Reisepass Ausstellung
Reisepass
- für Personen bis zum 24. Lebensjahr ist der Reisepass 6 Jahre gültig, ab dem 24. Lebensjahr 10 Jahre
- die Ausstellung des Reisepasses erfolgt in der Bundesdruckerei Berlin
- die Bearbeitungszeit beträgt ca. 6 Wochen
- die Bearbeitungszeit für einen Expresspass beträgt werktags 72 Stunden, Wochenenden bzw. Feiertage werden nicht mitgerechnet, die Beantragung muss bis 11.00 Uhr erfolgt sein
- neben dem biometrischen Bild enthält der Reisepass zwei Fingerabdrücke
Es ist zu beachten, dass jeder Staat bestimmt, welche Reisedokumente durch ihn anerkannt werden. Der Bürger ist verpflichtet, sich darüber bei den Reiseunternehmen oder diplomatischen Vertretungen ausreichend zu informieren. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes.
Voraussetzungen:
- Hauptwohnsitz in Brandenburg an der Havel
- persönliche Antragstellung
- Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit
Voraussetzungen bei der Beantragung eines Reisepasses für Kinder und Jugendliche vor dem vollendeten 18. Lebensjahres:
- Hauptwohnsitz in Brandenburg an der Havel
- persönliche Antragstellung
- die Beantragung kann nur im Beisein der Sorgeberechtigten erfolgen.
- beim gemeinsamen Sorgerecht kann sich der nicht anwesende Sorgeberechtigte durch schriftliche Vollmacht und Vorlage seines gültigen Dokumentes vertreten lassen
- Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit
Voraussetzungen bei der Beantragung eines Kinderpasses
siehe unter Kinderpass
Verlust eines Reisepasses:
- den Verlust seines Dokumentes muss der Bürger im Bürgerservice bekannt geben.
- wurde der Diebstahl eines Dokumentes bei der Polizei angezeigt, so ist die Polizeianzeige bei der Verlustmeldung vorzulegen.
Wiederauffinden eines Reisepasses/ vorläufigen Reisepasses:
- Wurde das als Verlust gemeldete Dokument wiederaufgefunden, ist das Wiederauffinden im Bürgerservice anzugeben.
Leistungsbeschreibung
Reisepass
- für Personen bis zum 24. Lebensjahr ist der Reisepass 6 Jahre gültig, ab dem 24. Lebensjahr 10 Jahre
- die Ausstellung des Reisepasses erfolgt in der Bundesdruckerei Berlin
- die Bearbeitungszeit beträgt ca. 6 Wochen
- die Bearbeitungszeit für einen Expresspass beträgt werktags 72 Stunden, Wochenenden bzw. Feiertage werden nicht mitgerechnet, die Beantragung muss bis 11.00 Uhr erfolgt sein
- neben dem biometrischen Bild enthält der Reisepass zwei Fingerabdrücke
Es ist zu beachten, dass jeder Staat bestimmt, welche Reisedokumente durch ihn anerkannt werden. Der Bürger ist verpflichtet, sich darüber bei den Reiseunternehmen oder diplomatischen Vertretungen ausreichend zu informieren. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes.
Voraussetzungen:
- Hauptwohnsitz in Brandenburg an der Havel
- persönliche Antragstellung
- Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit
Voraussetzungen bei der Beantragung eines Reisepasses für Kinder und Jugendliche vor dem vollendeten 18. Lebensjahres:
- Hauptwohnsitz in Brandenburg an der Havel
- persönliche Antragstellung
- die Beantragung kann nur im Beisein der Sorgeberechtigten erfolgen.
- beim gemeinsamen Sorgerecht kann sich der nicht anwesende Sorgeberechtigte durch schriftliche Vollmacht und Vorlage seines gültigen Dokumentes vertreten lassen
- Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit
Voraussetzungen bei der Beantragung eines Kinderpasses
siehe unter Kinderpass
Verlust eines Reisepasses:
- den Verlust seines Dokumentes muss der Bürger im Bürgerservice bekannt geben.
- wurde der Diebstahl eines Dokumentes bei der Polizei angezeigt, so ist die Polizeianzeige bei der Verlustmeldung vorzulegen.
Wiederauffinden eines Reisepasses/ vorläufigen Reisepasses:
- Wurde das als Verlust gemeldete Dokument wiederaufgefunden, ist das Wiederauffinden im Bürgerservice anzugeben.
Verfahrensablauf
- Sie müssen den Reisepass persönlich beantragen.
- In der Regel vereinbaren Sie dafür einen Termin bei Ihrem Bürgeramt.
- Bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen zum vereinbarten Termin mit.
- Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Sie müssen lediglich unterschreiben.
- Sofern die Person, für die der Pass beantragt wird, das 6. Lebensjahr vollendet hat, ist für die Antragstellung die Abgabe von Fingerabdrücken zur Speicherung im Dokument gesetzlich verpflichtend (flacher Abdruck in der Regel des linken und des rechten Zeigefingers). Der Reisepass wird vom Passproduzenten nach der Herstellung an das antragstellende Bürgeramt verschickt.
- Sie erhalten von Ihrem Bürgeramt Hinweise, wann Sie Ihren Reisepass abholen können.
- Sie können den Reisepass dann in Ihrem Bürgeramt abholen. Für die Abholung können Sie eine andere volljährige Person schriftlich bevollmächtigen.
Voraussetzungen
- Sie besitzen die deutsche Staatsbürgerschaft.
- Es dürfen keine Passversagungsgründe vorliegen, wie zum Beispiel die Annahme, dass Sie sich durch eine Ausreise einer Strafverfolgung, einer Strafvollstreckung oder einer gesetzlichen Unterhaltspflicht entziehen wollen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- ein aktuelles biometrisches Lichtbild (Frontalansicht, neutraler Gesichtsausdruck) (bis zum 24 Lebensjahr darf das Bild nicht älter als ein 1/2 Jahr, ab dem 24. Lebensjahr nicht älter als ein Jahr sein)
- bereits vorhandener Reisepass
- soweit vorhanden, der Kinderausweis/Kinderreisepass oder Personalausweis
- die Geburtsurkunde (Original )oder Heiratsurkunde (Original) bei Erstbeantragung oder Verlust bzw. bei Änderungen der Urkunde )
- bei Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit - Einbürgerungsurkunde
- bei Eheschließung - Eheurkunde
- bei Namensänderung - entsprechende Urkunde
Für die Beantragung eines Reisepasses ist ein Antrag erforderlich, welcher im Bürgerservice computergestützt erstellt wird und von Ihnen persönlich unterschrieben werden muss.
Welche Gebühren fallen an?
Gebühr: 60,00 EUR
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/moderne-verwaltung/reisepass/reisepass-faq.html;jsessionid=65CF7A685C5291F89EA8E2C3289AE510.1_cid332#doc16125526bodyText3
Kosten gelten ab dem 24. Lebensjahr. Die Gebühr (ohne Zuschläge) verdoppelt sich, wenn: • die Ausstellung außerhalb der behördlichen Dienstzeiten vorgenommen werden muss oder • die Ausstellung nicht bei der örtlich zuständigen Passbehörde (Gemeinde der Hauptwohnung) beantragt wird.
Gebühr: 37,50 EUR
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/moderne-verwaltung/reisepass/reisepass-faq.html;jsessionid=65CF7A685C5291F89EA8E2C3289AE510.1_cid332#doc16125526bodyText3
Kosten gelten, wenn Sie unter 24 Jahre alt sind. Die Gebühr (ohne Zuschläge) verdoppelt sich, wenn: • die Ausstellung außerhalb der behördlichen Dienstzeiten vorgenommen werden muss oder • die Ausstellung nicht bei der örtlich zuständigen Passbehörde (Gemeinde der Hauptwohnung) beantragt wird.
Gebühr: 32,00 EUR
Kosten gelten für Passanträge im Expressverfahren (Zuschlag).
Gebühr: 22,00 EUR
Die Kosten entstehen zusätzlich, wenn Sie einen Reisepass mit 48 Seiten statt 32 Seiten beantragen:
Gebühr: 21,00 EUR
Die Kosten entstehen zusätzlich, wenn Sie einen Reisepass bei einer deutschen Auslandsvertretung (Botschaft oder Konsulat) beantragen:
Rechtsbehelf
Beschwerden oder Widerspruch gegen Entscheidungen der Passbehörde können bei der vorgesetzten Behörde beziehungsweise. dem Landesinnenministerium vorgebracht werden. Im Übrigen wäre der Verwaltungsgerichtsweg einschlägig.
Dokumente
Anträge / Formulare
Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Ja
Online-Dienste vorhanden: Nein
- Statusabfrage zum beantragten Reisepass (auch im grauen Infokasten unter "Links & Onlinedienste")
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI)