Reisepass Ausstellung


Reisepass

  • für Personen bis zum 24. Lebensjahr ist der Reisepass 6 Jahre gültig, ab dem 24. Lebensjahr 10 Jahre
  • die Ausstellung des Reisepasses erfolgt in der Bundesdruckerei Berlin
  • die Bearbeitungszeit beträgt ca. 6 Wochen
  • die Bearbeitungszeit für einen Expresspass beträgt werktags 72 Stunden, Wochenenden bzw. Feiertage werden nicht mitgerechnet, die Beantragung muss bis 11.00 Uhr erfolgt sein
  • neben dem biometrischen Bild enthält der Reisepass zwei Fingerabdrücke

Es ist zu beachten, dass jeder Staat bestimmt, welche Reisedokumente durch ihn anerkannt werden. Der Bürger ist verpflichtet, sich darüber bei den Reiseunternehmen oder diplomatischen Vertretungen ausreichend zu informieren. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes.

Voraussetzungen:

  • Hauptwohnsitz in Brandenburg an der Havel
  • persönliche Antragstellung
  • Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit

Voraussetzungen bei der Beantragung eines Reisepasses für Kinder und Jugendliche vor dem vollendeten 18. Lebensjahres:

  • Hauptwohnsitz in Brandenburg an der Havel
  • persönliche Antragstellung
  • die Beantragung kann nur im Beisein der Sorgeberechtigten erfolgen.
  • beim gemeinsamen Sorgerecht kann sich der nicht anwesende Sorgeberechtigte durch schriftliche Vollmacht und Vorlage seines gültigen Dokumentes vertreten lassen
  • Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit

Verlust eines Reisepasses:

  • den Verlust seines Dokumentes muss der Bürger im Bürgerservice bekannt geben.
  • wurde der Diebstahl eines Dokumentes bei der Polizei angezeigt, so ist die Polizeianzeige bei der Verlustmeldung vorzulegen.

Wiederauffinden eines Reisepasses/ vorläufigen Reisepasses:

  • Wurde das als Verlust gemeldete Dokument wiederaufgefunden, ist das Wiederauffinden im Bürgerservice anzugeben.

Leistungsbeschreibung

Reisepass

  • für Personen bis zum 24. Lebensjahr ist der Reisepass 6 Jahre gültig, ab dem 24. Lebensjahr 10 Jahre
  • die Ausstellung des Reisepasses erfolgt in der Bundesdruckerei Berlin
  • die Bearbeitungszeit beträgt ca. 6 Wochen
  • die Bearbeitungszeit für einen Expresspass beträgt werktags 72 Stunden, Wochenenden bzw. Feiertage werden nicht mitgerechnet, die Beantragung muss bis 11.00 Uhr erfolgt sein
  • neben dem biometrischen Bild enthält der Reisepass zwei Fingerabdrücke

Es ist zu beachten, dass jeder Staat bestimmt, welche Reisedokumente durch ihn anerkannt werden. Der Bürger ist verpflichtet, sich darüber bei den Reiseunternehmen oder diplomatischen Vertretungen ausreichend zu informieren. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes.

Voraussetzungen:

  • Hauptwohnsitz in Brandenburg an der Havel
  • persönliche Antragstellung
  • Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit

Voraussetzungen bei der Beantragung eines Reisepasses für Kinder und Jugendliche vor dem vollendeten 18. Lebensjahres:

  • Hauptwohnsitz in Brandenburg an der Havel
  • persönliche Antragstellung
  • die Beantragung kann nur im Beisein der Sorgeberechtigten erfolgen.
  • beim gemeinsamen Sorgerecht kann sich der nicht anwesende Sorgeberechtigte durch schriftliche Vollmacht und Vorlage seines gültigen Dokumentes vertreten lassen
  • Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit

Verlust eines Reisepasses:

  • den Verlust seines Dokumentes muss der Bürger im Bürgerservice bekannt geben.
  • wurde der Diebstahl eines Dokumentes bei der Polizei angezeigt, so ist die Polizeianzeige bei der Verlustmeldung vorzulegen.

Wiederauffinden eines Reisepasses/ vorläufigen Reisepasses:

  • Wurde das als Verlust gemeldete Dokument wiederaufgefunden, ist das Wiederauffinden im Bürgerservice anzugeben.

Einen Reisepass müssen Sie persönlich beantragen:

  • Vereinbaren Sie einen Termin bei Ihrem Bürgeramt.
  • Bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen zum vereinbarten Termin mit.
  • Den Antrag füllt das Behördenpersonal mit Ihnen vor Ort aus. Sie müssen lediglich unterschreiben.
  • Für die Antragstellung ist die Abgabe von Fingerabdrücken ausschließlich zum Zweck der Speicherung im Dokument gesetzlich verpflichtend (in der Regel flacher Abdruck in der Regel des linken und des rechten Zeigefingers).
    • Personen, die das 6. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, müssen keinen Fingerabdruck abgeben.
  • Sie erhalten von Ihrem Bürgeramt die Information, wann Sie Ihren Reisepass abholen können.

Einen Reisepass müssen Sie persönlich beantragen:

  • Vereinbaren Sie einen Termin bei Ihrem Bürgeramt.
  • Bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen zum vereinbarten Termin mit.
  • Den Antrag füllt das Behördenpersonal mit Ihnen vor Ort aus. Sie müssen lediglich unterschreiben.
  • Für die Antragstellung ist die Abgabe von Fingerabdrücken ausschließlich zum Zweck der Speicherung im Dokument gesetzlich verpflichtend (in der Regel flacher Abdruck in der Regel des linken und des rechten Zeigefingers).
    • Personen, die das 6. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, müssen keinen Fingerabdruck abgeben.
  • Sie erhalten von Ihrem Bürgeramt die Information, wann Sie Ihren Reisepass abholen können.
  • Sie besitzen die deutsche Staatsbürgerschaft.
  • Es dürfen keine Passversagungsgründe vorliegen, wie zum Beispiel die Annahme, dass Sie sich durch eine Ausreise einer Strafverfolgung, einer Strafvollstreckung oder einer gesetzlichen Unterhaltspflicht entziehen wollen.
  • Sie besitzen die deutsche Staatsbürgerschaft.
  • Es dürfen keine Passversagungsgründe vorliegen, wie zum Beispiel die Annahme, dass Sie sich durch eine Ausreise einer Strafverfolgung, einer Strafvollstreckung oder einer gesetzlichen Unterhaltspflicht entziehen wollen.
  • ein aktuelles biometrisches Lichtbild (Frontalansicht, neutraler Gesichtsausdruck) (bis zum 24 Lebensjahr darf das Bild nicht älter als ein 1/2 Jahr, ab dem 24. Lebensjahr nicht älter als ein Jahr sein)
  • bereits vorhandener Reisepass
  • soweit vorhanden, der Kinderausweis/Kinderreisepass oder Personalausweis
  • die Geburtsurkunde (Original )oder Heiratsurkunde (Original) bei Erstbeantragung oder Verlust bzw. bei Änderungen der Urkunde )
  • bei Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit - Einbürgerungsurkunde
  • bei Eheschließung - Eheurkunde
  • bei Namensänderung - entsprechende Urkunde

Für die Beantragung eines Reisepasses ist ein Antrag erforderlich, welcher im Bürgerservice computergestützt erstellt wird und von Ihnen persönlich unterschrieben werden muss.

  • die Gebühr für den Reisepass bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres beträgt 37,50 €, als Expresspass (Lieferung innerhalb von 72 Std.) beträgt die Gebühr 69,50 €
  • nach dem vollendeten 24. Lebensjahr beläuft sie sich die Gebühr auf 70,00 €, als Expresspass beträgt die Gebühr 102,00 €
  • der Reisepass mit 48 Seiten bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres, kostet 59,50 € (als Expresspass 91,50 €) und nach dem vollendeten 24. Lebensjahr 92,00 €, als Expresspass die Gebühr 124,00 €.

Die Gebühr ist bei der Beantragung zu entrichten. Es kann in bar oder Karte bezahlt werden.

  • Beschwerde oder Widerspruch gegen die Entscheidungen der Passbehörde bei der vorgesetzten Behörde beziehungsweise dem Landesinnenministerium
  • Klage vor dem Verwaltungsgericht
  • Beschwerde oder Widerspruch gegen die Entscheidungen der Passbehörde bei der vorgesetzten Behörde beziehungsweise dem Landesinnenministerium
  • Klage vor dem Verwaltungsgericht

Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI)

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21.02.202421.02.2024