Fundmeldung Bodendenkmale, Schutz und Pflege


Leistungsbeschreibung

Bei Entdeckung eines Bodendenkmals ist eine sofortige telefonische Information an den Bereich Untere Denkmalschutzbehörde zu geben. Vom Bereich Untere Denkmalschutzbehörde werden das Brandenburgische Landesamt für Denkmalpflege und das Archäologische Landesmuseum von der Fundmeldung informiert.

Die Fundmeldung muss eine Beschreibung der Lage des Fundortes, eine Erläuterung der Fundumstände und die Ablieferung der Funde im Bereich Untere Denkmalschutzbehörde enthalten.

Der Fundmeldung ist persönlich oder telefonisch bei der unten genannten zuständigen Organisationseinheit abzugeben.

  • Gesetz über den Schutz und die Pflege der Denkmale und Bodendenkmale im Land Brandenburg (Denkmalschutzgesetz) BbgDSchG vom 23.04.2004 (Gesetz und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Nr. 19, 15. - Jg. 15 S. 216ff)