Leistungsbeschreibung

Die Abstimmungsbehörde der Stadtverwaltung Brandenburg an der Havel ist zuständig für die Durchführung der Volksbegehren in der Stadt Brandenburg an der Havel.
Ein Volksbegehren ist der 2. Schritt, nach einer Volksinitiative (1. Schritt: Sammlung von mindestens 20.000 gültigen Unterschriften gemäß § 6 Absatz Nummer 1 Volksabstimmungsgesetz (VAGBbg).)

Das Volksbegehren ist zustande gekommen, wenn landesweit mindestens 80.000 stimmberechtigte Personen dem Volksbegehren ordnungsgemäß zugestimmt haben (§ 21 Absatz 5 VAGBbg). Nimmt der Landtag die erstrebte Vorlage oder den begehrten Sachverhalt innerhalb von 2 Monaten nicht unverändert an, kommt es im 3. Schritt zu einem Volksentscheid.

Eintragungsberechtigt sind alle Bürgerinnen und Bürger, die zum Zeitpunkt der Eintragung oder spätestens am letzten Tag der Eintragungsfrist:

Natürlich können Sie sich bei den mitarbeitenden Personen der Fachgruppe Statistik und Wahlen als auch auf den Internetseiten zum Volksbegehren über den Wortlaut des Volkbegehrens, das Stimmrecht, die Eintragungsräume und die Vertreterinnen beziehungsweise Vertreter und Stellvertreterinnen beziehungsweise Stellvertreter des Volksbegehrens informieren, sowie die öffentliche Bekanntmachung einsehen.

Sachgebiet Statistik und Wahlen (Abstimmungsbehörde)
Nicolaiplatz 30
14770 Brandenburg an der Havel
Telefon: (03381) 58 10 20 / 22
Fax: (03381) 58 10 24
E-Mail: wahlen@stadt-brandenburg.de

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