Liegenschaftskataster Einsicht gewähren
Liegenschaftskataster Einsicht gewähren
Textblöcke ein-/ausklappenAbruf von Informationen zu Flurstücken
Leistungsbeschreibung
Die Einsicht in die Liegenschaftskarte ist im Internet über den BRANDENBURGVIEWER kostenfrei und ohne Anmeldung möglich. Ebenso sind dort Informationen zu Flurstücken verfügbar.
Auskünfte können außerdem zu den Sprechzeiten in der zuständigen Katasterbehörde eingeholt werden.
Für personenbezogene Informationen ist es erforderlich Auszüge aus dem Liegenschaftsbuch zu beantragen.
Verfahrensablauf
- Online abrufbar
- Anfrage bei der Katasterbehörde
An wen muss ich mich wenden?
Auskünfte zu den Nachweisen des Liegenschaftskatasters für Flurstücke innerhalb der Kreisfreien Stadt Brandenburg an der Havel können unter folgendem Kontakt beantragt werden:
- Tel.: 03381 586216
- E-Mail: katasteramt@stadt-brandenburg.de
Rechtsgrundlage
Gesetz über das amtliche Vermessungswesen im Land Brandenburg (Brandenburgisches Vermessungsgesetz – BbgVermG) Artikel 1 des Gesetzes zur Strukturreform des amtlichen Vermessungswesens in der jeweils gültigen Fassung.
Was sollte ich noch wissen?
Weiterführende Informationen und die Adressen der unteren Vermessungs- und Geoinformationsbehörden (Katasterbehörden) sowie der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure finden Sie auf der folgenden Internetseite: