Beurkundungen für Vaterschaftsanerkennungen, Mutterschaftsanerkennungen, Sorgererklärungen, Verpflichtung zum Unterhalt u.a.


Leistungsbeschreibung

Für bestimmte Willenserklärungen verlangt das Gesetz die Einhaltung einer bestimmten Form, damit sie wirksam sind. Unter einer Beurkundung versteht man die Anfertigung einer Niederschrift über diese Willenserklärungen in der gesetzlich vorgeschriebenen Form. Beurkundungen können nur von Stellen durchgeführt werden, die hierzu durch Gesetz ermächtigt wurden.

In jedem Jugendamt kann die Urkundsperson Folgendes beurkunden:

  • Vaterschaftsanerkennungen
  • Zustimmungserklärungen der Mutter zur Vaterschaftsanerkennung
  • Verpflichtung zum Unterhalt (Erstfestsetzung oder Abänderung)
  • Mutterschaftsanerkennungen
  • Sorgeerklärungen durch nicht miteinander verheiratete Eltern
  • Verpflichtungen zur Erfüllung von ansprüchen von Mutter und Vater aus Anlass der Geburt eines Kindes
  • weitere Erklärungen gemäß § 59 SGB VIII 

Hinweis: Vaterschaftsanerkenntnisse und Zustimmungserklärungen werden auch beim Standesamt, beim Notar und beim Amtsgericht beurkundet.

Telefon: siehe zuständige Mitarbeiter/innen

Fax (für alle Mitarbeiter/innen): (03381) 58 5404

E-Mail (für alle Mitarbeiter/innen): beurkundung@stadt-brandenburg.de

 

Zuständige Mitarbeiter/innen:

 

Für Vaterschaftsanerkenntnisse und Zustimmungserklärungen:

  • Gültiges Personaldokument
  • Geburtsurkunde vom Kind
  • Geburtsurkunde vom Vater des Kindes
  • Bei vorgeburtlicher Beurkundung: Mutterpass

Für Verpflichtungen zur Erfüllung von Unterhaltsansprüchen:

  • Gültiges Personaldokument
  • Gegebenenfalls Aufforderungsschreiben von Behörden oder Rechtsanwälten
  • Gegebenenfalls bereits bestehende Unterhaltsverpflichtungen
  • eventuelle Vaterschaftsanerkennung (bei Kindern, deren Eltern bei Geburt nicht miteinander verheiratet sind)
  • aktueller Unterhaltstitel bei Abänderung der Unterhaltsverpflichtung

Für Sorgeerklärungen:

  • Gültiges Personaldokument
  • Geburtsurkunde des Kindes
  • Rechtswirksame Vaterschaftsanerkennung
  • Bei vorgeburtlicher Beurkundung: Mutterpass
  • § 59 Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB XIII) - Kinder- und Jugendhilfe -
  • Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
  • Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamGG)