Grundsteuer Festsetzung
Grundsteuer Festsetzung
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Die Grundsteuer ist eine Objektsteuer für die im Gemeindegebiet liegenden bebauten und unbebauten Grundstücke. Steuerpflichtig ist derjenige, dem der Steuergegenstand bei der Feststellung des Einheitswertes zugerechnet worden ist.
Die Feststellung des Einheitswertes obliegt dem Finanzamt. Das Finanzamt erteilt den Grundsteuermessbescheid als Grundlage der Steuerfestsetzung an die Gemeinde und an den Steuerpflichtigen.
An den Messbetrag ist die Gemeinde gebunden. Die Grundsteuer errechnet sich aus der Multiplikation mit dem beschlossenen Hebesatz und wird mit gesondertem Bescheid von der Gemeinde an die Steuerpflichtigen bekannt gegeben.
Sofern Grundstücke veräußert werden, ist der Kaufvertrag an das Finanzamt Brandenburg zu senden.
Einzug der Grundsteuer per Lastschrift
Sofern Sie beabsichtigen, die Grundsteuer per Lastschrift von Ihrem Konto einziehen zu lassen, ist die Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandates durch Sie erforderlich. Bitte füllen Sie dazu den entsprechenden Vordruck aus und übersenden diesen an die Stadtkasse der Stadt Brandenburg an der Havel.
An wen muss ich mich wenden?
Yvonne Fricke
Telefon: (03381) 58-2029
Fax: (03381) 58-2044
E-Mail: yvonne.fricke@stadt-brandenburg.de
Yvonne Kerschke
Telefon: (03381) 58-2027
Fax: (03381) 58-2044
E-Mail: yvonne.kerschke@stadt-brandenburg.de
Michael Schmidt
Telefon: (03381) 58-2032
Fax: (03381) 58-2044
E-Mail: michael.schmidt@stadt-brandenburg.de
Julia Boerger
Telefon: (03381) 58-2034
Fax: (03381) 58-2044
E-Mail: julia.boerger@stadt-brandenburg.de
Michael Wirtz
Telefon: (03381) 58-2033
Fax: (03381) 58-2044
E-Mail: michael.wirtz@stadt-brandenburg.de
Anträge / Formulare
- Antrag auf Trennung von Benutzungsgebühren (unter Dokumente verlinkt)
- SEPA - Lastschriftmandat (unter Dokumente verlinkt)