Gewerbesteuer Festsetzung
Gewerbesteuer Festsetzung
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Die Gewerbesteuer wird von der Gemeinde erhoben. Gewerbesteuerpflichtig sind Gewerbetreibende, die Gewinne erwirtschaften. Die Entscheidung über die Steuerpflicht trifft das für das Unternehmen zuständige Finanzamt. Das Finanzamt erteilt einen Gewerbesteuermessbescheid für die Gemeinde und für den Steuerpflichtigen. An den Messbescheid ist die Gemeinde gebunden. Die zu zahlende Gewerbesteuer ergibt sich aus dem Messbetrag der mit dem Hebesatz der Gemeinde multipliziert wird. Die Gewerbesteuer wird dann mit einem gesonderten Bescheid von der Gemeinde an die Steuerpflichtigen bekannt gegeben.
Einzug der Gewerbesteuer per Lastschrift
Sofern Sie beabsichtigen, die Gewerbesteuer per Lastschrift von Ihrem Konto einziehen zu lassen, ist die Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandates durch Sie erforderlich. Bitte füllen Sie dazu den entsprechenden Vordruck aus und übersenden diesen an die Stadtkasse der Stadt Brandenburg an der Havel.
An wen muss ich mich wenden?
E-Mail-Kontakt: gewerbesteuer@stadt-brandenburg.de
Julia Boerger
Telefon: (03381) 58-2034
Fax: (03381) 58-2044
E-Mail: julia.boerger@stadt-brandenburg.de
Rico Süß
Telefon: (03381) 58 20 25
Fax: (03381) 58 20 44
E-Mail: rico.suess@stadt-brandenburg.de
Rechtsgrundlage
- Gewerbesteuerrecht
- Hebesatzsatzung
Anträge / Formulare
https://www.stadt-brandenburg.de/fileadmin/pdf/21/SEPA_Lastschrift-Mandat_Stadtkasse.pdf