Liegenschaftsbuch Auszug


Leistungsbeschreibung

Auszug aus der Liegenschaftsbeschreibung (Liegenschaftsbuch)

Der Auszug aus der Liegenschaftsbeschreibung beinhaltet sachliche Informationen zum Flurstück (z. B. Flurstücksnummer, Größe des Flurstücks, Nutzungsarten) und persönliche Daten (Eigentümer des Flurstücks, ...). Man kann Flurstücksnachweise mit und ohne Bodenschätzungsangaben, Flurstücks- und Eigentümernachweise mit und ohne Bodenschätzungsangaben, Grundstücksnachweise und Bestandsnachweise beantragen. Bodenschätzungsangaben sind Kennzahlen der Ertragsfähigkeit landwirtschaftlicher Böden.

ALKIS-Daten

ALKIS-Datensätze werden für die Verwendung in Geoinformationssystemen (GIS) oder ähnlichen Softwareprodukten bereitgestellt. Die ALKIS-Daten sind nach den Vorschriften der GeoInfoDok in der Version 6.0.1 modelliert.

Die Bereitstellung der ALKIS-Daten erfolgt als

  • Rasterdaten im TIF-Format inklusive tfw (georeferenziert),
  • objektstrukturierte Datensätze im Format NAS (Normbasierte Austauschschnittstelle) oder SHAPE
  • als Aktualisierungsdaten im einem NBA- Verfahren.

Die ALKIS-Daten können für die Objektbereiche Flurstücke, Gebäude, Tatsächliche Nutzung, Bodenschätzung und Eigentümer einzeln oder auch in Kombination abgegeben werden.

ALKIS-Daten ohne Eigentümerangaben können direkt über den Geobroker , das Online-Vertriebssystem der LGB (Landesvermessung und Geobasisinformation Brandenburg), bestellt und im Downlodbereich heruntergeladen werden.

Für den Bezug von ALKIS-Daten mit Personenbezug (Objektbereich „Eigentümer“) ist vor der Datenbereitstellung die Prüfung des berechtigten Interesses erforderlich. Daher sollte die Bestellung in diesem Fall über die zuständige Katasterbehörde erfolgen.

Auszüge aus dem Liegenschaftskataster kann jede Person oder Stelle erhalten. Der Verwendungszweck ist anzugeben.

Das Liegenschaftsbuch und die ALKIS-Daten enthalten u. a. Daten mit Personenbezug. Das berechtigte Interesse zur Herausgabe dieser Daten (z. B. beim Eigentümernachweis oder dem Objektbereich „Eigentümer“), ist vom Antragsteller glaubhaft darzulegen.

Für die Bereitstellung von Auszügen aus der Liegenschaftskarte und der Liegenschaftsbeschreibung werden Gebühren nach der Gebührenordnung für das amtliche Vermessungswesen im Land Brandenburg (Vermessungsgebührenordnung - VermGebO) in der jeweils gültigen Fassung erhoben.

Für die Bereitstellung von ALKIS-Daten werden Entgelte nach dem Entgeltverzeichnis für das amtliche Vermessungswesen im Land Brandenburg (Vermessungsentgeltverzeichnis - VermEVz) in der jeweils gültigen Fassung erhoben.

übliche Postzustellungsdauer für Ausdruck auf Papier,

bzw. sofort während der Sprechzeiten

  • Online-Antrag Auszüge aus dem Liegenschaftskataster (Online-Formular erst nach Anmeldung im grauen Infokasten unter "Links & Onlinedienste" verfügbar)