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Lebensmittelüberwachung


Leistungsbeschreibung

Die Lebensmittelüberwachung dient dem Gesundheitsschutz des Verbrauchers. Aus diesem Grund werden regelmäßig alle Betriebe, die Lebensmittel herstellen, verarbeiten und/oder vertreiben, kontrolliert. Überprüft werden der bauliche und hygienische Zustand der Betriebsräume und Einrichtungsgegenstände sowie die Personalhygiene. Es soll somit sichergestellt werden, dass nur gesundheitlich unbedenkliche und einwandfreie Lebensmittel an den Verbraucher abgegeben werden. Zusätzlich wird der Verkehr mit Bedarfsgegenständen, Kosmetika, Tabak und Bier überwacht.
Des Weiteren werden auch Verbraucherhinweise zu unhygienischen Zuständen in einem Betrieb und Beschwerden über nicht einwandfreie Lebensmittel bearbeitet.

Derzeit überwachen 4 Lebensmittelkontrolleure die Betriebe und Veranstaltungen auf dem Gebiet der kreisfreien Stadt Brandenburg an der Havel.

entsprechend dem jeweiligen Anliegen

Nationale Rechtsgrundlagen:
Lebensmittel- und Futtermittelgesetz (LFGB)
Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV)
Tierische Lebensmittelhygiene-Verordnung (Tier-LMHV)
Tierische Lebensmittel-Überwachungsverordnung (Tier-LMÜV)
Lebensmittelinformations-Durchführungsverordnung (LMIDV)

Rechtsgrundlagen der Europäischen Union:
EU (VO) 178/2002
EU (VO) 854/2004
EU (VO) 853/2004
EU (VO) 1169/2011