Beratung von Kindern und Jugendlichen, Eltern und Familien beim Jugendamt
Beratung von Kindern und Jugendlichen, Eltern und Familien beim Jugendamt
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Innerhalb der Familie kommt es hin und wieder zu Problemen und Schwierigkeiten des Zusammenlebens oder es kommt zur Trennung der Eltern. Kinder und Jugendliche können mit oder ohne ihre Eltern zur Beratung kommen.
Für diese Situationen hält der Allgemeine Sozialpädagogische Dienst eine Beratung vor. In diesen Beratungen wird gemeinsam mit den Betroffenen besprochen, welche Möglichkeiten es innerhalb der Familie zur Lösung des Problems gibt. Wichtig ist dabei, dass alle Betroffenen gemeinsam dieses Ziel verfolgen.
Im Anschluss an diese Erstberatung werden dann gemeinsam mit der Familie aus der Vielzahl von familienunterstützenden, familienergänzenden sowie familienersetzenden Maßnahmen, die der Gesetzgeber hierfür bereithält, diejenigen ausgewählt, welche der Familie ein besseres Miteinander ermöglichen.
An wen muss ich mich wenden?
Franziska Schubert
Sachgebietsleiterin Allgemeiner Sozialer Dienst
- Telefon: (03381) 58 49 77
- Fax: (03381) 58 49 64
Claudia Bartel
- Telefon: (03381) 58 49 71
- Fax: (03381) 58 49 64
Francis Beckmann
- Telefon: (03381) 58 51 60
- Fax: (03381) 58 49 64
Annemarie Eckstein
- Telefon: (03381) 58 51 36
- Fax: (03381) 58 49 64
Stefanie Grabow
- Telefon: (03381) 58 51 23
- Fax: (03381) 58 49 64
Marlen Hasselberg
- Telefon: (03381) 58 51 65
- Fax: (03381) 58 49 64
Manuela Hingst
- Telefon: (03381) 58 4968
- Fax: (03381) 58 4964
Simone Jacobi
- Telefon: (03381) 58 49 70
- Fax: (03381) 58 49 64
Elke Mahler
- Telefon: (03381) 58 49 75
- Fax: (03381) 58 49 64
Sandra Palm
- Telefon: (03381) 58 49 72
- Fax: (03381) 58 49 64
Anne Paustag
- Telefon: (03381) 58 51 26
- Fax: (03381) 58 49 64
Jessica Richter
- Telefon: (03381) 58 51 16
- Fax: (03381) 58 49 64
Diana Wiese
- Telefon: (03381) 58 49 78
- Fax: (03381) 58 49 64
Welche Unterlagen werden benötigt?
Nachweis über die Inhabe der elterlichen Sorge.
Welche Gebühren fallen an?
Bei familienergänzenden sowie familienersetzenden Maßnahmen ist ggf. ein individueller Kostenbeitrag durch die Unterhaltspflichtigen zu zahlen. Ob und in welcher Höhe ein Kostenbeitrag zu leisten ist, unterliegt einer Einzelfallprüfung.
Rechtsgrundlage
SGB VIII - Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG)