Insolvenzberatung, Verbraucher
Insolvenzberatung, Verbraucher
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Die Überschuldung von privaten Haushalten kann durch unterschiedlichste Lebensumstände verursacht sein: z.B. durch Arbeitslosigkeit, Probleme bei der Haushaltsführung, nach Trennung oder Scheidung, als Folge einer Haushaltsgründung, bei Suchterkrankung, Unfall oder Krankheit. Insbesondere Familien mit Kindern haben an den überschuldeten Haushalten einen hohen Anteil. Überschuldung bedeutet, dass die Betroffenen die vereinbarten Zahlungsverpflichtungen nicht mehr erfüllen können. Häufige Begleiterscheinungen sind hierbei auch das Entstehen von Miet- und Energieschulden, welche im schlimmsten Fall zur Wohnungskündigung führen können. Diese kritische Lebenssituation sollte nicht als Schicksal hingenommen werden.
Seit dem 01.01.1999 ist es möglich, überschuldeten Personen und Privathaushalten die Chance für einen wirtschaftlichen Neuanfang zu geben und sie unter bestimmten Voraussetzungen von ihren Verbindlichkeiten zu befreien (Restschuldbefreiung).
Mehr Informationen erhalten Sie auf der Seite des Landesamtes für Soziales und Versorgung des Landes Brandenburg als zuständige Behörde. Hier finden Sie auch die Liste der anerkannten Beratungsstellen für Verbraucherinsolvenz im Land Brandenburg.
In der Stadt Brandenburg an der Havel geben auch Unterstützung:
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Personalausweis
- alle Einkommensnachweise (aus selbständiger und nichtselbständiger Arbeit; aus Leistungen der Sozialversicherungsträger, wie Renten, Leistungen für Arbeitslose, Leistungen der Sozialhilfe, Leistungen der Kranken- und Pflegekassen, Leistungen der Unfallversicherung, etc.)
- alle Vermögensnachweise
- Mietvertrag einschließlich Mietanpassungen und Betriebskosten
- Nachweis über laufende Wohnnebenkosten (Energie, Heizung, Telefon, Abgaben)
- Versicherungsnachweise
- Unterlagen zu den Zahlungsverpflichtungen (Verträge, Mahnungen, Kündigungsschreiben etc.)
- Forderungsaufstellung über kommunale Forderungen (nach Einzelfall)
Welche Gebühren fallen an?
Im außergerichtlichen Verbraucherinsolvenzverfahren - keine, soweit die Verordnung über die Finanzierung der Beratung durch geeignete Stellen im Verbraucherinsolvenzverfahren (Verbraucherinsolvenzfinanzierungsverordnung - VinsiFV) Anwendung findet oder vom Amtsgericht Beratungshilfe nach dem Beratungshilfegesetz geleistet wird.
Rechtsgrundlage
- § 304 ff Insolvenzordnung in der jeweils geltenden Fassung
- Brandenburgisches Gesetz zur Ausführung der Insolvenzordnung (AGInsO) in der jeweils geltenden Fassung
Was sollte ich noch wissen?
Die Überschuldung von privaten Haushalten kann durch unterschiedlichste Lebensumstände verursacht sein: z.B. durch Arbeitslosigkeit, Probleme bei der Haushaltsführung, nach Trennung oder Scheidung, als Folge einer Haushaltsgründung, bei Suchterkrankung, Unfall oder Krankheit. Insbesondere Familien mit Kindern haben an den überschuldeten Haushalten einen hohen Anteil. Überschuldung bedeutet, dass die Betroffenen die vereinbarten Zahlungsverpflichtungen nicht mehr erfüllen können. Häufige Begleiterscheinungen sind hierbei auch das Entstehen von Miet- und Energieschulden, welche im schlimmsten Fall zur Wohnungskündigung führen können. Diese kritische Lebenssituation sollte nicht als Schicksal hingenommen werden.
Seit dem 01.01.1999 ist es möglich, überschuldeten Personen und Privathaushalten die Chance für einen wirtschaftlichen Neuanfang zu geben und sie unter bestimmten Voraussetzungen von ihren Verbindlichkeiten zu befreien (Restschuldbefreiung).
Mehr Informationen erhalten Sie auf der Seite des Landesamtes für Soziales und Versorgung des Landes Brandenburg als zuständige Behörde. Hier finden Sie auch die Liste der anerkannten Beratungsstellen für Verbraucherinsolvenz im Land Brandenburg.
In der Stadt Brandenburg an der Havel geben auch Unterstützung: