Eintragung als wahlberechtigte Deutsche bzw. als wahlberechtigter Deutscher in das Wahlberechtigtenverzeichnis


Leistungsbeschreibung

Wenn Sie als Deutsche oder Deutscher in Deutschland leben und an der Europawahl teilnehmen möchten, müssen Sie zunächst ins Wahlberechtigtenverzeichnis eingetragen werden. Dies
geschieht entweder automatisch von Amts wegen oder Sie müssen hierfür einen Antrag stellen.

Sie können sich als Inlandsdeutsche oder Inlandsdeutscher folgendermaßen eintragen lassen:

  • Sie stellen einen formlosen Antrag bei der für Sie zuständigen Gemeinde.
  • Die Behörde entscheidet über den Antrag und versendet eine Wahlbenachrichtigung oder einen ablehnenden Bescheid.

Zuständig bei Antragstellung: Wahlbehörde der kreisfreien Stadt/der Gemeinde/des Amtes/der Verbandsgemeinde

  • in der man eine Wohnung innehat,
  • in der man sich gewöhnlich aufhält,
  • in der der Reeder seinen oder die Reederin ihren Sitz hat,
  • die der Heimatort des Binnenschiffs ist oder
  • in der die Justizvollzugsanstalt liegt

Sie werden von Amts wegen in das Wahlberechtigtenverzeichnis eingetragen, wenn Sie am 42. Tag vor der Wahl,

  • Deutsche oder Deutscher im Sinne des Artikel 116 Absatz 1 Grundgesetz sind,
  • am Wahltag mindestens 16 Jahre alt sind,
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind,
  • Ihren Hauptwohnsitz oder Ihre alleinige Wohnung in Deutschland haben oder
    • Kapitän beziehungsweise Kapitänin oder
    • Besatzungsmitglied eines Seeschiffes unter deutscher Flagge sind oder
    • als Binnenschiffer oder Binnenschifferin eines im deutschen Schiffsregister eingetragenen Binnenschiffes oder
    • als Angehöriger beziehungsweise Angehörige des entsprechenden Hausstandes gemeldet sind oder
    • unter der Anschrift einer Justizvollzugsanstalt oder einer ähnlichen Einrichtung in Deutschland gemeldet sind.

Sie werden auf Antrag in das Wahlberechtigtenverzeichnis aufgenommen,
wenn Sie

  • Deutsche oder Deutscher im Sinne des Artikel 116 Absatz 1 Grundgesetz sind,
  • am Wahltag mindestens 16 Jahre alt sind,
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind,
  • ohne Wohnung Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben oder sich in einer Justizvollzugsanstalt befinden, ohne dass eine Eintragung von Amts wegen erfolgt ist.

Formloser Antrag im Original, der

  • Familiennamen,
  • die Vornamen,
  • das Geburtsdatum,
  • die genaue Wohnanschrift enthalten muss;

Der Antrag muss persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein.

Es fallen keine Gebühren an.

Antragsfrist: bis zum 21. Tag vor der Wahl

etwa 2 Wochen