Fundtiere
Leistungsbeschreibung
Fundtiere sind Tiere, die aufgefundene werden und deren Eigentümer oder Halter zunächst nicht bekannt oder nicht erreichbar sind. Sie werden vorübergehend in einem Tierheim untergebracht, bis sie ihren Eigentümern oder Haltern zurückgegeben werden können.
Tierhalter sollten ihre Tiere mit einem Mikrochip kennzeichnen und bei einem Haustierregister (z.B. TASSO oder FINDEFIX) registrieren lassen. Sie sollten die hinterlegten Kontaktdaten- insbesondere nach einem Wechsel der Anschrift oder Telefonnummer-stets aktuell halten. So können aufgefundene Tiere in den meisten Fällen schnell und unkompliziert zurückgegeben werden.
Sie haben ein Tier gefunden- was ist zu tun?
1. Vergewissern Sie sich zunächst, dass es sich tatsächlich um ein hilfebedürftiges Fundtier handelt. Besonders bei Katzen handelt es sich häufig um Freigänger, die nicht auf Hilfe angewiesen sind. Nur offensichtlich verletzte, kranke oder orientierungslose Tiere sollten gesichert werden.
2. Sichern Sie das Tier nur, wenn dies gefahrlos möglich ist. Hunde sollten möglichst angeleint oder in einem geschlossen Raum gesichert werden. Katzen und Kleintiere sollten in einer Transportbox oder einem geschlossenen Raum gesichert werden. Achten Sie dabei stets auf Ihren Eigenschutz. Verängstigte und gestresste Tiere können beißen oder kratzen.
3. Informieren Sie anschließen das Veterinäramt der Stadt Brandenburg an der Havel. Kontaktdaten Veterinäramt: E-Mail Veterinaeramt@Stadt-Brandenburg.de oder Tel: (03381) 585361
4. Sollten Sie das Fundtier außerhalb der Geschäftszeiten der Behörde auffinden, müssen sie nun zwingend die zuständige Feuerwehrleitstelle informieren.Für die Stadt Brandenburg ist dies die Regionalleitstelle Brandenburg, die Sie unter der Tel.: (03381) 6230 erreichen. Danach wird der von der Stadt Brandenburg an der Havel beauftragte Dienstleister das Tier bei Ihnen abholen und die weitere Versorgung sicherstellen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Eigentumsnachweis
Welche Gebühren fallen an?
Für die Sicherung, die Abholung, ggf. erforderliche tierärztliche Versorgung und die Unterbringung eines Fundtieres entstehen Kosten. Diese richten sich nach den tatsächlich angefallenen Aufwendungen und sind grundsätzlich von den Eigentümern des Tieres zu erstatten.
Rechtsgrundlage
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
Amt/Fachbereich
Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt