eID-Karte für Unionsbürger u. Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums - Meldung über das Wiederauffinden
eID-Karte für Unionsbürger u. Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums - Meldung über das Wiederauffinden
Leistungsbeschreibung
Wird die eID-Karte nach einer Verlust- bzw. Diebstahlmeldung wiederaufgefunden, so ist diese, im Original, unverzüglich im Bürgerservice vorzulegen, auch wenn bereits eine neue eID-Karte ausgestellt wurde.
Mit der Anzeige des Wiederauffindens und der Vorlage der eID-Karte im Bürgerservice, wird, soweit nicht bereits eine neue eID-Karte ausgestellt wurde, die Online-Funktion wieder aktiviert.
Zuständige Stelle
Bürgerservice
Voraussetzungen
- Unionsbürger
- Angehöriger des Europäischen Wirtschaftsraums
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Personalausweis oder Reisepass
- wiedergefundene eID-Karte
Welche Fristen muss ich beachten?
unverzüglich