SEPA-Lastschriftmandat
Damit die Kommune von Ihrem Bankkonto abbuchen darf, müssen Sie eine entsprechende Erlaubnis erteilen (SEPA-Lastschriftmandat)
Leistungsbeschreibung
Die Teilnahme am Lastschrifteinzugsverfahren durch Erteilung von Einzugsermächtigungen / SEPA - Mandaten kann bei der Stadtkasse beantragt werden. Die Stadt Brandenburg an der Havel übernimmt die Überwachung der Zahlungstermine und die Abbuchung der fälligen Beträge. Dadurch werden das Ausfertigen von Überweisungsbelegen oder Schecks und die Änderung des Dauerauftrages bei der Bank bzw. Sparkasse sowie die Kosten aufgrund verspäteter Zahlung (Mahngebühren, Säumniszuschläge) gespart.
Die Einzugsermächtigung bzw. das SEPA Mandant muss mit dem beigefügten Vordruck und eigenhändiger Unterschrift versehen erteilt werden. Ein Widerruf ist jederzeit ohne Kosten möglich.
An wen muss ich mich wenden?
eMail: stadtkasse@stadt-brandenburg.de
Voraussetzungen
Sie müssen regelmäßig oder einmalig Geld an die Stadt Brandenburg an der Havel zahlen.
Die Stadtkasse bietet Ihnen die Möglichkeit an, das Geld zum Zahlungstermin automatisch von Ihrem Konto abzubuchen.
Welche Gebühren fallen an?
Es entstehen keine Gebühren.
Ausnahme: Stornogebühren der Bank bzw. Sparkasse für die Nichteinlösung einer Lastschrift, die der Kontoinhaber zu vertreten hat (z.B. Kontoschließung bzw. keine Deckung auf dem Konto).
Welche Fristen muss ich beachten?
- Das SEPA-Lastschriftmandat ist 36 Monate gültig.
- Es erlischt automatisch, wenn in dieser Zeit kein Betrag abgebucht wurde.
- Bucht die zuständige Stelle in dieser Zeit einen Betrag ab, beginnt der 36-Monatszeitraum ab dieser Abbuchung neu zu laufen.
- Sie können Ihr erteiltes Mandat jederzeit widerrufen.
Amt/Fachbereich
Stadtkasse/Geschäftsbereich 03
Links & Onlinedienste
- SEPA-Lastschriftmandat erteilen (Online-Antrag)
- SEPA-Lastschriftmandat erteilen (PDF-Datei zum Ausdrucken)