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Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Bekämpfung von Wirbeltieren als Schädlinge Erteilung


Sie bekämpfen gewerbsmäßig Wirbeltiere als Schädlinge? Dann benötigen Sie eine tierschutzrechtliche Erlaubnis der zuständigen Stelle.

Leistungsbeschreibung

Um eine Erlaubnis zu erhalten, müssen Sie Ihrem Antrag gegebenenfalls auch Sachkundenachweise der Personen beifügen, die berufs- oder gewerbsmäßig regelmäßig Wirbeltiere zum Zweck des Tötens betäuben oder töten.

Sie dürfen die Tätigkeit aufnehmen, sobald Ihnen die Erlaubnis erteilt wurde.

Sobald Sie die erforderlichen Unterlagen und den Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis eingereicht haben, und wir die Voraussetzungen geprüft haben, erhalten Sie die Erlaubnis.

Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt

Klosterstraße 14
14770 Brandenburg an der Havel

  • gewerbsmäßiges Töten oder Betäuben von Wirbeltieren zur Schädlingsbekämpfung

Sie benötigen:

  • Sachkundenachweise für die Personen, die Wirbeltiere töten oder betäuben wollen
  • Skizze der Tätigkeitsstätte und Beschreibung der Räume und Einrichtungen, die der Tätigkeit dienen
  • Führungszeugnis
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister

Bitte informieren Sie sich , ob gegebenenfalls weitere Unterlagen eingereicht werden sollen.

Aufnahme der Tätigkeit: nach Erlaubniserteilung

  • Klage beim örtlich zuständigen Verwaltungsgericht innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheides

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