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Leistungsbeschreibung

Die Überschuldung von privaten Haushalten kann durch unterschiedlichste Lebensumstände verursacht sein: zum Beispiel durch Arbeitslosigkeit, Probleme bei der Haushaltsführung, nach Trennung oder Scheidung, als Folge einer Haushaltsgründung, bei Suchterkrankung, Unfall oder Krankheit. Insbesondere Familien mit Kindern haben an den überschuldeten Haushalten einen hohen Anteil. Überschuldung bedeutet, dass die Betroffenen die vereinbarten Zahlungsverpflichtungen nicht mehr erfüllen können. Häufige Begleiterscheinungen sind hierbei auch das Entstehen von Miet- und Energieschulden, welche im schlimmsten Fall zur Wohnungskündigung führen können.

Diese kritische Lebenssituation sollte nicht als Schicksal hingenommen werden. Hier gilt es, den Dingen gerade nicht seinen Lauf zu lassen, sondern alle Kräfte zu sammeln und Schritte zur Schadensbegrenzung aufzunehmen. Hierfür stehen Ihnen Schuldnerberatungsstellen zur Verfügung. Sie können allerdings nur dann erfolgreiche Arbeit leisten, wenn sich die Betroffenen selbst aktiv bemühen und die Unterstützung der Schuldnerberater/-innen annehmen. Nur so lassen sich Schritt für Schritt die Schulden abbauen bzw. neue Schulden vermeiden.

Siehe auch Insolvenzberatung

Schuldnerberatungsstelle des pro-solvencia e.V.
Geschwister-Scholl-Straße 36 / Haus G
14776 Brandenburg an der Havel
E-Mail: jugendamt@stadt-brandenburg.de
Website: www.pro-solvencia.de

Offene Sprechzeit: Mittwoch 09.00 - 13.00 Uhr

Termine werden täglich vergeben unter

0152 / 335 99 375 oder

(03381) / 30 60 50

  • Personalausweis
  • alle Einkommensnachweise (aus selbständiger und nichtselbständiger Arbeit; aus Leistungen der Sozialversicherungsträger, wie Renten, Leistungen für Arbeitslose, Leistungen der Sozialhilfe, Leistungen der Kranken- und Pflegekassen, Leistungen der Unfallversicherung, etc.)
  • alle Vermögensnachweise
  • Mietvertrag einschließlich Mietanpassungen und Betriebskosten
  • Nachweis über laufende Wohnnebenkosten (Energie, Heizung, Telefon, Abgaben)
  • Versicherungsnachweise
  • Unterlagen zu den Zahlungsverpflichtungen (Verträge, Mahnungen, Kündigungsschreiben, Schreiben der Gläubiger etc.)
  • Kontoauszüge

Die Überschuldung von privaten Haushalten kann durch unterschiedlichste Lebensumstände verursacht sein: zum Beispiel durch Arbeitslosigkeit, Probleme bei der Haushaltsführung, nach Trennung oder Scheidung, als Folge einer Haushaltsgründung, bei Suchterkrankung, Unfall oder Krankheit. Insbesondere Familien mit Kindern haben an den überschuldeten Haushalten einen hohen Anteil. Überschuldung bedeutet, dass die Betroffenen die vereinbarten Zahlungsverpflichtungen nicht mehr erfüllen können. Häufige Begleiterscheinungen sind hierbei auch das Entstehen von Miet- und Energieschulden, welche im schlimmsten Fall zur Wohnungskündigung führen können.

Diese kritische Lebenssituation sollte nicht als Schicksal hingenommen werden. Hier gilt es, den Dingen gerade nicht seinen Lauf zu lassen, sondern alle Kräfte zu sammeln und Schritte zur Schadensbegrenzung aufzunehmen. Hierfür stehen Ihnen Schuldnerberatungsstellen zur Verfügung. Sie können allerdings nur dann erfolgreiche Arbeit leisten, wenn sich die Betroffenen selbst aktiv bemühen und die Unterstützung der Schuldnerberater/-innen annehmen. Nur so lassen sich Schritt für Schritt die Schulden abbauen bzw. neue Schulden vermeiden.

Siehe auch Insolvenzberatung