BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)

Heilpraktiker und Heilpraktikerin


Wer nach dem Heilpraktikergesetz die Heilkunde ausüben möchte, ohne als Arzt im Besitz einer Approbation zu sein, benötigt dafür eine Erlaubnis.

Die Anmeldung zur Heilpraktiker- Kenntnisüberprüfung erfolgt im für Ihren Wohnort zuständigen Gesundheitsamt. Die Durchführung der Kenntnisüberprüfungen organisiert die Landeshauptstadt Potsdam. Dort werden auch in Präsenz die Prüfungen abgelegt.

Ein Antrag zur Erteilung einer Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz kann für folgende Gebiete gestellt werden:

  • Allgemeine Heilpraktikererlaubnis
  • Heilpraktikererlaubnis, beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie
  • Heilpraktikererlaubnis, beschränkt auf das Gebiet der Physiotherapie

  • Vollendung des 25. Lebensjahres
  • deutsch fließend in Wort und Schrift
  • Schulabschluss, mindestens Hauptschule
  • keine körperlichen oder geistigen Leiden und keine Sucht

Gebühren

Alle Informationen zum Einzahlungszeitraum und der Höhe der zu entrichtenden Gebühren erhalten Sie auf der Seite der Landeshauptstadt Potsdam 

Nach Ablegen der Prüfung werden durch die Stadt Brandenburg an der Havel, Gesundheitsamt nach der gültigen Gebührenordnung erhoben:

bei Bestehen der Heilpraktikerkenntnisüberprüfung für die Erlaubniserteilung 106,00 Euro

bei Rücknahme oder Ablehnung ihres Antrags zur Erlaubniserteilung 53,00 Euro

Zur Anmeldung erforderliche Unterlagen

  • Antrag zur Heilpraktikererlaubnis 
  • tabellarischer Lebenslauf mit beruflichem Werdegang, Datum und Unterschrift
  • ärztliche Bescheinigung vom Hausarzt, nicht älter als einen Monat, in der versichert wird, dass die erforderliche Eignung und sittliche Zuverlässigkeit für die Berufsausübung einer Heilpraktikerin/eines Heilpraktikers gegeben ist
  • Nachweis über den Schulabschluss (mindestens Hauptschule)
  • Eine Identitätsprüfung ist im Rahmen der Anmeldung für die Heilpraktikerkenntnisüberprüfung notwendig. Hierzu ist eine persönliche Vorsprache im Gesundheitsamt der Stadt Brandenburg an der Havel zur Einsichtnahme in die Personalien notwendig.
  • amtliches Führungszeugnis (Belegart OB), nicht älter als einen Monat, das von der ausstellenden Behörde an folgende Anschrift mit dem Betreff „Heilpraktiker/Heilpraktikerin“ zu senden ist:

Stadt Brandenburg an der Havel, Gesundheitsamt, Klosterstraße 14, 14770 Brandenburg an der Havel

 

Ein Führungszeugnis können sie in der zuständigen Einwohnermeldebehörde

oder auf der Internetseite des Bundesinstituts für Justiz (BfJ) online beantragen.

Anmeldezeitraum und Prüfungstermine

Der schriftliche Teil der Prüfung wird einheitlich im Land Brandenburg wie folgt durchgeführt:

  • am dritten Mittwoch im März – Anmeldezeitraum vom 1. bis 31. Dezember des Vorjahres
  • am zweiten Mittwoch im Oktober – Anmeldezeitraum vom 1. bis 31. Juli des laufenden Jahres