Leistungsbeschreibung

In der Europäischen Union gelten Vermarktungsnormen und Kontrollvorschriften für Obst & Gemüse. Die 10 wichtigsten Obst- u. Gemüsearten unterliegen speziellen Vermarktungsnormen. Nahezu alle Obst- und Gemüsearten müssen eine Mindestqualttät aufweisen und sind in der allgemeinen Vermarktungsnorm definiert.

Die gesetzlichen Vermarktungsnormen definieren Anforderungen an Qualität, Sortierung und Kennzeichnung. U.a. ist das Ursprungsland zwingend anzugeben.

Die amtliche Kontrolle in der Stadt Brandenburg an der Havel wird durch den Handelsklassenkontrolleur der Stadt Brandenburg an der Havel durchgeführt.

Verordnung (EU) Nr. 1308/2013
Durchführungsverordnung (EU) Nr. 543/2011
Handelsklassengesetz
Verordnung über EU-Normen für Obst & Gemüse
Marktorganisationsgesetz