Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Bekämpfung von Wirbeltieren als Schädlinge Erteilung


  • Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Bekämpfung von Wirbeltieren als Schädlinge Erteilung
  • wer gewerbsmäßig Wirbeltiere als Schädlinge bekämpfen möchte, benötigt vor Aufnahme der Tätigkeit eine Erlaubnis der zuständigen Stelle.
  • um eine Erlaubnis zu erhalten, müssen dem Antrag ggf. auch Sachkundenachweise der Personen beigefügt werden, die berufs- oder gewerbsmäßig regelmäßig Wirbeltiere zum Zweck des Tötens betäuben oder töten
  • die Erlaubnis wird von der zuständigen Stelle erteilt,
    • nachdem die erforderlichen Unterlagen und der Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis eingereicht wurden,
    • die zuständige Stelle die Unterlagen mit dem Ergebnis geprüft hat, dass die erforderlichen Voraussetzungen vorliegen
  • die Tätigkeit darf aufgenommen werden, sobald die Erlaubnis erteilt wurde
  • zuständig: die für die Erlaubnis zuständige Stelle

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie gewerbsmäßig Wirbeltiere als Schädlinge bekämpfen wollen, benötigen Sie vor Aufnahme Ihrer Tätigkeit eine tierschutzrechtliche Erlaubnis der zuständigen Stelle. 
Um eine Erlaubnis zu erhalten, müssen Sie Ihrem Antrag gegebenenfalls auch Sachkundenachweise der Personen beifügen, die berufs- oder gewerbsmäßig regelmäßig Wirbeltiere zum Zweck des Tötens betäuben oder töten.
Sie dürfen die Tätigkeit aufnehmen, sobald Ihnen die Erlaubnis erteilt wurde.

Wenn Sie gewerbsmäßig Wirbeltiere als Schädlinge töten oder betäuben wollen, benötigen Sie vor Aufnahme Ihrer Tätigkeit eine tierschutzrechtliche Erlaubnis der zuständigen Stelle. Um eine Erlaubnis zu erhalten, müssen Sie Ihrem Antrag unter anderem Sachkundenachweise der Personen beifügen, die die Arbeit des Tötens und Betäubens durchführen.

Die Erlaubnis erhalten Sie von der zuständigen Stelle,

  • nachdem Sie die erforderlichen Unterlagen und den Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis eingereicht haben und
  • die zuständige Stelle die Unterlagen mit dem Ergebnis geprüft hat, dass die erforderlichen Voraussetzungen vorliegen.

Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Landkreises /der landkreisfreien Stadt

gewerbsmäßiges Töten oder Betäuben von Wirbeltieren zur Schädlingsbekämpfung

  • Sachkundenachweise für die Personen, die Wirbeltiere töten oder betäuben wollen
  • Skizze der Tätigkeitsstätte und Beschreibung der Räume und Einrichtungen, die der Tätigkeit dienen
  • Führungszeugnis
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister

Bitte informieren Sie sich bei der zuständigen Stelle, ob gegebenenfalls weitere Unterlagen eingereicht werden sollen.

Verfahrenskosten

Aufnahme der Tätigkeit: nach Erlaubniserteilung

  • Klage beim örtlich zuständigen Verwaltungsgericht innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheides

Die Erlaubnis erhalten Sie von der zuständigen Stelle,

  • nachdem Sie die erforderlichen Unterlagen und den Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis eingereicht haben,
  • die zuständige Stelle die Unterlagen geprüft hat und
  • die Voraussetzungen geprüft wurden.

Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)

30.06.2023