Änderung der Unterhaltsvorschussleistung
- regelmäßige Auskunft bei Bezug von Unterhaltsvorschuss ist Pflicht, alle Änderungen sind sofort mitzuteilen
- Meldung an andere Behörden genügt nicht
Leistungsbeschreibung
Der Unterhaltsvorschuss ist eine staatliche Leistung für Kinder von Alleinerziehenden. Er ist eine Sozialleistung, mit der die Jugendämter alleinerziehende Elternteile mit mindestens einem unterhaltsberechtigten Kind unterstützen.
Der Unterhaltsvorschuss hilft alleinerziehenden Eltern, die finanzielle Lebensgrundlage ihres Kindes zu sichern. Ihr Kind kann den Vorschuss erhalten, wenn es von dem anderen Elternteil nicht, nur teilweise oder nicht regelmäßig Unterhalt in Höhe des gesetzlichen Mindestunterhalts erhält. Der andere Elternteil muss den Vorschuss später zurückzahlen, wenn er keinen Unterhalt zahlt, obwohl er ganz oder teilweise Unterhalt zahlen könnte.
Für die gesamte Zeit des Leistungsbezugs müssen Sie der Unterhaltsvorschussstelle wichtige Änderungen mitteilen. Dazu zählen Änderungen,
- die für den Anspruch wichtig sein können oder
- über die Sie im Zusammenhang mit dem Unterhaltsvorschuss Erklärungen abgegeben haben.
Die Änderungen müssen Sie unverzüglich angeben. Sie müssen beispielsweise folgende Änderungen melden:
- Änderungen des Wohnsitzes oder gewöhnlichen Aufenthalts des Kindes
- Änderungen des Wohnsitzes des betreuenden Elternteils
- Änderungen der Betreuungs- oder Haushaltsverhältnisse, beispielsweise bei einer Heirat
- Änderungen der Einkommensverhältnisse
Eine Mitteilung dieser Änderungen an andere Behörden ist nicht ausreichend.
An wen muss ich mich wenden?
Telefon: siehe zuständige Mitarbeiter/innen
Fax (für alle Mitarbeiter/innen): (03381) 58 5404
E-Mail (für alle Mitarbeiter/innen): unterhaltsvorschuss@stadt-brandenburg.de
Zuständige Mitarbeiter/innen:
- Buchstaben A, B, O, U:
Lydia Wenzel, Telefon: (03381) 58 5420 - Buchstaben F, P, SCH, T, X:
Stefanie Kriening, Telefon: (03381) 58 5427 - Buchstaben D, L, N, R:
Martin Spirius, Telefon: (03381) 58 5428 - Buchstaben E, I, St, W:
Ines Freitag, Telefon: (03381) 58 5424 - Buchstaben C, G, Mü, Y:
Ilka Herrmann, Telefon: (03381) 58 5426 - Buchstaben H, J, V:
Steffanie Zoch, Telefon: (03381) 58 5421 - Buchstaben K, Z:
Christel Budick, Telefon: (03381) 58 5425 - Buchstaben M (ohne Mü), Q, S, Sp:
Christine Brökel, Telefon: (03381) 58 5422
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Kosten an.
Was sollte ich noch wissen?
- Weitere Informationen zum Unterhaltsvorschuss auf dem Familienportal des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ)
- Broschüre "Der Unterhaltsvorschuss - Eine Hilfe für Alleinerziehende und ihre Kinder" auf der Internetseite des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ)
- Informationen zum Unterhaltsvorschuss und aktuelle Beträge auf der Internetseite des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ)