Volksbegehren
Volksbegehren
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Die Abstimmungsbehörde der Stadtverwaltung Brandenburg an der Havel ist zuständig für die Durchführung der Volksbegehren in der Stadt Brandenburg an der Havel.
Ein Volksbegehren ist der 2. Schritt, nach einer Volksinitiative (1. Schritt: Sammlung von mindestens 20.000 gültigen Unterschriften gemäß § 6 Absatz Nummer 1 Volksabstimmungsgesetz (VAGBbg).)
Das Volksbegehren ist zustande gekommen, wenn landesweit mindestens 80.000 stimmberechtigte Personen dem Volksbegehren ordnungsgemäß zugestimmt haben (§ 21 Absatz 5 VAGBbg). Nimmt der Landtag die erstrebte Vorlage oder den begehrten Sachverhalt innerhalb von 2 Monaten nicht unverändert an, kommt es im 3. Schritt zu einem Volksentscheid.
Eintragungsberechtigt sind alle Bürgerinnen und Bürger, die zum Zeitpunkt der Eintragung oder spätestens am letzten Tag der Eintragungsfrist:
- Deutsche im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 Grundgesetz (GG) sind,
- das 16. Lebensjahr vollendet haben,
- seit mindestens einem Monat im Land ihren ständigen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben,
- sowie nicht vom Wahlrecht nach § 7 Brandenburgisches Landeswahlgesetz (BbgLWahlG) ausgeschlossen sind.
Natürlich können Sie sich bei den mitarbeitenden Personen der Fachgruppe Statistik und Wahlen als auch auf den Internetseiten zum Volksbegehren über den Wortlaut des Volkbegehrens, das Stimmrecht, die Eintragungsräume und die Vertreterinnen beziehungsweise Vertreter und Stellvertreterinnen beziehungsweise Stellvertreter des Volksbegehrens informieren, sowie die öffentliche Bekanntmachung einsehen.
An wen muss ich mich wenden?
Sachgebiet Statistik und Wahlen (Abstimmungsbehörde)
Nicolaiplatz 30
14770 Brandenburg an der Havel
Telefon: (03381) 58 10 20 / 22
Fax: (03381) 58 10 24
E-Mail: wahlen@stadt-brandenburg.de
Hier gelangen Sie zu den Seiten der Abstimmungsbehörde
Rechtsgrundlage
- Gesetz über das Verfahren bei Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid - Volksabstimmungsgesetz (VAGBbg)
- Verordnung über das Verfahren bei Volksbegehren im Land Brandenburg - Volksbegehrensverfahrensverordnung (VVVBbg)
- Wahlgesetz für den Landtag Brandenburg - Brandenburgisches Landeswahlgesetz (BbgLWahlG)