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eID-Karte für Unionsbürger u. Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums - Meldung über das Wiederauffinden


Leistungsbeschreibung

Wird die eID-Karte nach einer Verlust- bzw. Diebstahlmeldung wiederaufgefunden, so ist diese, im Original, unverzüglich im Bürgerservice vorzulegen, auch wenn bereits eine neue eID-Karte ausgestellt wurde.

Mit der Anzeige des Wiederauffindens und der Vorlage der eID-Karte im Bürgerservice, wird, soweit nicht bereits eine neue eID-Karte ausgestellt wurde, die Online-Funktion wieder aktiviert.

Bürgerservice

  • Unionsbürger
  • Angehöriger des Europäischen Wirtschaftsraums

  • Personalausweis oder Reisepass
  • wiedergefundene eID-Karte