Elektroschrott entsorgen
Elektroschrott entsorgen
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Elektro- und Elektronik-Altgeräte (EAG) dürfen nicht mit den üblichen Restabfällen (Hausmüll) entsorgt werden. Sie enthalten eine Vielzahl von Stoffen und Materialien. Werden EAGs nicht sachgerecht entsorgt, kann es aufgrund der zum Teil noch enthaltenen Schadstoffe zu Umweltrisiken kommen. Neben Schadstoffen wie Schwermetallen und FCKW enthalten sie aber auch eine Reihe von Wertstoffen, die es zurückzugewinnen und somit im Kreislauf zu führen gilt. Werden EAGs sachgerecht entsorgt, können so Primärrohstoffe (und damit deren aufwändige Gewinnung) ersetzt und ein wesentlicher Beitrag zur Schonung der natürlichen Ressourcen geleistet werden.
Die Entsorgung der EAGs wird von den Bürgerinnen und Bürgern schon beim Kauf der Elektro- und Elektronikgeräte mitfinanziert. Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger müssen daher die EAGs von den Bürgerinnen und Bürgern kostenlos zurücknehmen und an die zuständigen Hersteller und Vertreiber zur weiteren Behandlung und Verwertung weitergeben oder selbst verwerten.
Elektro- und Elektronik-Altgeräte (EAG) können Sie in den Wertstoffhöfen kostenlos abgeben. Viele Händler nehmen zudem die Elektro-Altgeräte in den Läden zurück.
Elektro-Altgeräte: Zu wertvoll für den Müll
Elektro-Altgeräte sind seit 2006 getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall zu entsorgen. Das heißt, sie dürfen nicht in die graue Restmülltonne entsorgt werden, sondern müssen getrennt an einer Sammelstelle abgegeben oder zur Abholung angemeldet werden.
Am 24. Oktober 2015 ist das aktuelle Elektro- und Elektronikgerätegesetz* - auch kurz ElektroG2 genannt - in Kraft getreten. Seitdem gilt: Besitzer haben vor Abgabe an der Sammelstelle die herausnehmbaren Altbatterien, Altakkumulatoren sowie Lampen, welche zerstörungsfrei aus dem Altgerät entfernt werden können, im Fall des Entsorgungswillens zu trennen. Die Altbatterien können z. B. am Wertstoffhof kostenlos abgegeben werden, ausgenommen, die EAGs sind für eine Wiederverwendung bestimmt und werden separat zu diesem Zweck gesammelt.
Sämtliche Altgeräte, insbesondere diese mit fest eingebauten Lithium-Akkus (z.B. Tabletts, Handys), sollten möglichst schonend behandelt werden. Durch mechanische Beschädigung können gasförmige oder flüssige Stoffe austreten, welche stark reizend, brennbar oder sogar giftig sein können. Die enthaltenden Schadstoffe sorgen für ein erhöhtes Brandrisiko, welches durch nicht ordnungsgemäß und bruchsicherer Erfassung entstehen kann. Die gefährlichen Stoffe können erhebliche Auswirkungen auf die Umwelt und die menschliche Gesundheit haben.
An wen muss ich mich wenden?
- Olivia Wirth
Telefon: (03381) 58 31 17
Fax: (03381) 58 31 74 - Thomas Bieseke
Telefon: (03381) 58 31 18
Fax: (03381) 58 63 04
Zuständige Stelle
öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger
Voraussetzungen
Ergänzung Land Brandenburg:
Handel ist nur unter bestimmten Voraussetzungen zur Rücknahme von Elektroaltgeräten verpflichtet (Endnutzer sollten sich vorab über Rücknahmepflichten informieren)
Welche Gebühren fallen an?
- keine
Ergänzung Land Brandenburg:
Keine bei Abgabe im Handel (Stationär oder Online) oder am Wertstoffhof des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers.
Bei Abholung von Elektroaltgeräten durch den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger können Gebühren entstehen.
Rechtsgrundlage
- *Gesetz zur Neuordnung des Rechtes über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten - ElektroG2
- Satzung über die Abfallentsorgung der Stadt Brandenburg an der Havel
Bemerkungen
- Herausnehmbare Altbatterien müssen gesondert entsorgt werden.
Urheber
Hinweise / Besonderheiten
Welche Geräte zählen laut Elektro- und Elektronikgerätegesetz - ElektroG2 zu Elektro-Altgeräten?
Dazu gehören nach § 14 Absatz 1 ElektroG2 sechs Sammelgruppen:
- Sammelgruppe 1 - Wärmeüberträger (z. B. Kühlschränke, Gefrierschränke und -truhen, ölgefüllte Radiatoren)
- Sammelgruppe 2 - Bildschirme, Monitore und Geräte, die Bildschirme mit einer Oberfläche von mehr als 100 cm² enthalten
- Sammelgruppe 3 – Lampen (z.B. Energiesparlampen, Leuchtstoffröhren, LED-Lampen)
- Sammelgruppe 4 – Großgeräte (z. B. Waschmaschinen, Spülmaschinen, Wäschetrockner, Elektroherde usw., auch Nachtspeicherheizgeräte)
- Die Nachtspeicherheizgeräte werden nur kostenlos entgegengenommen, sofern sie ordnungsgemäß und fachmännisch abgebaut und ebenfalls ordnungsgemäß verpackt wurden. Ein eigenhändiger und unsachgemäßer Rückbau der Geräte soll unterbleiben, da er mit erheblichen Gesundheitsgefahren und einer Kontamination der Umgebung (z. B. der Wohnung) verbunden ist. Nachtspeicherheizgeräte sind wegen dieser Gefahren nur von Fachfirmen (Sachkunde nach TRGS 519) aus den Wohnräumen zu entfernen bzw. zu zerlegen. Für den Abtransport sind die Lüftungsöffnungen mit Klebeband zu verschließen oder das gesamte Gerät ist in reißfeste Folie einzupacken.
- Sammelgruppe 5 - Kleingeräte und kleine Geräte der Informations- und Telekommunikationstechnik (z. B. Föne, Bügeleisen, Staubsauger, elektrische Küchenmaschinen, Wäscheschleudern, Telefone, Faxe, Radios, CD-Player)
- Sammelgruppe 6 - Photovoltaikmodule
Wichtiger Hinweis: Glühlampen und Halogenglühlampen fallen nicht unter die Regelungen des ElektroG2 und können nach Gebrauch mit dem Restmüll entsorgt werden.
Welche Möglichkeiten der Rückgabe von Elektro-Altgeräten bestehen?
Für Privathaushalte gilt, dass die Besitzer von Altgeräten bei beabsichtigter Entsorgung verpflichtet sind, diese zu der vorgesehenen kommunalen Sammelstelle oder entsprechend eingerichteten Sammelstellen von Vertreibern bzw. Händlern zu bringen.
Alternativ können Elektro-Altgeräte telefonisch unter (03381) 32 37 37 oder online zur Entsorgung angemeldet werden. Diese werden nach Terminvorgabe entsprechend abgeholt (außer bei Leuchtstoffröhren, nur direkte Abgabe an der Sammelstelle). Ebenfalls besteht die Möglichkeit, Kleingeräte (ca. bis zu einer Größe von maximal 25 cm Kantenlänge) beim jährlich zweimal tourenden Schadstoffmobil zur Entsorgung abzugeben.
Für die Stadt Brandenburg an der Havel hat die kommunale Sammelstelle ihren Sitz an folgender Adresse:
Wertstoffhof
August-Sonntag-Straße 3
14770 Brandenburg an der Havel
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag von 08.00 - 18.00 Uhr
Samstag von 08.00 - 14.00 Uhr
Die Abgabe eines Elektro-Altgerätes bei der kommunalen Sammelstelle ist immer kostenfrei mit Ausnahme von angelieferten verunreinigten bzw. beschädigten Altgeräten oder Nachtspeicheröfen.
Durch die Stadt Brandenburg an der Havel als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger werden an der Sammelstelle Elektro-Altgeräte im Sinne des ElektroG2 aus privaten Haushalten des Stadtgebietes angenommen. Dazu zählen auch Gewerbe, die nach Art, Menge und Beschaffenheit mit Haushalten vergleichbare Elektro-Altgeräte (nur in haushaltsüblichen Mengen) abgeben können. Im Zweifelsfall ist der Anlieferer nachweispflichtig, dass die Altgeräte aus dem Zuständigkeitsbereich der Stadt Brandenburg an der Havel stammen. Der Nachweis ist durch den Anlieferer unter anderem dann geführt, wenn er durch Vorlage seines Personalausweises belegt, dass er einen Wohnsitz im Stadtgebiet hat. Bei der Anlieferung von mehr als 20 Geräten der oben aufgezählten Elektrogerätesammelgruppen 1 bis 2, 4 und 6 an der Sammelstelle sind Anlieferungsort und -zeit mit der Stadt bzw. dem beauftragten Dritten am Wertstoffhof vorab abzustimmen.
Kleingeräte können kostenlos bis zu einer Größe von max. 25 cm Kantenlänge im Handel, auch ohne Kauf eines neuen Gerätes, abgegeben werden sowie größere Altgeräte beim Neukauf. Die Pflicht zur kostenfreien Rücknahme haben Elektromärkte mit einer Verkaufsfläche > 400 m² bzw. Lebensmittelmärkte, die im Kalenderjahr mehrmals oder dauerhaft Elektrogeräte vertreiben, von > 800 m². Eine Möglichkeit der Rückgabe besteht für den Endverbraucher auch im Zuge der Auslieferung eines neuen Gerätes zum privaten Haushalt.
Der Online-Handel muss ebenso eine kostenfreie Rücknahme anbieten und den Kunden bereits bei Abschluss des Kaufvertrages darauf hinweisen.
Darf ich Elektrogeräte bei Straßen- und Haussammlungen gewerblicher Sammler - z. B. bei Handzetteln im Briefkasten - und Metallschrottplätzen abgeben?
Nein, Elektroaltgeräte dürfen nur über Sammelsysteme des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers bzw. dessen beauftragtem Entsorger, oder beim Vertreiber (Händler) oder Hersteller abgegeben werden. Sie dürfen nicht an illegale Sammler bei Straßensammlungen bzw. Metallschrottplätzen etc. gegeben werden. Dies stellt einen Verstoß gegen das ElektroG2 dar. Ferner sind die illegalen Sammler daran interessiert die gewinnbringenden Wertstoffe in nicht ordnungsgemäßer Form zu entfernen. Somit ist eine fachgerechte Entsorgung nicht gewährleistet und eine Überprüfung dieser kann nicht stattfinden. Dies hat oft negative Auswirkungen für den Menschen und die Umwelt.
Welche Auswirkungen haben die illegal verbrachten Elektroaltgeräte ins Ausland?
Was mit diesen Abfällen passiert kann durch die zuständigen Behörden nicht nachvollzogen bzw. überwacht werden. Die nicht verwertbaren Überreste werden womöglich nicht selten illegal in der freien Natur abgelagert. Das Zerlegen und Behandeln in außerhalb dafür zugelassener Anlagen setzt die Schadstoffen unkontrolliert frei und schadet somit der Umwelt.
Welchen persönlichen Beitrag kann man durch die richtige Entsorgung von Elektro-Altgeräten für den Schutz der Umwelt leisten?
Wenn Altgeräte einer getrennten Sammlung zugeführt werden, entlastet man die Umwelt in doppelter Weise. Erstens wird dadurch geholfen, Ressourcen zu sparen und zweitens dazu beigetragen, den Schadstoffgehalt im Restmüll deutlich zu verringern. Damit bewirkt man einen hohen Nutzen für die Umwelt und hilft, dass wertvolle Rohstoffe recycelt und Schadstoffe gezielt behandelt werden können. Elektro-Altgeräte gehören bisher zu den größten Verursachern der Schadstoffbelastung des Hausmülls mit Blei, Cadmium und Quecksilber.
Wie kann man für eine Wiederverwendung von Altgeräten sorgen?
Die Innovationszyklen von Elektrogeräten werden immer kürzer. So werden häufig funktionsfähige Geräte ausrangiert, obwohl sie viel zu schade für den Müll sind. Man soll diese Geräte vorrangig zur Wiederverwendung weitergeben - bei Bedarf an Freunde, Bekannte bzw. an entsprechende Händler oder an wohltätige Einrichtungen. Vor allem bei IT-Geräten, Unterhaltungselektronik und großen Haushaltsgeräten sollte man sich an so genannte Re-Use-Initiativen wenden, die sich auf die Weiternutzung gebrauchter Geräte spezialisiert haben.
Welche Mindesterfassungsquoten und Verwertungsquoten schreibt das ElektroG vor?
Seit dem Jahr 2019 gilt als Mindesterfassungsquote 65% - gemessen am Gesamtgewicht erfasster Altgeräte im Verhältnis zum Durchschnittsgewicht der in den drei Vorjahren in Verkehr gebrachten Elektrogeräte. Soweit die Geräte oder einzelne Bauteile nicht wiederverwendet werden, müssen je nach Gerät 50% bis 80% stofflich verwertet, das heißt recycelt werden.
Welche Bedeutung hat das Symbol mit der durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern?
Bereits seit dem 24. März 2006 werden alle neuen Elektrogeräte mit dem Symbol „durchgestrichene Abfalltonne auf Rädern“ gekennzeichnet. Es weist darauf hin, dass dieses Gerät getrennt vom Hausmüll nach den o. g. Erfordernissen entsorgt werden muss.
Was passiert mit den persönlichen Daten auf den Altgeräten (PC, Smartphone etc.)?
Durch den Besitzer sind die persönlichen Daten vor Abgabe der Altgeräte zur Entsorgung bzw. zur Wiederverwendung im Sinne des Datenschutzes eigenverantwortlich zu löschen.