
- Geburtsurkunde vom Vater des Kindes
- Bei vorgeburtlicher Beurkundung: Mutterpass
Für Verpflichtungen zur Erfüllung von Unterhaltsansprüchen:
- Gültiges Personaldokument
- Gegebenenfalls Aufforderungsschreiben von Behörden oder Rechtsanwälten
- Gegebenenfalls bereits bestehende Unterhaltsverpflichtungen
- eventuelle Vaterschaftsanerkennung (bei Kindern, deren Eltern bei Geburt nicht miteinander verheiratet sind)
- aktueller Unterhaltstitel bei Abänderung der Unterhaltsverpflichtung
Für Sorgeerklärungen:
- Gültiges Personaldokument
- Geburtsurkunde des Kindes
- Rechtswirksame Vaterschaftsanerkennung
- Bei vorgeburtlicher Beurkundung: Mutterpass
Rechtsgrundlage
- § 59 Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB XIII) - Kinder- und Jugendhilfe -
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamGG)