Führungszeugnis Erteilung


Leistungsbeschreibung

Wenn Sie nachweisen müssen, ob Sie vorbestraft sind oder nicht, können Sie das einfache oder das erweiterte Führungszeugnis sowie das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde beantragen.

Das Führungszeugnis ist eine Urkunde, die bescheinigt, ob Sie vorbestraft sind oder nicht.

Wenn Sie das Führungszeugnis für persönliche Zwecke - zum Beispiel zur Vorlage bei Ihrem Arbeitgeber - brauchen, handelt es sich um ein einfaches Führungszeugnis.

Ein erweitertes Führungszeugnis brauchen Sie, wenn Sie im Kinder- und Jugendbereich tätig werden –  zum Beispiel in einer Schule oder einem Sportverein – oder mit pflegebedürftigen Personen beziehungsweise Menschen mit Behinderungen arbeiten wollen.

Das Führungszeugnis für behördliche Zwecke dient ausschließlich zur Vorlage bei einer Behörde – zum Beispiel, wenn eine Fahrerlaubnis erteilt werden soll. Das Führungszeugnis wird dann unmittelbar an die Behörde übersandt, die es von Ihnen verlangt hat, und enthält neben strafgerichtlichen Entscheidungen auch bestimmte Entscheidungen von Verwaltungsbehörden – zum Beispiel den Widerruf einer Berufszulassung. Wenn Sie vermuten, dass das Führungszeugnis Eintragungen enthält, können Sie beantragen, dass es zunächst an ein von Ihnen benanntes Amtsgericht übersandt wird, damit Sie es dort einsehen können.

Besitzen Sie  neben der deutschen  die Staatsangehörigkeit eines oder mehrerer anderer EU-Mitgliedstaaten, erhalten Sie das beantragte Dokument als Europäisches Führungszeugnis. Es enthält neben dem deutschen Führungszeugnis die Mitteilung über Eintragungen im Strafregister des Herkunftsmitgliedstaates in der übermittelten Sprache, wenn der Herkunftsmitgliedstaat eine Übermittlung nach seinem Recht vorsieht.

Antrag auf Erteilung eines

  • persönlichen Führungszeugnisses,
  • behördlichen Führungszeugnisses,
  • erweiterten Führungszeugnisses und/oder
  • europäischen Führungszeugnisses

aus dem Bundeszentralregister

Die Ausstellung der o. g. Führungszeugnisse erfolgt durch das Bundeszentralregister in Bonn und dauert in der Regel ca. 10 Werktage.

  • Der/Die Antragsteller/in muss mit Haupt- oder Nebenwohnung in der Stadt Brandenburg an der Havel gemeldet sein.
  • Für die Antragstellung ist die persönliche Vorsprache notwendig. Mit dem neuen elektronischen Personalausweis kann das Führungszeugnis online beantragt werden, wenn die Onlinefunktion freigeschaltet ist.
  • Besonderheit: Bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres muss die Antragstellung vom gesetzlichen Vertreter erfolgen.
  • Bei der Beantragung muss mitgeteilt werden, ob das Führungszeugnis für eine Behör-de oder für andere Zwecke benötigt wird.

Im Falle, dass eine Behörde ein Führungszeugnis verlangt, ist der Behördensitz, die Behörde und der Verwendungszweck zu benennen.

  • Vollendung des 14. Lebensjahres
  • Geschäftsfähigkeit
  • Antrag auf Führungszeugnis
  • Personalausweis, eID-Karte oder Aufenthaltstitel
  • gegebenenfalls weitere Unterlagen, um bestimmte Angaben nachzuweisen, zum Beispiel die Aufforderung des Arbeitgebers zur Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses

Abgabe: 13,00 EUR
Hinweis: In bestimmten Fällen kann von der Erhebung der Gebühr für ein Führungszeugnis abgesehen werden.

Es gibt keine Frist.

  • Einfaches und erweitertes Führungszeugnis: 2 Wochen
  • Europäisches Führungszeugnis: 6 Wochen

Beanstandungen des Führungszeugnisses und sonstige Anträge, die in Form eines Justizverwaltungsakts mittels Bescheid abzulehnen sind, können mit einem Antrag auf gerichtliche Entscheidung gem. § 23 des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetz (EGGVG) angefochten werden.

Für die Ablehnung eines Antrags auf Gebührenbefreiung gilt § 22 des Gesetzes über Kosten in Angelegenheiten der Justizverwaltung (Justizverwaltungskostengesetz - JVKostG).

Bundesministerium der Justiz (BMJ)

10.01.2022